128 den Vorkauf hatten, und für ihr Brenn- und Bauholz durften sie nirgends Maut bezahlen. Mehrere Bürger hatten eigene Hammerwerke auch außer der Stadt, unter der Herrschaft Steyr, Garsten und Admont. Daher vermehrten sich die Eisenarbeiter sehr, und die verschiedensten Waren wurden verfertigt, Sensen, Sicheln, Messer, Nägel, Feilen, Scheren, Schermesser, Ahlen, Schlösser, Hacken u. s. f., vorzüglich war hier der Sitz der Messerer, die manche Privilegien hatten, von denen viele zu großen Reichtümern gelangten, und die eine solche überwiegende Zahl ausmachten, dass längere Zeit gewöhnlich zwei oder drei, ja nach Umständen noch mehrere, unter die Räte oder Genannten aufgenommen wurden, und so an der Regierung der Stadt Anteil hatten. 80) Mit der Zunahme der Eisenwaren wuchs natürlicherweise auch der Handel, und die Privilegien, welche die Bürger in den mannigfaltigen Gegenständen des Handels erhielten, so wie die Beschränkungen anderer in dieser Hinsicht, mussten denselben immer erhöhen, wenn nicht Kriege oder andere Ursache eine Hemmung herbeiführten. So durften nur die Bürger weniger Städte im Lande ob der Enns auf der näheren Straße über den Pyhrn nach Venedig fahren, sondern andere weitere mussten von denselben betreten werden, auch auf der Rückreise durften sie nur über Zeiring nach Steyr, aber nicht über den Pyhrn oder über Radstadt fahren, die Steyrer hatten sogar darüber zu wachen. Die Bürger von Waidhofen durften nicht mehr Waren von Venedig herausführen, als was sie für ihre Stadt unmittelbar nötig hatten. Auch durfte kein Eisen oder venezianische Ware über die Heide nach Waidhofen geführt werden, sondern alles nach Steyr an die gewöhnliche Mautstadt. Die Bürger von Waidhofen durften auch ihre Eisenfabrikate außerhalb ihres Stadtgebietes nirgends verkaufen, als zu Steyr oder Enns, im Übertretungsfall stand Strafe bevor, und sollte ihnen kein Eisenmehr im Innerberg gegeben werden. 81) Diesen und so manchen anderen Beschränkungen waren die Bürger von Steyr nicht unterworfen, sie konnten ihre Eisenwaren in die fernsten Länder versenden, und freien Handel treiben. 80) Prevenhuber, S. 10. 81) Kurz, Handel, S. 54 u. s. f.
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