Franz Xaver Pritz - Geschichte der Stadt Steyr

168 -gar Mangel an Speisen war, wie er selbst in einem Schreiben an die Steyrer sagt, worin er zugleich meldet, er habe den Burggrafen allda zu seinemKüchenmeister ernannt, und die Bürger sollen ihm nur das verlangte Geld übergeben, welches er ihnen wieder abstatten wolle. Allein er starb bald darauf, am 19. August 1493, zu Linz, 79 Jahre alt, im 53. Jahre seiner Regierung. Seine Eingeweide ruhen in der Stadtpfarrkirche alldort, sein Körper wurde in der St. Stephanskirche zu Wien in einem herrlichen Grabmale beigesetzt. Maximilian I. folgte nun seinem Vater in der Regierung der österreichischen Länder und im römischen Kaisertum nach. Bald nach dem Antritt derselben sandte er den Freiherrn von Wolkenstein mit einem Vollmachtschreiben nach Steyr, um ein Anlehen zu bewirken; man bewilligte 300 fl., wofür Maximilian dankte. Gegen Ende Oktober wurden die ob der ennsischen Stände und die Stadt Steyr vom Kaiser zur Erbhuldigung nach Wien berufen. Diese sandte den Stadtrichter, Hanns Köll, und drei Räte hinab, welche noch im Anfänge des Jahres 1494 in Wien waren, und berichteten, dass die Huldigung vor sich gegangen sei, und der Kaiser versprochen habe, alle Aufschläge oder Mauten zu Wasser und zu Lande abzustellen, worüber jedermann froh sei. Zugleich aber habe er zur Bezahlung der im ungarischen Kriege gemachten Schulden eine große Summe begehrt, und verlange auch Truppen, um die kroatische Grenze zu decken. Die Landschaft ob der Enns bewilligte nun gegen Aufhebung der Mauten (worunter auch jene zu Steyr war) 50.000 fl. Damals trat auch der von Rogendorf das Burggrafenamt zu Steyr ab, welches Martin von Polheim, kais. Rat und Ritter des goldenen Vlieses, erhielt; der Kaiser ermahnte ihn und die Abgesandten von Steyr, miteinander in Einigkeit und Frieden zu leben. In diesem Jahre wurde auch dem Stadtrichter Hanns Köll Bann und Acht verliehen, um die Mörder, welche den Abt Leonhard von Garsten umgebracht, hinzurichten. Die Gewalt über Leben und Tod wurde ihm vom K. Maximilian, aber nur für diesen Fall, erteilt. Diese Gewalt wurde zwar schon früher von K. Friedrich IV. den Stadtrichtern zu Steyr

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