Österreichische Zeitung für Kunst und Denkmalpflege

und schließlich in ihrer Gesamtheit zum Denkmal der höheren Ordnung werden und den unverwechselbaren Charakter der österreichischen Städte, Märkte und Dörfer bestätigen. Die Feststellungen der staatlichen Denkmalpflege, welche die höheren Denkmaleinheiten betreffen, beantworten die Frage: Was soll erhalten werden? Damit ist freilich die Erhaltung selbst noch keineswegs gesichert; denn die Antwort auf die unvermeidliche Frage: Was kann erhalten werden, liegt bei Instanzen, die vor allem wirtschaftliche Erwägungen anzustellen haben. R. Wurzer hat sich in seiner sehr bemerkenswerten Darlegung ,,Entwicklung, Probleme und Aufgaben der Stadterneuerung unter besonderer Berücksichtigung Österreichs"^ auch mit dieser Frage ausführlich beschäftigt und mit Nachdruck darauf verwiesen, daß, um innerhalb des Gesamtkomplexes auch die denkmal'pflegerischen Probleme zufriedenstellend lösen zu können, entsprechende Rechtsgrundlagen und Finanzierungsmöglichkeiten geschaffen werden müssen und die Lösung überdies nur durch ein Zusammen wirken von Bund, Ländern und Gemeinden gefunden werden kann. Die Erfahrungen des Bundesdenkmalamtes können diese Auffassung nur bestätigen, und es bleibt zu hoffen, daß das Endergebnis des von der Bundesregierung in Auftrag gegebenen Konzepites für eine ,,Österreichische Raumordnung", in dem auch Fragen der Denkmalpjflege angeschnitten werden, sich auch auf diesem Gebiet jMsitiv auswirken wird. Eine Hauptschwierigkeit, welche sich der denkmalpfleg er ischen Behandlung der historischen Stadtkerne und -viertel als Einheit bisher ernsthaft in den Weg stellte, scheint heute dadurch überwunden, daß die in diese Richtung zielenden Bemühungen der Stadt Wien, der Städte Krems, Graz und mancher anderer sowie das schon erwähnte Salzburger Altstadterhaltungsgesetz, nicht zu vergessen die von der Forschungsgesellschaft für den Wohnungsbau bzw. vom Gespwächskreis für die Erneuerung der Städte, Märkte und Dörfer in den letzten Jahren veranstalteten Sympiosien das Thema ans Tageslicht gebracht und diskutierbar gemacht haben. Daß sich die Diskussion an der Unzulänglichkeit der erreichten Maßnahmen entzündet, scheint uns ganz natürlich zu sein, denn es durfte wohl kaum erwartet werden, daß es im ersten Anlauf gelingen könnte, zur vollgültigen Regelung eines Komplexes zu gelangen, der — es sei nur der Wohnungs- und Wohnbaufrage gedacht - bis in die Tiefen von Wirtschaft und Politik reicht. Harter Kritik sind mitunter die Maßnahmen ausgesetzt, welche sich auf die Instandsetzung von Fassaden historischer Wohnbauten beschränken. Es ist, scheint uns, allen sehr wohl bewußt, daß mit der Erhaltung der äußeren Erscheinung der Altstadtkerne zwar etwas sehr Wichtiges, aber noch keineswegs das Ent scheidende geschieht. Kosmetik kann über manches hinwegtäuschen, aber ihre Wirkung ist von relativ kürzet Dauer. Dennoch hatten und haben derartige Teilrestaurierungen ihre positive Seite: Sie bewirken eine Aufwertung, eine in der städtischen Bevölkerung sich langsam durchsetzende Anerkennung sowie ein Bewußtwerden der Qualitäten der historischen Wohnhäuser und der von ihnen gebildeten Straßen, Plätze und Viertel, was schließlich zum Wunsch nach dauernder Erhaltung durch Adaptierung auch des Inneren führt. Daß diese Auffassung nicht zu optimistisch ist, hat die Erfahrung gezeigt. Kann die Denkmalpjflege durch die bereits erwähnte Feststellung der zu erhaltenden Stadtkerne, Ortsbilder und dergleichen — eine Aufgabe, die bisher noch nicht gestellt war — zur Lösung des Gesamtprroblems einen zunächst grundlegenden Beitrag leisten, so bleibt freilich noch die Verankerung dieser „Zonen in einem erneuertenDenkmalschutzgesetzoffen. Die Mängel des geltenden Gesetzes treten nun besondersin Erscheinung, ' Berichte zur Baumforschung und Baumplanung, 10. Jg., 1966, Heft 3—4, S. 264 ff.

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