Franz Xaver Pritz - Geschichte der Stadt Steyr

174 2. Ihre venezianischen Waren dürfen sie zu ihrer Notdurft in die Stadt Waidhofen und den oben benannten Bezirk führen und verkaufen; das übrige aber sollen sie ebenfalls nach Steyr führen, und dort drei Tage den Bürgern feilbieten. 1502 hatte K. Maximilian einen Zug gegen die Türken beschlossen, und meldete dies in einem Schreiben den Steyrern aus Innsbruck am 12. Mai. Da ein Kreuzzug gepredigt und das Jubiläum gefeiert wurde, kam überall eine große Summe Geldes zusammen, welches der Papst dem Kaiser bewilligte; in Steyr betrug es 854 Pfund Pfennig. 1506 hat der Magistrat zum ersten Male bewilligt, dass auch hier, nach dem Beispiele anderer Städte, eine Schießstätte errichtet werde, weil K. Maximilian die Schützen liebte, und mit großen Privilegien beschenkte. Es bildete sich also eine solche Gesellschaft, wozu sowohl Bürger, als ledige Burschen zugelassen wurden. Sie übten sich in der Kunst des Büchsen- und Stahlschießens, d. i. mit Büchsen und der Armbrust zu schießen. Alle Sonntage sollten sie sich mit den ersteren, und alle vierzehn Tage mit der zweiten üben. Als ersten Preis bestimmte der Magistrat ein Hosentuch, doch mit der Bedingung, dass nicht weniger als zehn um dasselbe schießen sollten. In diesem Jahre starb ein reicher Ratsbürger von Steyr, Michael Hofer, welcher verschiedene Legate und Stiftungen vermachte. Allein da er ohneWeib und Kinder gestorben war, so baten sich beim Kaiser dessen Sekretär, Marx Treitzsauerwein, Matthäus Hofer, Kammerdiener, und Hanns Haug, Mautner in Eisenerz, seine Verlassenschaft, die sehr bedeutend war, aus; sie musste ihnen auch ungeachtet des Testamentes und der Weigerung der Steyrer ausgeliefert werden, unter dem Vorwand, dass alles dem Kaiser gehöre, weil er keine verwandten Erben habe. Solche Fälle ereigneten sich auch an anderen Orten, woraus später eine allgemeine Klage entstand, und K. Maximilian fasste den Entschluss 1518, dergleichen Bitten um die Erbschaften nicht mehr zu gestatten, und wenn sich jemand dieselben zugeeignet hätte, dieses für ungültig zu erklären.

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