Franz Xaver Pritz - Geschichte der Stadt Steyr

198 Pfefferl, Wolfgang Würsing, Bäcker, und Leonhard Köberer entschuldigten sich, sie hätten diese Lehren nicht angenommen, wären nur bei einer Versammlung gewesen, und wollten auch nichts weiter davon wissen, sie wurden daher entlassen; andere, aber meistens gemeine Leute, erklärten, bei der Lehre Huts bleiben zu wollen, bis sie eines Besseren belehrt würden. Der Magistrat berichtete die Sache nach Wien, und bat um Befehl und Anweisung, was er weiter tun sollte; am 20. September 1527 kam nun der Auftrag, das Gericht soll in Steyr gehalten, das Urteil nach Recht und Gerechtigkeit gesprochen werden; Abgeordnete der sechs Städte, und der gelehrte Magister Wolfgang Künigl sollen dem Gericht beiwohnen; der letztere werde die Anklage leiten. Diejenigen, welche freiwillig diese Lehre verlassen, und keine heimlichen Zusammenkünfte mehr halten wollen, sollen Verzeihung erhalten, und aus dem Gefängnis entlassen werden. Die Angeklagten teilten sich nun in drei Klassen; ein Teil entsagte freiwillig den falschen Lehren; einer davon wurde später wieder abtrünnig; die andern verharrten immer bei ihrem Irrtum. Das Gericht wurde am 6. November unter dem Vorsitz des Stadtrichters, Georg Bischofer, gehalten. Die ersteren, deren neun waren, mussten einen Eid schwören, diese Lehren gänzlich zu verlassen, und der Obrigkeit zu gehorchen; auch wurde ihnen eine lästige Kirchenstrafe auferlegt, von der sie jedoch auf Bitten des Rates von der Regierung zu Wien wieder befreit wurden. Der andere Teil, sechs an der Zahl, wurde vor das Gericht gerufen, der Fiskal Künigl brachte die Anklage gegen sie vor, welche ihnen auch schriftlich übergeben wurde, um sich verteidigen zu können. Am folgenden Tagewar wiederGericht, da legten dieAngeklagten ihreVerteidigung schriftlich vor, in der sie sagten, dass sie nie willens gewesen wären, sich gegen die Obrigkeit zu empören, nie in ihren Versammlungen Böses zu verüben beschlossen hätten; aber ihre Lehre sei die alte christliche Lehre, und was die Taufe und das Abendmahl betrifft, so werden sie bei ihrer Ansicht bleiben, es geschehe was immer. Am 12. November war der dritte Gerichtstag; da wurde der Antrag des Fiskals auf die Verteidigung der Wiedertäufer verlesen, in dem er

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2