Die Gewerken im Bannkreise des Steirischen Erzberges

376 Land verlassen '). Es wurde auch hier nicht so heiß gegessen als gekocht wurde! Zwischen Anordnung und Durchführung ist zum Glücke oft ein großer Unterschied und deshalb empfiehlt es sich, zur richtigen Beurteilung der Verhältnisse nicht so sehr die behördlichen Verfügungen als vielmehr ihre faktische Ausführung in Betracht zu ziehen. Mit Thomas Weißenberger waren von Eisenerzer Badmeistern Hans Zehentncr, Hans Weeger, Martin und Hans Silbereysen, Oswald Steuber, Georg Schwarz, Christoph Scheichl und Kaspar Lichtenperger nach Graz abgeführt worden. (Ende November 1599). Am 27. Juni 1600 war die Lage bereits wesentlich geändert. Laut des an den Innerberger Amtmann Hans Fuchs erlassenen Befehles des Erz­ herzogs Ferdinand2) sollten von den lutherisch verbliebenen Badmeistern und Bürgern erstere binnen 6 Wochen, letztere binnen 3 Wochen aus dem Markte Eisenerz und den Ländern Sr. Durchlaucht abgeschafft werden. Ihre Güter sollten sogleich mit Sperre belegt, inventiert und eine Gläubigertagfährt ausgeschrieben werden. Die auferlegten Strafen, sollten eingebracht und der zehnte Pfennig als Abfahrtsgeld genommen werden. In der dem Befehle beiliegenden Liste der luthe­ rischen Badmeister erscheinen nicht mehr: Thomas Weißenberger, Mert und Hans Silbereysen, Steuber und Liechtenperger. Sie hatten sich entweder bekehrt wie Weißenberger oder hatten in Eile verkauft und waren ausgewandert. Dafür traten neu hinzu: Wolf Silbereysen, Thoman Dorschner, Valentin Prevenhueber, Michael Strußnigg, Hans Hilleprandt und Hans Kaspar Stanzinger. Leider lassen sich die einzelnen Vorgänge nicht genau verfolgen; für die „abgeschafften Badmeister“ war es nicht leicht, geeignete Käufer, die ja katholisch sein mußten, zu finden. Es trat ein großer Wechsel in den Badwerksbesitzern ein und dies war der ungestörten Fortführung des Betriebes und damit vor allem den Mauteingängen des Landes­ fürsten sehr abträglich. Nicht Humanität, sondern nur dieser Beweggrund führte zur wiederholten Fristerstreckung der Auswanderungsbefehle für Bad- und Hammer­ meister bis im Jahre 1617 mit aller Strenge jeder Gewerke, der noch nicht katho­ lisch war, abziehen mußte. Von den obangeführten Badmeistergeschlechtern sind nach diesem Jahre nur mehr die Weißenberger, Prevenhueber und Schwarz im Besitze von Badwerken. Die meisten anderen zogen zunächst nach Steyr, und als auch dort 1625 die Gegenreformation einsetzte, mußten sie sich endgiltig ent­ scheiden, die Heimat oder den Glauben aufzugeben. Thomas Weißenberger, der den Ernst der Lage am eigenen Leibe verspürt hatte, zog es vor, sich rasch zu bekehren und durch Eifer für die neue Bichtung Verzeihung zu erlangen. Dies gelang ihm jedenfalls, denn 1605 verwaltete er das landesfürstliche Amt in Inner­ berg, als dessen Gegenschreiber er noch viele Jahre tätig war. 4) S. Steierm. Geschichtsblätter von Dr. v. Zahn, IV. Jahrg., 8. 28—46 u. 59. — Wie so viele andere suchten auch die Weißenberger über diese Vorfälle den Schleier der Vergessenheit zu breiten und durch Eifer für die katholische Kirche ungeschehen zu machen. Daher im Gesuche um 4-delsbestätigung v. J. 1681 die Betonung der treuen Zugehörigkeit zur „katholischen Kirche“ und der „geleisteten Dienste bei der Gegenreformation“. 8. v. Pantz : Beiträge zur Geschichte der Inner­ berger Hauptgewerkschaft, Veröff. d. hist. Land.-Kommission f. Steiermark, Heft XIX, woselbst die Ausführungen dieses Gesuches wiedergegeben wurden. a) Gefertigt von Wolf Kaltenhauser, n.-ö. Kammer- und Reformationssekretär. (Archiv der Stadt Steyr Nr. 12.588.)

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