Österreichische Zeitung für Kunst und Denkmalpflege

■ ilii I ■ III' k^r III Das Schah-Abbas Hotel in Isfahan, Persien Das Problem der ,,Revidalisation'' ist überall aktuell: so kann das Sehah-Abbas Hotel in Isfahan als gelungenes Beispiel der Rettung und Wiederbelebung einer grolBen Karawanserei aus dem frühen 17. Jahrhundert gelten. Die im Entstehen begriffene Inneneinrichtung freilich ist leider auf den Geschmack des internationalen Tourismus abgestellt (E. Frodl-Kraft, Wien) Behörden vorgebracht werden. Hierin liegt nicht zuletzt der Wert der internationalen Zusammenarbeit. Sie vermittelt uns die Kenntnis der gesetzlichen, finanziellen und technischen Möglichkeiten, die in anderen Ländern ausfindig gemacht und angewendet worden sind, aber auch die Kenntnis der guten und schlechten Beispiele, und wenn nichts anderes, so lernen wir Lösungen, die aus diesen oder jenen Gründen für uns nicht genügend erscheinen, auszuschließen. Andererseits hat der Hinweis auf ein Vorbild es schon oft vermocht, den Ehrgeiz anzustacheln und Vorbehalte aufzugeben. Die beiden unserem Thema gewidmeten Tagungen, die im Herbst 1965 in Wien abgehalten worden sind — die Tagung des Europarates (Confrontation B) und die des Conseille scientifique des Internationalen Burgen institutes (IBI) - haben in der Öffentlichkeit ihren Widerhall gefunden und die Situation günstig beeinflußt. Da auf den folgenden Seiten ausführlich über die Tagung des Europarates gehandelt wird, sei an dieser Stelle wenigstens die Resolution wiedergegeben, die der Conseille scientifique des IBI in seiner Schlußsitzung gefaßt hat: „In Anbetracht der außerordentlichen kulturellen Bedeutung der Burgen und Schlösser, die ein wichtiges Element des Erbes der Menschheit an geschichtlichen und Baudenkinalen darstellen; in Anbetracht der Tatsache, daß diese Burgen und Schlösser die Landschaft imd die Umgebung, in der sie sich befinden, wesentlich charakterisieren und daher eine große Anziehungskraft auf den Fremdenverkehr ausüben; in Anbetracht der Tatsache, daß eine große Zahl dieser Burgen und Schlösser unbewohnbar sind oder in Ruinen liegen und nicht mehr durch ihre Besitzer erhalten werden oder erhalten werden können und daß sie infolgedessen von mehr oder minder rascher Zerstörung bedroht sind; in Anbetracht dessen, daß die Rettung und Erhaltung dieser Baudenk male im allgemeinen die Mittel einzelner Privateigentümer oder einzelner öffentlicher Stellen überschreiten; in Anbetracht dessen, daß für zahlreiche abseits gelegene Schlösser und Burgen eine Eingliederung in das Leben der Gegenwart durch eine geeignete Wiederbelebung die notwendige Erhaltung sicherstellen würde; in Anbetracht dessen, daß im Verlauf der Tagung angeführte Beispiele bewiesen haben, daß eine solche Wiederbelebung möglich ist, ohne daß der historische, künstlerische und malerische Wert Schaden nimmt, wird empfohlen: 1. daß die öffentlichen Stellen die Arbeiten zur Erhaltung, zur Rettung und zur Wiederbelebung der Burgen und Schlösser auf folgende Weise ermutigen: durch finanzielle Maßnahmen in Form von Beihilfen, durch verwaltungsmäßige und technische Unterstützung und vor allem durch die Gewährung von Steuerfreiheit oder steuerliehen Erleichterungen für jene Beträge, die für diesen Zweck aufgewendet werden; diese Hilfen wären den Eigentümern, den mit der Rettung solcher Objekte befaßten Körperschaften oder den physischen bzw. juridischen Personen zu gewähren, die ihrerseits diese Körperschaften durch Subventionen, Schenkungen oder Legate unterstützen; 2. daß jede Wiederbelebung auf den Grundsätzen über die Konservierung und Restaurierung fußen möge, wie sie 1964 in der Carta von Venedig formuliert wurden; und daß die Wiederbelebung darauf abziele, den natürlichen Rahmen und das würdige, ruhige und entspannende Ambiente, das den Burgen und Schlössern als Einzeldenkmalen gebührt, zu bewahren oder wieder zu gewinnen. Die Redaktion

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