alle abgetragen und so ganz erhebliche Nutzflächen in den Wohnungen gewonnen und bessere Grundrißlösungen ermög licht. Im Zuge der Arbeiten traten naturgemäß immer wieder neue Bauschäden zutage, die vorher nicht erkennbar waren. Zeitraubende Sicherungsarbeiten und Auswechslungen waren die Folge. Die Erfahrungen haben jedenfalls eindeutig gezeigt, daß bei einer Altstadt-Sanierung trotz genauester Bestands aufnahmen und Bauzustands-XJntersuchungen immer mit Überraschungen gerechnet werden muß, die Zeit und Geld kosten. Es sollten daher von Anbeginn der Zeitplan für die Durchführung der Arbeiten und die Veranschlagung der vor aussichtlichen Kosten sehr großzügig erstellt werden, um spätere unliebsame Überraschungen auszuschalten. Während der Bauführung waren durch den häufigen Wechsel der Interessenten für die Wohnungen und Lokale noch mehr mals Planänderungen notwendig geworden, um die baulichen Gegebenheiten mit den Wünschen der Interessenten in Ein klang zu bringen. Im Dezember 1965 waren dann 29 Wohnungen und 11 Ge schäftslokale zur Übergabe an die Mieter bereit. Die Ausmaße der Mietobjekte liegen zwischen 40 und 216 m^. Als Mieter der Wohmmgen scheinen Privatpersonen, Künstler und in zwei Geschossen des Hauses Blutgasse 5 ein Ärzte-Team auf. In den Lokalen der Erdgeschosse haben sich kulturelle Vereinigungen, Kunsthandwerker und ein kleiner Gast stättenbetrieb eingemietet. Die Gesamtkosten der Sanierung des Blutgassenviertels be trugen rund 20 Millionen Schilling. Der Grundgedanke bei der Finanzierung der Sanierung war die Teilung der Kosten zwischen der Stadtverwaltung und den künftigen Mietern. Die Stadt Wien hat nicht nur die Häuser gekauft und die Alt mieter in neuen Wohmmgen und Lokalen untergebracht oder mit Geldbeträgen abgefunden, sondern auch für jene Arbeiten, die ausschließlich der Stadtbildpflege, der Verbesserung der Verkehrsflächen und der Aufschließung der sanierten Häuser dienen, einen erheblichen Zuschuß geleistet. Für die ordnungsgemäße Abwicklung aller rechtlichen und finanziellen Belange wurde von den Beteiligten die folgende Form gefimden: 208. Wien I, Blutgasse; Dächer des ,,Pawlatschen"'-Hauses als Beispiel einer vorbildlich erneuerten Dachdeckung (Photo G. Ti'umler) 1. Die Stadt Wien ist und bleibt Grundeigentümer. 2. Der Ekazent wurde von der Stadt Wien ein Baurecht auf 80 Jahre übertragen. Die Ekazent ist der Hauseigentümer und haftet für die ordnungsgemäße Instandhaltung aller Objekte. 3. Die Mieter erhalten von der Ekazent gegen einen kosten deckenden Beitrag zum Bauaufwand oder einen kosten deckenden Mietzins ein Bestandrecht übertragen, das ihnen weitgehende Verfügungen über ihr Objekt, ja sogar eine Verbücherung des Bestandrechtes ermöglicht. F. Euuer
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