Die Gewerken im Bannkreise des Steirischen Erzberges

— 36 - und schuf durch Rodung ein landwirtschaftliches Gut von mehr als 100 Tagwerken, das trotz Beschwerde der Hauptgewerkschaft wegen Beeinträchtigung der Kohlendeckung ihrer Hämmer bestehen blieb. Am 25. August 1635 wurde ihm und seinem Bruder Ludwig Egger, Marktrichter in Eisenerz — Georg wird nicht mehr erwähnt — das Prädikat „von Marbach“ verliehen. Es hat sohin den Anschein, als ob wir es hier mit einem der um diese Zeit nicht seltenen Fälle zu tun hätten, wo ohne aus­ drückliche Adelsverleihung, die wohl als gegeben erachtet wurde, die Bewilligung zur Annahme eines Prädikates erteilt wurde. Ebenso finden wir ja auch um die Wende des 16. und zu Beginn des 17. Jahrhunderts mehrfach Aufnahmen von Familien in die Landstandschaft auf Grund einfacher Wappenbriefe1). Hans Egger war 1637—1640 Stadtrichter und 1646—1650 Bürgermeister in Steyr. Da traf den unternehmenden Mann das Verhängnis. Die wirtschaftlichen Ver­ hältnisse waren um jene Zeit äußerst schwierig, der Handel lag völlig darnieder, so waren z. B. in Steyr von 600 bürgerlichen Häusern nur an 200 in aufrechtem Stand, 70 waren eingestürzt, 140 standen verlassen und 190 hatten zwar noch Eigentümer, doch waren diese so verarmt, daß sie keine Abgaben zu zahlen vermochten. Wenn man hiebei noch die traurige Finanzlage der Gläubiger der ehemaligen Eisen­ handlungsgesellschaft in Betracht zieht, die zufolge einer im Jahre 1629 getroffenen Vereinbarung sich eine Herabsetzung ihrer Darlehensforderungen und den Verzicht auf Zinsenzahlung gefallen lassen mußten, so kann man sich nicht wundern, daß ein großes Handelsunternehmen, wie das des Hans Egger, auch ohne Verschulden Schiff- bruch erleiden konnte. Egger fiel zu Beginn des Jahres 1651 in Konkurs und wurde über Auftrag des Landeshauptmanns von dem Amte des Bürgermeisters enthoben. Wie man aus den Verhandlungen ersieht, war es lediglich die Unmöglichkeit der Realisierung ausstehender Forderungen, die Egger in die peinliche Lage gebracht hatte. Ende 1654 hatte er seine Schulden bezahlt und erscheint 1657 wieder als Mitglied des inneren Rates zu Steyr. Um die Mitte des Jahres 1661 dürfte Hans Egger gestorben sein, denn Ende Juli ersucht sein Sohn Gottfried, der im Wertischen Handelshause in Graz tätig war, um die Ausfolgung der in der Ver­ lassenschaft seines Vaters befindlichen Nobilitations- und sonstigen Urkunden. Hiemit verschwinden die Egger v. Marbach in der Gegend. Das Messingwerk kam zu Beginn des 18. Jahrhunderts in den Besitz der Radmerer Kupferkompagnie, von der es der im Bergwesen tätige Abt Paul Vitsch v. Vitschenthal von Seitenstetten, ein Steyrer Bürgerkind, erwarb. Wappen v. 1623: In Schwarz eine rote Spitze, begleitet von zwei zueinander gewendeten goldenen Löwen. In der Spitze ein grüner Dreiberg, auf dessen mitt- *) Im vorliegenden Falle dürfte jedoch i. J. 1626 gleichzeitig mit der Wappenbesserung die Verleihung des Adels erfolgt sein, was aus dem mangelhaften Konzepte im Adelsarchive nicht er­ sichtlich ist. Für diese Annahme spricht nicht nur die Öffnung des Helmes, ein für jene Zeit sicheres Zeichen adeligen Standes, sondern auch der Umstand, daß Hans Egger i. J. 1653 dem Rate von Steyr einen Auszug aus seinem kais. Nobilitationsbrief einsandte, laut welchem gegen ihn in seiner Abwesenheit keine Exekution geführt werden sollte. Der Rat entschied, daß Egger „als ein ge­ schworener Bürger dem Magistrate unterworfen sei und ihn die vermeldete Nobilitierung nicht von hiesiger Instanz eximiere“. Archiv Stadt Steyr. Ratsprotokoll, Bd. LXV, 1653, 14. November, Folio 187. v

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