212 dasselbe mit großer Andacht verrichtet, aber zugleich davon Gelegenheit und Veranlassung genommen, die täglichen Messen, an Sonn- und Feiertagen ausgenommen, aufhören zu lassen. Ferner wurde am Dienstag und Freitag die Litanei deutsch gesungen, die Kinder wurden in deutscher Sprache, nicht nach dem katholischen Rituale, getauft, und das heilige Abendmahl unter zweierlei Gestalten ausgeteilt. Bald ging man noch weiter, denn am heiligen Osterfeste 1557 wurde in der Pfarrkirche unter der Messe die Elevation unterlassen; am Dreifaltigkeitsfeste predigte sogar der damalige Pfarrer, Lorenz Twenger, zum Beschlüsse der Frühlehre gegen das hohe Fronleichnamsfest, und stellte auch die Feier desselben ein. AlleinHanns Hoffmann, der Burggraf, tadelte denMagistrat sehr, dass er in seiner Abwesenheit diese Feier unterließ, und befahl, dieselbe acht Tage danach zu begehen, was auch geschah; aber fast niemand aus den Zünften und Bruderschaften erschien dabei. Dieser Burggraf, der ein so großer Eiferer für die katholische Religion gewesen war, ward aber selbst bald darauf Protestant. Ferdinand I. wurde 1558 am 15. September zu Aachen als römischer Kaiser gekrönt, nachdem schon 1556 K. Karl V. seine spanischen Länder an seinen Sohn Philipp II. abgetreten, und auch die römische Kaiserkrone niedergelegt hatte. Er führte dann ein einsames LebenineinemspanischenKloster,woerauchamSeptember1558starb. In diesem Jahre ereignete sich eine große Überschwemmung, durch welche den Bürgern von Steyr, wie auch früher, viel Holz weggerissen wurde, welches ihnen dann die Obrigkeit und die Untertanen von Mauthausen, Erlakloster und andern Orten nicht ausliefernwollten, gegen die alten Privilegien der Stadt und das Dekret Ferdinands I. vom Jahre 1551; daher beschwerten sich die Bürger bei dem Kaiser, und dieser befahl allen Obrigkeiten und Untertanen, den Steyrern das weggeschwemmte Holz immer auszuliefern, gegen Bezahlung von 1 Pfennig für einen Block, 2 Pfennig für einen Baum, an der Enns, wenn das Holz mit Mühe aufgefangen worden ist; geschieht es an der Donau, so sei das Doppelte zu bezahlen; was aber von selbst an das Ufer schwimmt, und dort liegen bleibt, soll ohne Lösegeld ausgeliefert werden.
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