Franz Xaver Pritz - Geschichte der Stadt Steyr

104 es aber doch tut, muss dem Richter und für die Brücke 60 Pfennige zahlen. 10. Niemand darf da ein öffentliches Metzenmaß haben, als nur der Brückenmeister; desselben sollen sich alle gegen Bezahlung eines Pfennigs für die Brücke bedienen, wenn sie Fremde sind; die Bürger der Stadt sind davon frei, wenn sie ihre eigenen Lebensmittel damit messen. 11. Die Bürger zu Steyr haben gleich andern Städten die Freiheit, dass man weder sie, noch ihre Güter anderswo anhalten oder gerichtlich belangen dürfe; es sei denn, dass sie zuvor vor ihrem Richter belangt worden wären, und die Kläger keine Genugtuung erhalten hätten. Die Urkunde, in der dieses Privilegium enthalten ist, befindet sich noch im städtischen Archive, und ist die älteste, noch vorhandene. Aber diese Freiheiten und Rechte sind nicht alle neu; die Bürger hatten schon von den steierischen Ottokaren her manche Rechte, Privilegien und alte Gewohnheiten, deren Gültigkeit niemand anstritt: dies ist schon an sich natürlich, und wird durch die Worte der Urkunde deutlich bestätigt: „Diese Freiheiten erteilen wir ihnen von neuem, und bestätigen sie für immer; niemand tue etwas gegen das, was wir bewilligt, geschenkt, erneuert und bestätigt haben.“ 1292 hatte H. Albrecht viele Hoffnung, zum römischen Könige gewählt zu werden; allein durch die List des Kurfürsten von Mainz, Gerhard, bekam der Graf Adolph von Nassau diese Würde. Albrecht fügte sich; allein wechselseitiger Hass entstand, der später sehr traurig endete. Da nämlich Adolph seine, dem Kurfürsten gemachten Versprechungen nicht erfüllte, und sehr willkürlich handelte, so entsetzten sie ihn am 24. Juni 1298 seiner Würde, und erwählten H. Albrecht von Österreich. Es kam zwischen beiden zur Schlacht bei Gellheim am 2. Juli 1298, in der Adolph Sieg und Leben verlor; Albrecht wurde aber am 24. August zu Aachen als deutscher Kaiser gekrönt. Auf dem Reichstage zu Nürnberg, am 21. November, belehnte dann K. Albrecht I. seine Söhne, Rudolph, Friedrich und Leopold, mit Österreich, Steiermark, Krain, der windischen Mark und Portenau. Zum Regenten darüber ernannte

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