Die Gewerken im Bannkreise des Steirischen Erzberges

337 bereits mit seinen Urenkelinnen, den Töchtern des Hans Wilhelm und des Hans Georg, beide an bayrische Edelleute verheiratet, 1741, bzw. 1724 1). Außer den vorangeführten Stettners finden sich im Innerberger Gebiete im 17. Jahrhunderte noch mehrere Personen dieses Namens, deren Zugehörigkeit zu der in Bede stehenden Familie mangels der Kenntnis ihrer Siegel unentschieden ist. Es sind dies: Sabina Stettner zu Steyr, Witwe (1628), Christoph Stettner, Bruderhausverwalter und Bürger zu Steyr (f vor 1645), Thoman Stettner, Kästner in Weyer (t 1658) 2). Stammwappen: Geteilter Schild, oben golden, unten rot, belegt mit einer rechten Hand von der Innenseite gesehen. Offener, gekrönter Helm mit offenem Fluge von Gold über Bot geteilt, dazwischen die Hand des Schildes. Decken: rotgolden. Wappen v. J. 1670: Gevierter Schild mit ge­ kröntem Herzschild, letzterer zeigt das Stammwappen. 1 und 4 sehräglinks von Bot über Gold geteilt, schräg- rechts belegt mit einem eiserne« Stabe, der an beiden Enden je einen Haken nach der entgegengesetzten Seite trägt (Hagk). 2 und 3 schrägreehts von Gold über Schwarz geteilt; aus der linken unteren Ecke im schwarzen Felde ragt ein goldfarbig bekleideter Arm hervor, der an einer braunen Stange über sich zurück in das goldene Feld hinein eine schwarze Kriogsfahno hält (fieischko). Drei Helme. Der Mittellielm mit der Hand zwischen stammwnppcn der stettner. ’) Oie Häufigkeit des Namens Stettner und Gstettner in unseren deutschen Alpenländern rief vielfache Verwechslungen dieses Geschlechtes mit anderen dieses Namens hervor. Schon 1670 begründet Hans Ehrenreich in seinem oberwähnten Gesuche um Wappenvermehrung und Prädikats­ verleihung seine Bitte mit dem Umstande, daß es viele Stettner niederen Standes gäbe, mit denen sie nicht gleichen Stammes seien, daher auch nicht verwechselt werden wollen, weshalb er um Bestätigung des alten „Erbwappens mit der Hand“ bitte. Zu diesen anderen Stettnern dürften vor allem die auch im n.-ö. Siebmacher mit den Stettner v. Grabenhof abgehandelten Stettner gehören, von welchen Johann und Georg ddo. Preßburg 1. April 1655 den ung. Adel mit einem ganz ver­ schiedenen Wappen erhielten. Von diesem Geschlechte kam dann eine Linie nach Niederösterreich und wurde mit Gabriel Stettner — seit 9. Juni 1753 Bitter v. Stettner auf Gilgenberg, Thürn- tal und Xierling — 1753 unter die neuen n.-ö. Ritterstandsgeschlechter aufgenommen. Gabriel Stettner war Hofrat der obersten Justizstelle in Wien, sein Stamm erlosch mit den Töchtern des 1865 auf Thürntal f Job. Ev. v. Stettner, Eleonore, vereh. Freifrau v. Thavonat, f 1868, und Maria, verehel. Wolter v. Eckwehr, f 1873. Im Jahre 1753 hatte Gabriel Stettner sein bisher geführtes Wappen durch Aufnahme des Wappens der alten Innerberger Stettner „verbessert“. Diese späte Anlehnung ist ohne jeden Nachweis eines genealogischen Zusammenhanges erfolgt. — Ebensowenig wie die vorerwähnten Stettner dürfte Stefan Stettner, Advokat in Wien, trotzdem ihn Prevenhueber als einen Bruder des 1610 f Georg anführt, zu den Innerberger Stettner gehören, denn Stefan erhielt 1574 einen kais. Wappenbrief und 1573 den Adel mit einem ganz verschiedenen Wappen. Bei einem Geschlechte, das wie die Stettner sich seines charakteristischen Stammwappens bewußt war und darauf Wert legte, ist es wohl ausgeschlossen, daß ein Angehöriger desselben sich ein ganz verschiedenes Wappen gewählt hätte. 2) Auch zu Windiseh-Matrei in Tirol finden sich Personen dieses Namens im Bergwesen, so Balthasar und Christian Stöttner 1604 als Berggewerken zugleich mit Christian Sittich. 22

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