200 zu vollziehen; die Urteilssprüche des Stadtrichters und der Andern seien gegen alle kaiserlichen Gesetze null und nichtig. Sechs wurden also zum Tode verurteilt, gestanden noch vorher den Richtern ihre irrige Lehre ein, blieben aber fest bei denselben. Montags vor dem Palmsonntag wurden sie enthauptet, und wahrscheinlich auf dem alten Exekutionsplatz der Waldenser verbrannt. Im Mai hatte der Schuhmacher Heher nebst fünf ändern, die von Garsten in das Schloss gebracht worden waren, das nämliche Schicksal. Andere wurden des Landes verwiesen, einige auf erfolgten Widerruf freigelassen, mehrere Verdächtige reinigten sich in Wien selbst bei der Regierung vom Verdachte der Ketzerei. Auf höheren Befehl hätten sogar die Häuser, in denen die Versammlungen gehalten worden waren, niedergerissen werden sollen, da sie aber unschuldigen Leuten gehörten, so wurde die Zerstörung unterlassen. Nach vollzogener Exekution schickte die Regierung an den Bürgermeister und jene, welche für den Tod gestimmt hatten, ein Dankschreiben ab, weil sie göttlichen und kaiserlichen Gesetzen gemäß geurteilt hätten. Bei dieser Gestalt der Dinge, da sich solche Neuerungen immer mehr im Lande zeigten, und man gewöhnlich die Schuld auf die Nachlässigkeit der Geistlichen schob, sandte K. Ferdinand mehrere Visitations- und Reformationskommissäre herauf, die Sache zu untersuchen, und weiteren Fortschritten vorzubeugen. Einige kamen auch nach Steyr, und begehrten vom Magistrate einen Bericht über den Zustand der Religion, des Kirchenwesens, Gottesdienstes, der Lehren und Predigten. Dieser klagte über Vernachlässigung der gestifteten Jahrtage, Prozessionen u. s. f., ungeachtet die Priester vom Kloster Garsten die Einkünfte genössen; es würden zu wenige, und nur untaugliche Prediger hier gehalten, daher es käme, dass fremde, bessere sich einschlichen, und vom Volke gerne gehört würden. Der Abt zuGarsten in seinerVerteidigungsschriftbeschuldigte dagegendie Steyrer des Hanges zur Neuerung, und zu den irrigen Lehren, dieses beweisen die Beispiele des Calixtus, Förster, und des Benefiziaten Weinberger, welche sie ungeachtet der Warnungen und Befehle des Abtes nicht entlassenwollten; siehätten schonmanches indenGebeten verändert, der Besuch des Gottesdienstes nehme sehr ab, der Unterhalt
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