Österreichische Zeitung für Kunst und Denkmalpflege

Ganz allgemein kann folgendes gesagt werden: Die Einrichtung eines kleinen Hotels in einem alten Bau werk erhöht die Herstellungskosten gegenüber einem Neubau beträchtlich, wogegen der materielle Aufwand für den Umbau zu einem großen Luxushotel nahezu der gleiche ist wie für eine Neukonstruk tion. Die Mehrkosten für die künstlerische Restamderung werden nämlich dm-ch den Entfall der Bau kosten für die bereits vorhandenen Bauelemente aufgehoben. Jedenfalls liegen die für das Hostal in Santiago de Compostela und für das Hostal in Leon aufgewendeten Summen unter den internationalen Werten. Zusammenfassung Diese beiden großen Anlagen haben keineswegs auf der Hand liegende Möglichkeiten für die Wieder verwendung alter Baudenkmäler aufgezeigt und die Regierung sowie große Industrieunternehmen auf diesen neubeschrittenen Weg aufmerksam gemacht. Die alten Bauwerke ließen, obwohl sie ungewöhnliche Bedingungen aufzwangen, Ergebnisse erzielen, die bei einem Neubau niemals möglich gewesen wären. Die Tatsache, einige Tage hindurch in einem alten Baudenkmal zu leben, das man normalerweise nur besichtigen darf, im Alltagsleben jenen Ton anklingen zu spüren, der den Formen entspringt, die von Menschen vergangener Jahrhunderte geschaffen wurden, von Menschen, die einen Teil ihres Lebens in die Werke ihrer Handwerkskunst, wie wir sie heute zu schaffen nicht mehr fähig wären, eingearbeitet haben, die Tatsache, sich hinter den mächtigen Mauern geborgen zu fühlen, in ihre Stille zu lauschen - all dies vermittelt den Gästen Eindrücke, die keine moderne, mit den industriellen Mitteln unserer Zeit errichtete Hotelanlage erzielen kann. In diesem Sinne möchte ich nochmals feststellen, daß Spanien für die Wiederverwendung alter Bau denkmäler einen bedeutsamen Weg gewiesen hat. KÖRPERSCHAFTEN IM DIENSTE DER WIEDERBELEBUNG VON BAUDENKMALEN Ente per le Ville Venete — National Trust An Hand von zwei Beispielen soll im folgenden dargelegt werden, wie staatliche bzw. staatlich privilegierte private Körperschaften für die Instandsetzung und Erhaltung von Baudenkmalen eingesetzt werden können. Im ersten Fall handelt es sich um die durch das neue italienische Gesetz zum fSchutz der Ville Venete geschaffene Ente per le Ville Venete, eine Körperschaft öffentlichen Rechtes, in der die zuständigen zentralen und lokalen Verwaltungsbehörden sowie die örtlichen Finanzinstitute ver treten sind. Die Aufgabe der Institution besteht in der Sicherung und Überwachung der Restaurierung und Ver wendung des gesetzlich geschützten Denkmalbestandes. Das Gesetz folgt durch diese Einrichtung der verbreiteten Praxis der neueren italienischen Verwaltung, öffentliche Aufgaben Körperschaften zu übertragen, die zur Durchführung dieser Agenden geschaffen wurden und zum Teil sogar mit behörd licher Gewalt ausgestattet sind. Der zweite Abschnitt ist der Organisation des englischen National Trust gewirlmet, einer privaten Gesellschaft, der in ihrer Eigenschaft als Treuhänder das Verfügungsrecht über Grundstücke ohne Beschränkung und Belastung durch öffentliche Abgaben gesetzlich verliehen wurde. Abschließend soll geprüft werden, ob diese Einrichtungen des Auslandes für die Entwicklung in Österreich vorbildlich sein können. Gesetz zum Schutz der Ville Venete Am 6. 3. 1958 erging unter Nr. 243 ein Gesetz {kundgemacht in der ,,Gazzetta ufficiale della Repubblica italiana" vom 4. 4. 1958, Nr. 82), das die Errichtung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, der „Ente per le Ville Venete" vorsieht {novelliert durch Gesetz vom 5. 8. 1962, kundgemacht in der ,,Gazzetta ufficiale" vom 11. 9. 1962, Nr. 229). Diese Körper schaft stellt ein „Consorzio" dar, das unter der Aufsicht und dem Schutz des Unterrichtsministers errichtet wurde. Der Sitz des Consorzio ist das Amt der ,,Soprintendenza ai monumenti" in Venedig. Diese Körperschaft soll die Bestrebungen des Staates und der lokalen Stellen, welche die Restaurierung und die Aufwertung der Ville Venete zur Aufgabe haben, koordinieren. Es sind daher sowohl die Provinzialverwaltungen als auch die lokalen Fremdenverkehrsstellen der Provinzen Belluno, Padua, Rovigo, Treviso, Udine, Verona, Venezien und Vicenza gesetzlich verpflichtet, dem Konsortium anzugehöi'en. Darüber hinaus können auch die Ortsverwaltungen {Gemeinden) und die Kreditinstitute dem Consorzio bei treten. Das Ziel der Körperschaft ist es, gemeinsam mit den Eigen tümern die Sicherung, Restaurierung und bessere Verwendung der Villen im Sinne des Denkmalschutzgesetzes vorzusehen. Die Organisation der Körperschaft wird unter Aufsicht des

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