112 forderte er noch andere Länder, und Albrecht übergab ihm nun auch die Steiermark, Neustadt und die Grafschaft Pütten. 63) 1370 imNovember befahl H. Albrecht dem Stadtrichter und Rate zu Steyr, aus Linz, sie sollen verhüten, dass niemand mit seinen Waren von Venedig heraus über den Pyhrn fahre, noch arbeite (d. i. Handel treibe), sondern die Straße über Zeiring, ausgenommen die Bürger von Linz, Enns, Wels, Gmunden und Freistadt; denen sei dieser Weg nach altem Herkommen erlaubt. Und wenn die Bürger jemanden auf diesem ungesetzlichen Wege antreffen, der nicht auf die Mautstadt Steyr kommt, so sollen sie ihn gefangen nehmen. Bald darauf, am 30. November, war H. Albrecht selbst allhier, und erließ an seinen Burggrafen den Befehl, das Kloster Gleink bei seinem Fischwasser an der Enns zu schützen. 1371 erging von ihm, vermöge der Klagen der Bürger, gegen die Juden der Befehl, dass sie es künftig nicht wagen sollen, mit mehreren Sachen Handel zu treiben, als ihnen erlaubt ist, besonders nicht mit Wein und Getreide; noch sollen sie sich die Rechte anmaßen, die nur den Bürgern zukommen. Ferner sollen sie nur ein Haus in Steyr haben, und darin wohnen, wie es zuvor gewesen ist; wäre aber dieses zu klein, so sollen sie noch eines dazu kaufen, aber ganz in der Nähe und nicht mitten in der Stadt. Ob sie diesen Befehl genau befolgt, ist unbekannt; so viel ist gewiss, dass schon viel früher 1345 der Jude Heinlein ein eigenes Haus in der Enge hatte. Ferner befahl der Herzog den Bürgern zu Waidhofen an der Ybbs, dass sie aus Eisenerz nicht mehr Eisen herausführen sollen, als sie in der Stadt selbst bedürfen. Sollten sie dagegen handeln, oder Eisen anderswo hinführen, als an die Mautstädte Steyr und Enns, so soll auch jene erstere Erlaubnis aufhören, und Strafe eintreten. Zugleich wurde untersagt, Eisen aus Böhmen, Bayern oder anders woher in das Land zu führen, als aus Eisenerz. Im Dezember des Jahres 1372 bestätigte und erneuerte der Herzog der Stadt Steyr und ändern Städten im Lande ob der Enns die alten Rechte und Privilegien, vermöge deren niemand auf dem Lande, in den Märkten und Dörfern bei 63) Österreich unter Albrecht dem III., von Franz Kurz, I. Thl.
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