139 licher Friede geschlossen, welcher seine Schlösser von H. Emst wieder erhielt. Damals brachen auch die Anhänger des Hus (eines böhmischen Priesters, welcher 1415 am 6. Juli von der Kirchenver- sammlung zu Konstanz wegen irrigen Lehren als Ketzer verdammt, und nach den Reichsgesetzen verbrannt worden war), von gewissen Drohungen aufgeschreckt, öffentlich los, versammelten sich zu Tausenden, erstürmten unter Anführung des einäugigen Zizka, von Trocznow, das Rathaus zu Prag, und besetzten die Stadt, die Burg ausgenommen. Der damalige König Wenzel starb am 16. August 1419 aus Zorn und Ingrimm, und sein Bruder Sigismund erbte nun Böhmen. Der Kampf zwischen den Hussiten und Katholiken dauerte unter ungeheuren Greuelszenen fort. Sigismund rückte, aber spät genug, vor Prag, ließ sich in der Burg krönen, musste aber die Belagerung der Stadt aufheben, und zog sich aus Böhmen zurück. Die Grausamkeit der Hussiten fand nun neuen Spielraum, und ihre Anhänger vermehrten sich immerfort. Auch mit den Juden in Österreich wurden 1420 strenge Maßregeln vorgenommen, und dieselben aus Österreich, also auch aus Steyr und der Umgegend vertrieben. Der Grund dieses Verfahrens war, dass die Mesnerin an der Laurentiuskirche bei Enns mehrere konsekrierte Hostien stahl, und einem dortigen, reichen Juden, Namens Israel, verkaufte, welcher dieselben unter andere Juden austeilte, die damit manchen Mutwillen trieben. Die Sache wurde untersucht; die Mesnerin gestand die Tat, aber Israel leugnete alles standhaft. Am 24. Mai wurden nun alle vermöglicheren Juden in Österreich eingekerkert, und ihre Güter eingezogen; die ärmeren aber aus dem Lande weggeschafft. Prevenhuber erzählt eine ähnliche Geschichte von der Mesnerin zu Garsten bei Steyr, welches aber vielleicht nur eine Verwechslung mit der vorigen Erzählung ist. Im folgenden Jahre, 1421, wurden endlich viele Juden, die sich nicht zur christlichen Religion bekehren wollten, bei Wien verbrannt, welches Schicksal auch die Mesnerin von Enns erlitt. 94) 94) Kurz, Österreich unter K. Albrecht II., II. Bd. S. 31 bis 34. Prevenhuber, S. 84.
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2