98 Burglehen von Steyr. Dietmar und seine Nachkommen nannten sich dann die Losensteiner. 44) Steiermark hatte Bela, der König von Ungarn, für seinen Sohn Stephan in Besitz genommen; er drang auch in Österreich ein, so wie Otto von Bayern vom Inn her. Endlich am 4. April 1254 wurde Friede geschlossen, und Bela behielt Steiermark, einen Teil ausgenommen, der später zu Österreich geschlagen wurde, wahrscheinlich die Grafschaft Steyr und das Ischlland, das Gebirge vom Semmering bis zu Bayerns Marken machte die Grenze. 45) 1259 erhoben sich die Steiermärker gegen die Tyrannei der Ungarn, erschlugen die Besatzungen, und riefen Ottokar herbei, der auch die Ungarn bei Kressenbrunn am 20. Juli 1260 gänzlich schlug, und im Frieden die Steiermark erhielt. Je mehr aber nun seine Macht wuchs, desto übermütiger ward er, verstieß seine Gemahlin aus einem leeren Vorwande, und heiratete Kunegunde, eine Nichte des K. Bela, am 15. Oktober 1261. Jene starb 1267, und wurde zu Lilienfeld begraben. 1268 erhielt Ottokar auch noch von Ulrich, dem letzten Herzoge des alten Stammes, Kärnten durch Vertrag und Testament, und behauptete es später ungeachtet vieler Streitigkeiten. — 1272 wird Heinrich von Hag als dessen Prokurator an der Enns erwähnt, und 1273 erscheint Irenfried als Pfleger ob der Enns, welcher in der Burg zu Steyr Gericht hielt. 46) 1275 war Burkhard von Klinberg, Marschall Ottokars, als Hauptmann an der Enns allda, und bestätigte am 15. August dem Kloster Gleink den Besitz der Pfarre Haidershofen. 47) Nun aber ging es mit Ottokars Herrschaft in Österreich zu Ende; denn eine Veränderung brach herein, welche den damaligen Stand der Dinge über den Haufen warf, aber auch endlich das Schicksal dieses Landes auf viele Jahrhunderte festgründete. Ottokar, nun auch König von Böhmen, war mit seinem glänzenden Glücke nicht zufrieden; seines Strebens höchstes Ziel war die Würde eines deutschen Kaisers, und er, der Mächtige, Berühmte, glaubte sich seiner 44) Prevenhuber. S. 31. 45) Kurz, österr. unter Ottokar. I. Bd. S. 115. 46) Prevenhuber S 32 und 412 47) Kurz, Beiträge, III. Bd. S. 355. Gleinker-Urkunde.
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