Postalische Eintheilung des Deutschen Reiches. 1. Deutsches Reichs-Postgebiet. Oberste Postbehörde: Reichspostamt In Berlin. Für die Verwaltung des Post- und Telegraphenwesens in den einzelnen Bezirken bestehen in folgenden^Orlen Ober-Post-Directionen: in Aachen „ Berlin „ Br.aunschweig . . . Bremen „ Bromberg „ Breslau „ Cassel. , Chemnitz . . . „ Coblenz . . . , „ Cöln am Rhein „ Cöslin . . . . „ Danzig . . . „ Darmstndt „ Dortmniul „ Dresden . „ Düsseldorf „ Erfurt. . Frankfurt am Main. „ Frankfurt a. d. Oder „ Gumbinnen . . . . „ Halle a. d. Saale . . „ Hamburg „ Uannorer „ Karlsruhe . für den Regierungsbezirk A<iclien; .für die Haupt-und Residenzstadt Berlin, für die Stadt Oharlo ttenbu rg und deren Vorort Westen d; .für das Herzogtlium Braunschweig mit Aiissphluss des Amtsbezirks Thedinghausen, sowie für einzelne TlieiLo der Landdrosteien Hannover und Hildesheim; .für das Gebiet der Stadt Bremen, für den links der Weser gelegenen Theil der Landdrostei Hannover, für einen Theil der Landdrostei Stade, für den Amtsbezirk Thedinghausen und für das Telegraphenamt Weserleuchtthurm; .für den Regierungsbezirk Brornherg und die zum R. B. Marienwerder geliörigen Kreise Deutsoh-Kr0ne, Flatow, Könitz, Sohlochau und Tuohel; .für den Regierungsbezirk Breslau; .für den Regierungsbezirk Cassel mit Aussohluss des Kreises Schmalkalden, der Graf schaft Schaumhurg und des Postamtes in Bockenheim, und für das Pürsterithum Waldeok mit Aussohluss von Pyrmont; . für die Sächsische Kreishauptmannschaft Zwickau; . für den Regierungsbezirk Coblenz mit Ausschluss des Kreises Wetzlar; . für den Regierungsbezirk Cöln; .für den Regierungsbezirk Cöslin; .für den Regierungsbezirk Danzig und für den R.B. Mavienwerd er mit Ausschluss der Kreise Deutsch-Krone, Flatow, Könitz,Sohlochau und Tuohel; .für das Grossherzogthum Hessen mit Ausnahme des Kreises Wimpfen; .für den Regierungsbezirk Arnsberg; .für die Sächsischen Kreishauptmarmschaften Dresden und Bautzen; .für den Regierungsbezirk Düsseldorf; .für den Regierungsbezirk Erfurt, für den zum R.B. Cassel gehörigen Kreis Schmalkalden, für das Grossherzogthum Sachsen-Weimar, für die Herzogthümer Sachsen-Meiningen und Sachsen- Cohurg-Gotha, für die Fürstenthümer Schwarzh urg-Rudolstadt,Soh warzburg-Son dershausen, Reuss ältere Linie und Reuss jüngere Linie; .für den Regierungsbezirk Wiesbaden, für den zum R.B. Coblenz gehörigen Kreis Wetzlar und für das Postamt B0ek e Tih61m; .für den Regierungsbezirk Frankfurt an der Oder; .für den Regierungsbezirk Cumhinnen; .für den Regierungsbezirk Merseburg; .für das Gebiet der Hansestadt Hamburg, für das Gebiet des Hansestadt Lübeck, für einzelne Theile der Landdrosteien Lüneburg und Stade, für einen Theil der Provinz Schleswig-Holstein und für Helgoland; .für den Regierungsbezirk Hannover mit Aussohlussder den Oher-Post-Directionsbezirken Braunsohweig, Bremen, Hamburg und Oldenburg zugewiesenen Gebietstheile; .für die Kreise M08b a0h, IIe i d elb erg , Ma nnhei m,Ka rlsruh e und Baden, sowie für einzelne Thetle des Kreises Offenburg und für den Hessischen Kreis Wimpfen;
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