Statuten der Pfandleihanstalt Steyr

7 Vorhandlungen der General-Versammlung wird ein Protokoll geführt. Das Protokoll wird von dem Vorsitzenden und zwei aus dor Versammlung gewählten Verifikatoren gefertigt. · Es \Verden in dasselbe nur die Resultate der Verhandlungen aufgenommen. Art. 19. Der Wirkungskreis der Generalversammlung erstreckt sich auf folgende Gegenstände : · a) Die General-Versammlung nimmt den Bericht des Ver– waltungsrates über die Verwaltung und den Stand der Angelegenheiten der Anstalt entgegen und beschliesst hierüber insbesondere auch über die Höhe der auf jede Aktie zu entfallenden Dividende. b) Sie wählt die Verwaltungsräte.' c) Sie wählt aus der Zahl der Aktionäre drei Rechnurigs– Revisoren samt drei Ersatzmännern, welche den Rechnungs – Abschluss und die Bilanz der Anstalt nach Ablauf des betreffenden Jahres prüfen und der nächsten General-Ver– sammlung darüber zu berichten haben. Die Wiederwahl der Rechnungs-Revisoren ist zulässig; ihre Funktionsdauer hat mit der Beendigung der General– Versammlung, welche über die Jahresbilanz beschliesst, zu enden. Die Rechntmgs - Revisoren dürfen nicht zugleich Mitglieder des Vorstandes oder Beamte der Gesellschaft oder an der unmittelbaren Führung der Geschäfte der Gesellschaft beteiligt sein. Als Rechnungs-Revisoren können nur eigenberechtigte P ersonen bestellt werden. d ) Sie vernimmt die Äusserung und die etwaigen Anträge der Rechn.ungs-Revisoren und beschliesst darüber. e) Sie hat über die Anträge des Verwaltungsrates in Bezug auf neue Aktien-Emission, auf Änderung der Statuten, auf die Verlängerung der Dauer der Gesellschaft, vor– behaltlich der staatlichen Genehmigung, zu beschliessen. / ) Sie berät und bescbliesst über solche Anträge in Be– ziehung auf die zum Wirklmgskreise der General-Ver– sammlung gehörigen Gegenstände, welche von mindestens zwanzig Aktionären, die ihr Stimmrecht auf die im Ar– tikel 12 bestimmte Art nachg ewiesen haben, mindestens acht Tage vor Ei: nber ufi.mg der General-Versammlung

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