Österreichische Zeitung für Kunst und Denkmalpflege

119. Schloß Schwarzenau, Nieclerösterreieh; Ansicht von Süden (Bildarchiv der Österr. Nationalbibliothok) maßnahmen vorgenommen wurden. Das Bundesdenkmaiamt hat die Dächer der Burg Plankenstein soweit gesichert, daß der völlige Ruin des Bauwerkes aufgehalten werden konnte. Da aber nun auf Grund des 11. Durchführungsgesetzes zum Staatsvertragsgesetz Burg Plankenstein samt dem dazu gehörigen Forst dem ehemaligen Eigentümer zurückgegeben wurde, besteht die Hoffnung, daß ihm dieses kleine, aber ansprechende Baudenkmal mit seiner mittelalterlichen Kapelle und seinem Renaissancehof als Wohnsitz oder Jagdschloß dienen wird. Freilich bedarf es großer Aufwendungen, um die kleine Burg auch bewohnbar zu machen. Im Falle der S c h a 11 a - bürg hat das Land Niederösterreich gemeinsam mit dem Bundesdenkmaiamt größere Zuschüsse gewährt, um dem gänzlichen Verfall Einhalt zu tun. Auch die kommissarische Verwaltung hat durch Beistellung von Mitteln zur Erreichimg dieses Zieles beigetragen. So wurden die vom Hausschwamm befallenen Holzteile entfernt, Dachstuhl und Dach instand gesetzt (Abb. 121, 122), die Fenster verschlossen und die Dächer mit entsprechendem Material gedeckt. Nach Rück stellung der Burg Plankenstein an den Eigentümer ist anzu nehmen, daß die Republik Österreich Schloß und Wald von Schallaburg nun als ihr Eigentum betrachtet. Die Landes regierung bewirbt sich jetzt um das Eigentumsrecht an der großen Schloßanlage und einigen Parzellen, die zur Abgrenzung 120. Burg Plankenstein, Niederösterreich; Hof mit Arkadengang (BDA, W. Wollek) i I Aj

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