176 er, in Ruhe und Frieden zu leben, bis die Sache entschieden werden würde. Im Anfänge des Jahres 1507 kam er wieder mit mehreren Herrn nach Steyr, forderte den Rat und die Gemeinde, auf deren Seite auch Georg von Losenstein stand, auf, im Schlosse zu erscheinen, und ihre Beschwerden oder Verteidigung vorzubringen. Die Gemeinde gab ihre mit Zusätzen vermehrte und erläuterte, alte Klageschrift ein, worin sie auch den Magistrat anklagte, dass er nur für sein Wohl, nicht aber jenes der Bürger sorge, keine Rechnung ablege, den Beschwerden der ärmeren Bürger nicht abhelfe u. s. f. Der Magistrat hingegen behauptete, er habe in seiner Regierung gewiss genug geleistet, dieses beweise der durch ihn endlich geschlichtete Prozess mit den Bürgern von Waidhofen; er habe oft die Geschäfte der Stadt mit Vernachlässigung und zum Nachteile seiner eigenen besorgt; er wünschte auch, dass alle Bürger vermöglich wären; dies sei aber in der ganzenWelt nirgends der Fall, also auch in Steyr nicht zu verlangen, wo ohnehin noch, wie sonst in keiner Stadt, jeder Handel treiben dürfe, der das Bürgerrecht und 24 Pfund Pfennige im Burgfrieden anliegend habe. Was die Wahlen betrifft, so geschehen sie nach alten Gesetzen und Herkommen; die Verwandtschaften der Ratsglieder seien so weitläufig, dass ihre Kinder einander heiraten können; die Privilegien seien erst unlängst vorgelesen worden; der Steuer-Anschlag geschehe im Beisein des Bürgermeisters, Richters, Rates und der Genannten, also nicht im Geheim. Die Wahl der letzteren geschehe nach dem alten Herkommen; die Eröffnung aller Verhandlungen im Rate sei nicht tunlich, ja oft gefährlich. Die Rechnungen werden in Gegenwart von 32 Personen vorgenommen; der Magistrat wolle sie auch auf Verlangen den Kommissären vorlegen, aber dieselben sonst öffentlich kundzumachen, sei nicht rätlich. Nach Anhörung beider Teile verschob der OberstHauptmann dieWahlen auf eine gelegenere Zeit, gebot beiden Teilen Ruhe und Frieden, und die Entscheidung des Kaisers zu erwarten. Diese erschien auch bald darauf im Februar, und enthielt im Wesentlichen Folgendes:
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