Die Gewerken im Bannkreise des Steirischen Erzberges

66 scheint noch 1627 als Ratsherr und Eisenhändler zu Krems. Von den Töchtern war Katharina an den Steyrer Bürger Huebner und Sabina an den Eisenhändler Zeller in Scheibbs verehelicht. Der in Strengberg in Niederösterreich lebende Arzt Dr. Ernst Friedinger dürfte der letzte Nachkomme der alten Weyrer Gewerken sein. Wappen: Ein gespaltener Schild, vorne von Schwarz und Gold fünfmal schräg links geteilt, hinten wächst im schwarzen Felde aus der unteren Ecke eine ge­ harnischte Hand mit gelbem Ärmel, einen Ölzweig haltend. Stechhelm mit schwarz­ goldenem Wulst; Kleinod: drei Straußenfedern, die beiden äußeren silbern, die mittlere schwarz; Decken schwarz-golden. Quellen: Adelsarchiv. — Steierm. Landesarchiv: Innerberger Akten. — Archiv der Stadt Steyr, Ratsprotokolle und Testamente. — Stadtarchiv Waidhofen a/Y. — Archiv der Kommune Weyer. Vgl. v. Pantz: Beiträge zur Geschichte der Innerberger Hauptgewerkschaft. (Veröffentl. der hist. Landeskommission für Steiermark, Heft XIX.) Friewirth v. Fridhof. Im 16. Jahrhunderte, wo wir zuerst die Besitzverhältnisse am steirischen Erz­ berge genauer kennen, sowie in den ersten Jahrzehnten des 17. Jahrhundertes sind Vordernberg und insbesondere Eisenerz ein großes Durchgangshaus. Von einer Stetigkeit des Besitzes ist keine Rede, die Radwerke gehen in kurzer Zeit von Hand zu Hand; nur wenige Familien vermögen sie durch mehrere Generationen zu halten. Erst in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts treten ruhigere Ver­ hältnisse ein. Die Ursachen dieses raschen Wechsels sind durch mehrfache Umstände begründet. Abgesehen von den geschäftlichen Schwankungen im Eisenwesen, haben jedenfalls die damals gebräuchlichen Eheverträge, welche die Frau zur Mitbesitzerin machten, ihren Gutteil daran Schuld. Bei der großen Sterblichkeit der Frauen waren drei Eheschließungen eines Mannes keine Seltenheit, die überlebende Gattin übernahm kraft Ehe- und Erbvertrages den Besitz und heiratete wieder; so kam dann derselbe an eine fremde Familie. Weiters mag auch die Bestimmung der Innerberger Amts­ ordnung v. J. 1536 mitgewirkt haben, der zufolge der Radrpeister „mit eigenem Rücken“ besitzen mußte: er durfte also das Radwerk weder verpachten noch durch einen Verweser betreiben. War beim Tode des Radmeisters kein geeigneter Über­ nehmer da, so blieb nur der Verkauf übrig. Selbstredend steigerte diesen Wechsel noch bedeutend die 1599 einsetzende Gegenreformation, die zahlreiche Gewerken aus der Heimat vertrieb. — Unter den Bewerbern um die Hand verwitweter Rad- meisterinnen nahmen die Beamten der landesfürstlichen Bergbehörden zu Eisenerz und V7ordernberg die erste Stelle ein. Sie kamen aus den verschiedensten Ländern; mitunter waren es Leute, die sich in Kriegsdiensten bewährt hatten und nun mit dem Posten statt einer Pension abgefunden wurden, zumeist aber Beamte, die bei anderen Bergbauen oder bei der Kammer im Dienste des Landesfürsten gestanden waren. So kam Georg Friewirt, von Geburt ein Steirer, der 1556 als Hofkammerkanzlist seine Laufbahn begonnen hatte, nachdem er einige Zeit Kammersekretär in Graz war, 1572 als Amtmann nach Eisenerz, woselbst er als Erzherzog Karls Rat, Amtmann

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