Franz Xaver Pritz - Geschichte der Stadt Steyr

175 1506 begann auch eine große Uneinigkeit und Auflehnung vieler Bürger gegen den Magistrat. Dieser hatte, um Ordnung und Ruhe herzuhalten, viele Statuten und Polizei-Maßregeln entworfen, denHandel, die Gewerbe und Zünfte betreffend, welche wieder mehr emporkamen. Diese Verordnungen waren aus alten Gewohnheiten, Rechten und Gebräuchen zusammengesetzt, der Magistrat wollte sie dem Kaiser zur Bestätigung vorlegen, und dann über ihre Beobachtung strenge wachen. Ein großer Teil der Bürgerschaft, vorzüglich aus den Handwerkern, widersetzte sich nun diesem Vorhaben, und hielt unter ihrem Anführer, Ulrich Prandstetter, in dessen Hause in der Enge heimliche Zusammenkünfte und Beratschlagungen. Eine Hauptversammlung war am 15. November, es fanden sich 150 Bürger ein; er las ihnen die von ihm aufgesetzten Punkte vor, welche er bei der bevorstehenden Wahl des Magistrates auf dem Rathaus der ganzen Gemeinde vorzulesen beabsichtigte; er wollte sich dadurch diese geneigt machen, und dann die Wahl nach seinem Willen lenken. Die Hauptpunkte waren folgende: „Die Privilegien der Stadt sollen öffentlich verlesen werden, und die Beamten der Gemeinde Rechnung ablegen. Nicht der alte Rat, der im verflossenen Jahre gewesen, sondern der neue soll den Bürgermeister erwählen; Verwandte sollen nicht zugleich im Rate sein. Die Genannten sollen bei der Gemeinde stehen, und käme im Rate etwas derselben Schädliches vor, dieses anzeigen. Der Gemeinde soll freistehen, aus ihr selbst oder dem Rate den Richter zu erwählen. Zwei sollen aus dem Rate und der Gemeinde erwählt werden, denen die Beamten ihre Rechnung abzulegen hätten“. Der Magistrat erfuhr diese geheimen Anschläge, und sandte den Stadtrichter, Michael Kernstock, und den Kaspar Fuxberger zum Kaiser nach Salzburg, ihm dieses zu melden. Er trug auch seinem Oberst-Hauptmann inÖsterreich,Wolfgang vonPolheim, auf, diesen StreitundStandderDingezuuntersuchen, dieAufrührereinzufangen und zu strafen. Dieser reiste auch nach Steyr, stellte dort bis auf weiteres die bevorstehende Bürgermeister-Wahl ein, und verbot bei strenger Strafe alle heimlichen Versammlungen; ferner befahl

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