206 kirchen. Als die Türken die Reiter erblickten, nahmen sie die Flucht, und warfen einen Teil der Beute, vorzüglich die kirchlichen Ornate weg. Auf den Anhöhen sah man das türkische Lager bei 5000 Mann stark, aber er griff es nicht an, obwohl die Türken sich vor seiner Schar mit der Beute über die Enns zogen, und begab sich nach Linz. Die Ankunft K. Karls V. mit einem auserlesenen Kriegsheere daselbst,welchesdannaufderDonaunachWienzog,dieherannahende Kälte, der Mangel an Lebensmitteln und Belagerungsgeschütz bewog den Sultan auf seinem Zuge nicht Wien zu belagern, sondern sich seitwärts in die Steiermark zu begeben. Daher zog sich nun auch Kasim Pascha zurück, und rückte mit 12,000 Mann gegen Biberbach und Seitenstetten, drang, der Sage nach, auf den Sonntagberg hinauf, da aber die Rosse beimBrunnen imWalde stürzten, kehrten die Reiter wieder um, und rückten nachWaidhofen, wo aber die Bürger so tapfer mit ihnen kämpften, dass sie 400 Gefangene befreiten, viele Pferde erbeuteten, und die feindliche Schar zurückjagten; diese wandte sich nun gegen Weyer, welches in Flammen aufging, zog tiefer in das Gebirge an der Enns bis ins Sattelhag. Allein in diesen Schluchten und Gebirgspässen konnten die Türken nicht mehr weiter, und viele derselben wurden von den Bauern erschlagen. Daher zog sich nun Kasim Pascha zurück über den Wienerwald nach Baden hin, um von dort in die Steiermark zum Solyman zu kommen; allein da waren alle Ausgänge von den Reichstruppen besetzt. Kasim ließ noch 4000 gefangene Christen niedermetzeln, und brach in zwei Haufen auf; der eine entkam glücklich durch die Wälder, der andere aber, von ihm selbst geführt, wurde angegriffen und vernichtet; er selbst fiel an der Spitze seiner Scharen. Solyman kehrte dann mit großer Beute in seine Länder zurück, aber die Lust war ihm vergangen, sich noch einmal auf Österreich zu werfen. Am 23. Juni 1533 wurde mit ihm, freilich unter nicht sehr ehrenvollen Bedingungen, Friede geschlossen. Im Jahre 1532 wurde endlich auch der seit 1488 währende Streit entschieden, ob die Stadt Steyr der Landeshauptmannschaft unterworfen sei. Sie hatte nämlich die Exemtion von der Jurisdiktion derselben seit der ältesten Zeit, und wurde ihr oft bestätigt; die
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