207 Landeshauptleute sahen es aber immer ungern, und arbeiteten an der Aufhebung dieses Privilegiums, vorzüglich der damalige, Cyriak, Freiherr von Polheim. K. Ferdinand entschied nun, dass, wenn jemand gegen einen Bürger von Steyr in bürgerlichen Sachen eine Beschwerde hätte, die Klage vor den Magistrat, und den gewöhnlichen, bisherigen Richter gebracht werden soll; betrifft aber die Klage den Bürgermeister, Rat oder Stadtrichter, oder werden diese in Gemeinde-Sachen geklagt, so müssen sie vor dem Landeshauptmann erscheinen. Wenn jemand gegen die Stadt in Rechten verfahren will, so soll dieses vor der niederösterreichischen Regierung geschehen, und dort der Streit entschieden werden. Dies wurde am 15. November dem Landeshauptmann und den Bürgern von Steyr bekannt gemacht; dessen „ungeachtet gab es in dieser Hinsicht noch durch ein Jahrhundert viele Streitigkeiten, indem der Magistrat sich nicht fügen, und der Landeshauptmann sich auch in die innere Gerichtsbarkeit der Stadt einmischen wollte. 1533 am St. Thomastag ist von bösen, mutwilligen Leuten das Kreuz vor dem Gleinkertor zerhauen und umgerissen worden; man setzte einen Preis von 10 fl. für die Entdeckung der Täter, konnte aber derselben nicht habhaft werden. Anstatt desselben wurde dann die gemauerte Kreuzsäule in der Nähe des jetzigen Gottesackers errichtet. Das folgende Jahr zeichnete sich auf eine traurige Weise durch Teuerung, Not und Seuchen aus. In dieser Zeit hatte der Protestantismus in Deutschland schon gewaltig um sich gegriffen, an seine Austilgung war kaum mehr zu denken; auch in Österreich nahm er sehr zu, und wenn er früher nur mehr im Stillen sich verbreitete, so trat er nun schon öffentlich auf. Vorzüglich hielt der Adel in seinen Schlössern solche Prediger; so war es auch in Losensteinleithen, und endlich wurden selbst in der Stadtpfarrkirche Predigten in diesem Geiste gehalten, wozu sich die Bürgerschaft zahlreich einfand. Daher forderte der damalige Burggraf, Hanns Hoffmann, die vornehmsten Räte auf, ernstlich zu wachen, dass die Bürger diese Predigten nicht besuchen, sonst könnten sie bei Sr. Majestät in Ungnade kommen, und ihre Privilegien verlieren.
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2