158 Lasten aller Art war der Wohlstand der Bürger sehr gesunken, der Handel gelähmt, und höchst unsicher; die vielen Eisenarbeiter fanden keine Beschäftigung oder doch keinen Absatz ihrer Waren, und verarmten im hohen Grade, nur wenige vermögliche Bürger waren noch da, Überbleibsel einer besseren Zeit. Mehrere Häuser waren durch die Gefechte und Stürme beschädigt, viele standen leer und verlassen da, dem gänzlichen Ruine ausgesetzt, oder schon verfallen. Oft hatten die Bürger dem Kaiser ihr Schicksal geklagt, und dieser sie mit Trostgründen, aber ohne Hilfe, entlassen; nun 1471 um Pfingsten kam er endlich selbst in die Stadt, und konnte sich dort durch den Augenschein von ihrem traurigen Zustande überzeugen. Sie trugen ihm ihre Klagen vor, und baten um Hilfe; vorzüglich beschwerten sie sich auch, dass selbst jene Mitbürger, die kein Haus besitzen, Wein schenken, und Handel treiben, wie die Hausbesitzer (was auch fast überall solchen verboten war), dass Fremde mit Fremden hier handeln zum Nachteile der Bürger, und gegen alles Herkommen und Recht. Der Kaiser entschied hierauf, dass kein Bürger oder Inwohner dieses tun dürfte, wenn er nicht ein eigenes Haus besitze, und die Lasten der Stadt mittrage. Auch soll kein Fremder mit einem Fremden handeln, ausgenommen an dem Jahrmärkte, und kein Warenlager länger hier haben, als einen Monat. Allein dieser Ausspruch erregte große Unzufriedenheit gegen den Rat und die Hausbesitzer, die beinahe in eine Empörung ausgebrochen wäre; diese ärmeren Leute hatten keine Arbeit, und konnten sich nichts verdienen, vorzüglich die so zahlreiche Klasse der Eisenarbeiter, sie wussten nicht, wovon sie nun leben sollten; sie wendeten sich daher an den Kaiser mit der Bitte, seinen Beschluss abzuändern, welches er auch aus Neustadt im Juni 1472 tat, indemer erklärte, dass es allenBürgern, welche einVermögen von 24 Pfund Pfennig auf liegenden Gütern haben, erlaubt sei, Wein zu schenken, und Handel zu treiben, sie müssen aber auch alle Lasten der Stadt mittragen. Daher musste dann jeder, welcher Bürger werden wollte, wenn er kein Haus im Burgfrieden der Stadt besaß, 32 fl. beim Magistrate niederlegen, bis er sich eines gekauft hätte, wenn er Handel treiben wollte. Dieses k. Privilegium besaßen ganz allein die Bürger von Steyr; denn sonst gab nur der Besitz eines Hau-
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