Österreichische Zeitung für Kunst und Denkmalpflege

lm£ j einmal Eigentum des Stiftes Adrnont war. Röthelstein (Abb. 110) wurde 1635 vom Abt Urban als Herrensitz errichtet und kann mit seiner reichen Ausstattung an Vertäfelungen, Holzdecken, Türumrahmungen, Intarsien und Kachelöfen als ein Musterbeispiel feudaler Wohnkultur um die Mitte des 17. Jahrhunderts gelten. Einzelne Räume, wie der Speisesaal mit seinem Deckenfresko und den Leinwand tapeten mit dem Bilderzyklus aus der Geschichte des ,»Ver lorenen Sohnes", fanden erst in der Rokokozeit ihre Ge staltung. Burg Strechau (Abb. III, 112) war ursprünglich, im 11. Jahr hundert, salzburgisches Lehen der Traungauer, ging aus dem Eigentum der Strechauer im 16. Jahrhundert an Hans Hofmann und dessen Sohn Hans Friedrich Hofmann über und bildete damals den Stützpunkt der Protestanten Obersteierinarks. Der gleiche Abt Roman, der Röthelstein erbaut hat, kaufte 1629 die Burg Strechau, deren dreigeschossiger Hof damals in der Art italienischer Palasthöfe mit Arkaden auf toskanischen Säulen von einem unbekannten italienischen Architekten umgebaut wurde. Die Stuckdekorationen der Kapelle zeigen noch die charakteristischen typologischen Gegenüberstellungen der protestantischen Zeit. Wenn auch beide Baudenkmale nicht unmittelbar gefährdet erscheinen, so muß für sie doch eine Widmung gefunden und eine dauernde pflegliche Behandlung gewährleistet werden. Die Bemühungen der Musikakademie, Schloß Röthelstein für ihre Zwecke zu bekommen, sind daran gescheitert, daß die Kosten der Adaptierung dafür zu hoch sind. Die günstige Lage des Schlosses Röthelstein sowohl als sommerliche wie als winterliche Erholungsstätte legt es nahe, dort ein Studenten heim zu errichten, wobei freilich auch für diesen Zweck große AdajDtierungen unter Schonung des historischen Bestandes erforderlich wären. 108, 109. Schloß Hohenbrunn bei St. Florian, Oberösterreich; oben: Gesamtansicht des Südflügels; unten: Hauptportal im Nordtrakt (BDA, V. Knuff, K. Koster)

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