Die Gewerken im Bannkreise des Steirischen Erzberges

400 Partikular-Beformationskommission mit dem Sitze in Bottenmann, die den Abzug der protestantischen Gewerken gegen Abgabe des zehnten Pfennigs anordnete. Nun wandten sieh diese an den Kaiser, auf dessen Verwendung der Termin zur An­ nahme der katholischen Beligion oder zur Bäumung des Landes auf Bartolomei 1614 (24. August) erstreckt wurde1)- Dieser Termin wurde neuerlich erstreckt; erst zu Micheli 1616 (29. September) zogen die Hammermeister mit Weib und Kind unter Zurücklassung von Hab und Gut aus dem Lande ab. Um aber die Fortführung des Betriebes ihrer Werke zu ermöglichen, — woran der landesfürst­ liche Säckel sehr interessiert war — wurde den Ausgewiesenen gestattet, an Sonn­ tagen bei ihren Werkgaden Nachschau zu halten. Diese Bewilligung genügte begreiflicherweise den Gewerken nicht, sie verwiesen in einer Bittschrift an den Kaiser darauf, daß ein Hammermeister 40—50 Arbeiter beschäftige, mindestens 12 Pferde halten müsse und daß ihre Werke zugrunde gingen. Es sei notwendig, ihnen einen einmaligen Besuch in jedem Monate bei der Abwage des rauhen Eisens in Eisenerz frei zu geben und zu gestatten, daß sie durch zwei Tage in der Woche bei den Hämmern, Holz- und Kohlarbeiten Nachschau halten. Diese Intervention des Kaisers scheint beim Erzherzoge keinen Erfolg mehr gehabt zu haben, denn am 25. August 1617 erging von der Begierung in Graz an den Abt von Admont der Befehl, nunmehr gegen die abgezogenen Hammermeister ohne Schonung zu verfahren. Hievon verständigte sie im Aufträge des Prälaten Hans Kerzenmandl am 17. September 1617 in einer Versammlung, die bei Elias Schweinzer in der Laussa — auf österreichischem Boden — stattfand. Nun war es bitterer Ernst geworden! Wer daran nicht glauben wollte, bekam es zu fühlen. Die Strenge, mit der die Innerberger Badmeister schon 1599 und 1600 im landesfürstl. Markte Eisenerz behandelt worden waren, wurde nun auch gegen widerspenstige Hammerherren im Gebiete der admontisehen Herrschaft Gallenstein angewendet. Christoph Pantz der jüngere, dem der „Oberhammermeister“ Hans Kerzenmandl angeblich freies Geleite zugesagt hatte, war mit diesem am 27. Dezember 1617 nach Altenmarkt gekommen. Dort traf ihn der Gallensteiner Pfleger Albert Wirich, verhaftete ihn und setzte ihn auf der Burg in Arrest2)- Später „verarrestierte“ man ihn in seinem Hause in St. Gallen so lange — bis er sich bekehrte3). Um 1620 dürften die Verhältnisse im Gebiete der landsteirischen Hammer­ gewerken wieder in ruhigeren Bahnen sich bewegt haben. Die einen hatten sich bekehrt, die anderen verkauft und lebten zumeist in Steyr oder dessen Umgebung bis auch dort 1624 die Gegenreformation einsetzte und die Flüchtlinge zwang, sich im „Beiche“ eine neue Heimat zu suchen. •) Befehl des Erzherzogs Ferdinand an den Abt von Admont vom 18. Dezember 1613. (Hof­ kammerarchiv, Fasz. 18.317.) ’) Bericht des Pflegers Wirich an den Prälaten vom 27. Dezember 1617 mit der Bitte um Weisungen. (Orig. Familie.) ’) Eine Glasscheibe, in die Christoph Pantz einen kräftigen lateinischen Fluch auf den Landesfürsten eingeritzt hatte, erinnerte noch lange au jene bewegten Zeiten.

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