II ■ 81. Villa Graclenigo in Bassano clel Grappa (Vicenza). Bau im Stil Longhenas, mit einem weiten, den Garten umsehließendon dori sehen Säulengang zu beiden Seiten. Wird derzeit als Wohnhaus für die Eigentümer restauriert. Ziemlich guter Erhaltungszustam (Prof. Dr. Anch. P. Gazzola) stellen sowie aus den Leitern der Denkmalbehörden, einem Vertreter der Gemeindeverwaltungen und schließlich einem Repräsentanten der Kreditinstitute zusammensetzt. Der Verwaltungsrat erstellt den Budgetplan und setzt die Reihung gemäß der Dringliclikeit der in Angriff zu nehmenden Restaurierungen der Villen fest. Er beurteilt unter anderem auch die Zweekdienlichkeit von Darlehen und die mit den Vorschlägen für Enteignungen, Verkauf, Annahme von Legaten, Geschenken etc. zusammenhängenden Fragen. Überdies beschäftigt er sich mit der Buchführung und der Geldgebarung. Die Finanzmittel des IConsortiums setzen sich aus einer Beteiligung des Staates (2 Milliarden Lire in zehn Jahren), aus den Beiträgen der Provinzialverwaltungen (300 Millionen in zehn Jahren), aus Zuschüssen der provinziellen Fremdenverkehrsstellen (180 Millionen in zehn Jahren) und aus den anderen bereits angeführten Eingängen zusammen. Für die Wiederherstellung und Wiederbelebung der „Ville Venete" sieht das Gesetz folgende Möglich keiten vor: a) Gewährung von Darlehen, b) Gewährung von Beihilfen und c) Enteignung und Ankauf von Villen, deren Erhaltung anders nicht möglich wäre, sowie die Aufbringung der Beiträge für die Sicherung und Wiederherstellung dieser Objekte. Die Eigentümer haben für die Sicherungsarbeiten (Wiederherstellung der Standfestigkeit), die Instand haltung und die Restaurierungsarbeiten, welche die Erhaltung der Villen gewährleisten, aufzukommen. Wenn die Besitzer die nötigen Maßnahmen nicht selber, unter der Aufsicht der Denkmalbehörden und innerhalb der von dieser gesetzten Frist, vorschriftsmäßig durchführen, hat die ,,Ente" das Recht, die Arbeiten anstelle des Eigentümers ausführen zu lassen. Die ,,Ente" muß sich dabei vergewissern, daß die für eine solche Ersatzvornahme vom Konsortium aufzubringenden Mittel sichergestellt sind. 9 Denkmalpflege
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