Franz Xaver Pritz - Geschichte der Stadt Steyr

129 Einen bedeutenden und begünstigten Handel führten die Steyrer auch mit Holz; sie hatten denselben auf den Flüssen Enns und Steyr fast ganz allein. Rings herum waren große Wälder, und alles Holz, was nach dieser Stadt gebracht wurde, musste vermöge Albrechts I. Privilegium, durch drei Tage den Bürgern um einen billigen Preis feilgeboten werden; sie hatten den Vorkauf dabei. Was sie nicht zu ihrem Bedarf nötig hatten, konnten sie doch kaufen, und an andere mit Gewinn abliefern. Dabei hatten sie das Privilegium von 1394, dass ihr in einer Überschwemmung weggerissenes Holz um einen geringen Preis, den man das Bergegeld (von bergen, retten) nannte, von ihnen wieder eingelöst werden konnte, während andere den dritten Teil, ja oft das Ganze zurücklassen mussten. Auch hatten sie die Befreiung von der Grundruhr (vom Berühren des Grundes so genannt) vermöge des Privilegiums von 1381; fuhren sie nämlich mit ihren Flössen oder Schiffen auf der Enns oder Donau, und stießen auf einen Grund, so durften sie nichts bezahlen; nur wenn sie eine Schiffsmühle beschädigten, mussten sie den Schaden ersetzen. Geschah dieses Andern, und fiel auch nur ein kleiner Teil der Waren ins Wasser, so eignete sich der Besitzer des Grundes das Schiff samt den übrigen Waren zu. 82) Lange Zeit hatten die Bürger von Steyr mit jenen von Enns einen Streit über den Holzverkauf; 1356 wurde erst letzteren erlaubt, ihr Brenn- und Bauholz zu ihrem eigenen Bedarfe in Steyr von der ersten Hand zu kaufen, das andere aber mussten sie noch immer von den Bürgern erhandeln. 83) Diese hatten ferner das Recht, in der Stadt Wein auszuschenken, und denselben auch unter den Reifen zu verkaufen; ja sie hatten in der Umgegend allein den Handel mit Wein. 1356 verbot H. Albrecht zu Gunsten derselben allen Weinschank innerhalb einer Meile um die Stadt; nur jenen Gastwirten war es erlaubt, die schon von jeher dieses Recht hatten. In der Nähe einer Stadt durfte man nicht einmal Brot backen zum Verkaufe; alles mußte in derselben gekauft 82) Kurt, Handel, S 153 u. s. f., wo die Interessante Abhandlung über die Grunduhr ehthalten ist. 83) L. c. S. 91.

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