ZUR WIEDERBELEBUNG VON BURGEN UND SCHLÖSSERN IN ÖSTERREICH! Der bereits im 17. Jahrhunclert einsetzende und seither immer fortschreitende Verfall von Burgen und Schlössern bildete schon im 19. Jahrhundert eine Sorge der Denkmalpflege. Die romantischen Bestrebungen führten damals zu einer oft weit gehenden Wiederherstellung mittelalterlicher Burgruinen. Es war vor allem ein archäologisches und museales Interesse, das diese Bauführungen leitete. In diesem Zusammenhang seien nur die Burgen Kreuzenstein, Liechtenstein, Heidenreichstein, Hardegg, Stixenstein und die Rosenburg genannt. Die Reihe könnte weitergeführt werden mit Namen wie Mauterndorf im Salzburgischen, Wiesberg in Tirol und vielen anderen. Die beiden Weltkriege mit den damit verbundenen politischen und soziologischen Veränderungen beschleunigten den Verfall von Burgen und Schlössern. Die wirtschaftliche Lage zwischen den beiden Weltkriegen erlaubte es kaum, so große Instand setzungsvorhaben zu verwirklichen, wie dies in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts der Fall gewesen war. Die Folgen des zweiten Weltkrieges erschienen vorerst so nachhaltend, daß insbesondere im ö.stlichen Bereich Öster reichs vor 1955 an eine Wiederbelebung funktionslos ge wordener und schwer beschädigter Burgen und Schlösser kaum gedacht werden konnte. Die relativ günstige wirtschaftliche Entwicklung seit 1955 aber rückt es nun in den Bereich der Möglichkeit, für funktions los gewordene Burgen und Schlösser eine neue Widmung zu finden und ihre Wiederherstellung zu betreiben, auch wenn die Schäden durch Zeit oder Kriegseinwirkung beträchtliche Restaurierungskosten verursachen. Der erste Schritt für ein planmäßiges Vorgehen wäre die Anlegung eines Registers aller jener Baulichkeiten, deren ursprüngliche Widmung verlorengegangen ist und die nun für eine neue Verwendung wieder instand gesetzt werden müssen. Das Bundesdenkmalamt hat wohl ein solches Register un mittelbar nach 1945 angefertigt, doch bestanden damals noch keinerlei Möglichkeiten zur Realisierung der Wiederherstellung. Dieses Verzeichnis müßte nach den Gegebenheiten der heutigen Zeit sowohl hinsichtlich der Eigentumsverhältnisse als auch hinsichtlich der gegebenen praktischen und finanziellen Möglichkeiten revidiert und sorgfältig ausgearbeitet werden. Hier sollen nur einige entscheidende allgemeine Gesichtspunkte und einige Vorhaben Erwähnung finden; Vorhaben, die bereits verwirklicht werden oder die so dringlich sind, daß sie in nächster Zeit verwirklicht werden müssen. Die mit der Wiederbelebung zusammenhängenden Fragen lassen sich nach folgenden Gesichtspunkten, und zwar zunächst nach den Besitzverhältnissen gliedern : Burgen und Schlösser in kirchlichem Besitz, die vor 1945 keine entsprechende Widmung aufzuweisen hatten. Sodann enteignete Schlös.ser der Habsburger, welche nach 1918 durch eine unglückselige Ressorteinteilung vom Fundus getrennt und so dem Verfall preisgegeben wurden. Weiters Schlösser und Burgen, die nach 1945 als Deutsches Eigentum galten und an ihre rechtmäßigen Besitzer nicht ^ Aus der Fülle der Probleme und Objekte konnte hier nur eine kleine Auswahl gebracht werden. Der Artikel erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit, wie auch hin sichtlich der Lanrischafteii keine ganz gleichmäßige Erfassung und Behandlung möglich war. mehr zurückgestellt wurden, sowie andere Objekte, die gegen wärtig ohne Widmung dem Verfall preisgegeben sind. Schließlich seien einige bereits verwirklichte beispielgebende Lösungen für die Wiederbelebung von Burgen und Schlössern angeführt. Schlösser eno Burgen in kirchlichem Eigentum Es liegt in der Natur der Sache, daß Burgen und Schlösser in kirchlichem Eigentum in gleichem, wenn nicht stärkerem Maße dem Prozeß unterlagen, den andere Baulichkeiten dieser Art seit dem 18. bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts mit machten. Nur wenige Baudenkmale dieses Typus dienten Kirchenfürsten als Sommersitz, so etwa die Ochsenburg bei St. Pölten oder Kranichberg im Semmeringgebiet. Hatten sich Abte im 18. Jahrhundert noch Jagdschlösser gebaut, so erschien es ihnen im 20. Jahrhundert nicht mehr angemessen, solche zu benützen. Die Säkularisierung des Erzbistums Salzburg brachte auch eine Reihe der mit ihm verbundenen Burgen und Schlösser zum Erliegen. Um so erfreulicher ist es nun, wenn berichtet werden kann, daß etliche Burgen und Schlösser in kirchlichem Besitz jetzt entweder von den kirchlichen Stellen selbst oder von anderen Institutionen für neue Zwecke genutzt und wiederhergestellt werden. Als Beispiel für eine neue kirchliche Nutzung seien die Schlösser in Ober-St. Veit (Wien), in Groß-Rußbach und in Neuwaldegg bei Wien (Fischer von Erlach) genannt. Eine profane Widmung hat Straßburg im Gurktal gefunden, eine Burg, die schon vor der Mitte des 12. Jahrhunderts durch die streitbaren Bischöfe von Gurk errichtet wurde und einen wichtigen Stützpunkt in kriegerischen Auseinandersetzungen bildete (Abb. 106). Straßburg war die Residenz der Gurker Bischöfe bis in die Josephinische Zeit, wo sie nach Klagenfurt übersiedelten. Damit war die Burg dem Verfall preisgegeben. Versuche einer Wiederherstellung beschränkten sich auf Dachinstandsetzungen^. Nun wurde aus Mitteln des Bundes und des Landes der gesamte Burgkomplex einer Restaurierung unterzogen, die Dächer instand gesetzt, die Arkadengänge wieder hergestellt (Abb. 107). Ein Museum gibt über die Eigenart der Landschaft Aufschluß, eine gutgeführte Gast wirtschaft versorgt die zahlreichen Besucher. Es ist nur zu wünschen, daß die Erneuerung nicht so weit geht, wie dies bei Instandsetzungen in romantischer Zeit angestrebt wurde. Als weiteres Vorhaben dieser Art darf Schloß Hohenbrunn bei St. Florian genannt werden, ein Jagdschloß, das der Propst des Stiftes Johann Baptist Födermayer nach Ent würfen von Jakob Prandtauer zwischen 1725 und 1729 errichten ließ und das sich inmitten einer Fasanerie befand (Abb. 108, 109). Der Art des Jagdgeländes entsprechend, liegt das Gebäude in einem sehr feuchten Grund, so daß die Mauern stark verseucht waren und der Turm der Schloßanlage schon vor Jahrzehnten abgetragen werden mußte. Die Außen fronten der entsprechenden quadratischen Schloßanlage haben je einen Risalit, im Inneren befinden sich an zwei Seiten ^ Vgl. S. Hartwagner in: ÖZKD, XIII, 1959, S. 85ff.
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