OSTERREICHISCHE ZEITSCHRIFT FÜR KUNST UND DENKMALPFLEGE XX /1966 HEFT 2/3 INHALT Neues Leben för Burgen 1111d Schlösser / GßRTRUDE TRIPP: Ein Schritt des Europarates zur Wiederbelebung von Baudenkmalen / PrETRO ÜAZZOLA: Die ,.Villc Vcnete" / BRUCE --wATKIN: Der englische „National 'l'rust" / A. DALE: Ergänzende Darlegungen zum Referat von B. vVatkin / .F1mNANUO }fo1urno ßARHlfüA: l~inrichtung von Hotels in Baudenkmalen Spaniens / P. LEISCHING: Körperschaften irn Dienste der Wiederbelebung von Baudenkmalen (Ente per Je Ville Venete - National Trust) / J·. ZvKAN: Zur Wiederbelebung von Burgen und Schlössern in Österreich / Tu. HOPPE: Zum Umbau des Wallis-Traktes der Salzburger Residenz für die Universität Salzburg/ W. BLAUENS'l'l~INlm: Umbau des Landonschlosses in Hadersdorf bei Wien zu einem Hotel / W. KrrLTTSCHI{A: Schloß Petronell - ein neues }II useurn in NiPrl0rösterreich 'l 'ite/1, i/tl : Sioho Abh. J:!5-1:!li (,J uhrgang I/ 1H47 - V/ 1 !J5 l ist als „Österreichischo Zeitschr·ift hof't. eins jowoils oinc ,Ja hrosbibliogra phie wr üstorrcichischon für Donkmalpf-logo·' 01·schionen.) In Nachfolge der oinstige11 K1111stgosohichto onthält. .Bezugspreis : Jührlich 5 Hofto S 120.- , „Mittoiluugon dor Zentralkommission für Denkmalpflege iu Ein:r.olhof't S ~!i.- . Anzeigenannahme durch den Verlag. Printed Wien". Hemu,;gebor: ÖstorrnichiRcheR .Bundesdenkmalamt. in Austria . .Es wird gebeten, Einsendungen an die R edaktion Rrnlaktour: vValter· Frodl. der Zeitschrift im Bundesdenkmalamt, \Vie11 J, Hofburg, Di,· ZPitsc· hrirt; ,,, ~,·lwint _i ;ihl'iil'h in 4 H ,•ften und oinolll Sonder -- Sohwei:r.orhof", Räulenstioge, zu richten. VERLAG ANTON SCHROLL & CO WIEN
NEUES LEBEN FÜR BURGEN UND SCHLÖSSER Als man in den Jahren nach dem Krieg nach Mitteln und Wegen sann, um den durch das Alter, durch Jahre oder Jahrzehnte der Vernachlässigung, durch Kriegs- und Besatzungsschäden schwer mitgenom menen Burgen und Schlössern zu helfen, hätte kaum jemand zu denken gewagt, daß dieses Problem einmal ein europäisches Thema werden und daß man in Europa gemeinsam beraten würde, auf welche Weise dieser historisch und vielfach auch künstlerisch so wertvolle Baubestand gesichert und erhalten werden könne. Bis vor kurzem stand jedes Land, ja gelegentlich auch jeder Konservator mit seinen Überlegungen und seinen Versuchen allein, ganz abgesehen davon, daß Hilfen, die außerhalb des unmittelbaren Einflußbereiches und der materiellen Mittel der Denkmalpflege-Organisationen lagen, zumindest in Österreich kaum zu mobilisieren waren. Trotz dieser, angesichts der gar nicht präzise feststellbaren großen Zahl der Burgen und Schlösser, fast aussichtslosen Situation, sind, durch freund liche Umstände gefördert, gelegentlich Maßnahmen geglückt, die den weiteren Verfall einer Burgruine verhindert, die Sicherung einer Burg gewährleistet und die Erhaltung eines Schlosses ermöglicht haben. Es soll nicht vergessen werden, daß das Bedürfnis des Publikums nach Romantik sich am Thema ,,Burgen und Schlösser" vorzugsweise entzündet, und daß dieser Zug - von den Feuilletonisten der Tagespresse immer wieder ausgenützt - eine grundsätzlich wohlwollende Haltung gegenüber allen Bemühungen um die Bewahrung dieses Teiles unseres historischen und künstlerischen Erbes schafft. Wissenschaftliche Unternehmungen — wie etwa die der Burgenkommission der Österreichischen Aka demie der Wissenschaften in Wien, die des Steirischen oder des Österreichischen Burgenvereines - fallen, so hoch wir sie schätzen und so wenig wir ihrer entraten können, in diesem gegebenen Zusammen hang weniger ins Gewicht als jene verschiedenen Anregungen und konkreten Vorschläge, die, vor allem vom Österreichischen Burgenverein ausgehend, darauf hinzielen, verwaltungstechnische Maßnahmen und steuerliche Regelungen zu erreichen, welche es den Eigentümern solch umfangreicher und oft exponiert gelegener Bauwerke überhaupt erst ermöglichen, diese zu erhalten. In unserer Zeitschrift ist zum Thema ,,Burgen und Schlösser" wiederholt Stellung genommen und des öfteren im Zusammenhang oder über einzelne Fälle berichtet worden. Das Interesse, das der Gegen stand findet, dokumentiert sich am besten darin, daß das ,,Burgen und Schlösser in Österreich" betitelte Sonderheft der Zeitschrift (Jg. 1954, Doppelheft 3/4) binnen kurzer Frist vergriffen war. Der ,,Wieder verwendung von Burgen und Schlössern" (S. 54ff., T. Tripp) und der Adaptierung von ,,Burg und Schloß als Schauobjekte und Museen" (S. 58ff., W. Prodi) sind damals schon gründliche Uberlegmigen gewidmet worden. Uber den Erfolg der Bemühungen in Österreich während der letzten beiden Jahr zehnte unterrichtet der Aufsatz auf S. 97 ff. von J. Zykan in diesem Heft. Hier kann nachgetragen werden, daß seit Beendigung des Manuskriptes einige der darin genannten Vorhaben zum Abschluß gebracht worden sind. Es konnten das Keramik-Museum in Schloß Gobelsburg (Mai 1966), eine Ab teilung des Völkerkundemuseums in Schloß Matzen (Juni 1966) der Öffentlichkeit übergeben werden. Es versteht sich von selbst, daß die Instandsetzung der Bauten der Einrichtung der Museen voraus gegangen war. Auch die Franzensburg im Komplex von Laxenburg konnte mit fast allen Räumen dem Publikum zugänglich gemacht werden (Juli 1966). Nur der Vollständigkeit halber ist zu vermerken, daß das Bundesdenkmalamt das Verdienst an dem beachtenswerten Ergebnis selbstverständlich nicht für sich allein in An.spruch nehmen kann. Es verteilt sich auch auf Landes- und Gemeindeverwaltungen, auf private Eigentümer und auf Stellen des Bundes. Die Wiederbelebung von Baudenkmalen zu planen und zu realisieren, ist längst zu einer Aufgabe der Allgemeinheit, insbesondere jener Instanzen der öffentlichen Verwaltung geworden, in deren Obhut heute das kulturelle Leben gelegt ist. Daß gerade diese Stellen, die ihre Forderungen vor der politischen Führung zu vertreten haben, der moralischen Stütze bedürfen und über Argumente verfügen müssen, welche die Erhaltung der Denkmäler zum sinnvollen, sich auf lange Sicht bewährenden und auch in materieller Hinsicht gerechtfertigten Unter nehmen machen, wird fast täglich durch die Auffassungen bestätigt, die in den vom Bundesdenkmalamt geführten Routineverhandlungen immer wieder von Parteien, Sachverständigen oder Oz'ganen der 8 Denkmalpflege
■ ilii I ■ III' k^r III Das Schah-Abbas Hotel in Isfahan, Persien Das Problem der ,,Revidalisation'' ist überall aktuell: so kann das Sehah-Abbas Hotel in Isfahan als gelungenes Beispiel der Rettung und Wiederbelebung einer grolBen Karawanserei aus dem frühen 17. Jahrhundert gelten. Die im Entstehen begriffene Inneneinrichtung freilich ist leider auf den Geschmack des internationalen Tourismus abgestellt (E. Frodl-Kraft, Wien) Behörden vorgebracht werden. Hierin liegt nicht zuletzt der Wert der internationalen Zusammenarbeit. Sie vermittelt uns die Kenntnis der gesetzlichen, finanziellen und technischen Möglichkeiten, die in anderen Ländern ausfindig gemacht und angewendet worden sind, aber auch die Kenntnis der guten und schlechten Beispiele, und wenn nichts anderes, so lernen wir Lösungen, die aus diesen oder jenen Gründen für uns nicht genügend erscheinen, auszuschließen. Andererseits hat der Hinweis auf ein Vorbild es schon oft vermocht, den Ehrgeiz anzustacheln und Vorbehalte aufzugeben. Die beiden unserem Thema gewidmeten Tagungen, die im Herbst 1965 in Wien abgehalten worden sind — die Tagung des Europarates (Confrontation B) und die des Conseille scientifique des Internationalen Burgen institutes (IBI) - haben in der Öffentlichkeit ihren Widerhall gefunden und die Situation günstig beeinflußt. Da auf den folgenden Seiten ausführlich über die Tagung des Europarates gehandelt wird, sei an dieser Stelle wenigstens die Resolution wiedergegeben, die der Conseille scientifique des IBI in seiner Schlußsitzung gefaßt hat: „In Anbetracht der außerordentlichen kulturellen Bedeutung der Burgen und Schlösser, die ein wichtiges Element des Erbes der Menschheit an geschichtlichen und Baudenkinalen darstellen; in Anbetracht der Tatsache, daß diese Burgen und Schlösser die Landschaft imd die Umgebung, in der sie sich befinden, wesentlich charakterisieren und daher eine große Anziehungskraft auf den Fremdenverkehr ausüben; in Anbetracht der Tatsache, daß eine große Zahl dieser Burgen und Schlösser unbewohnbar sind oder in Ruinen liegen und nicht mehr durch ihre Besitzer erhalten werden oder erhalten werden können und daß sie infolgedessen von mehr oder minder rascher Zerstörung bedroht sind; in Anbetracht dessen, daß die Rettung und Erhaltung dieser Baudenk male im allgemeinen die Mittel einzelner Privateigentümer oder einzelner öffentlicher Stellen überschreiten; in Anbetracht dessen, daß für zahlreiche abseits gelegene Schlösser und Burgen eine Eingliederung in das Leben der Gegenwart durch eine geeignete Wiederbelebung die notwendige Erhaltung sicherstellen würde; in Anbetracht dessen, daß im Verlauf der Tagung angeführte Beispiele bewiesen haben, daß eine solche Wiederbelebung möglich ist, ohne daß der historische, künstlerische und malerische Wert Schaden nimmt, wird empfohlen: 1. daß die öffentlichen Stellen die Arbeiten zur Erhaltung, zur Rettung und zur Wiederbelebung der Burgen und Schlösser auf folgende Weise ermutigen: durch finanzielle Maßnahmen in Form von Beihilfen, durch verwaltungsmäßige und technische Unterstützung und vor allem durch die Gewährung von Steuerfreiheit oder steuerliehen Erleichterungen für jene Beträge, die für diesen Zweck aufgewendet werden; diese Hilfen wären den Eigentümern, den mit der Rettung solcher Objekte befaßten Körperschaften oder den physischen bzw. juridischen Personen zu gewähren, die ihrerseits diese Körperschaften durch Subventionen, Schenkungen oder Legate unterstützen; 2. daß jede Wiederbelebung auf den Grundsätzen über die Konservierung und Restaurierung fußen möge, wie sie 1964 in der Carta von Venedig formuliert wurden; und daß die Wiederbelebung darauf abziele, den natürlichen Rahmen und das würdige, ruhige und entspannende Ambiente, das den Burgen und Schlössern als Einzeldenkmalen gebührt, zu bewahren oder wieder zu gewinnen. Die Redaktion
Gertrud B Triff EIN SCHRITT DES EUROPARATES ZUR WIEDERBELEBUNG VON BAUDENKMALEN Den unmittelbaren Anlaß zur Behandlung des in diesem Hefte erörterten Themas „Die Wiederbelebung von Baudenkmalen, die ihre ursprüngliche Funktion nicht mehr erfüllen können" bot die Tagung des Europarates, welche in Wien vom 4.-8. Oktober 1965 stattfand. Sie war Teil einer großangelegten Aktion, für die das Ministerkomitee des Europarates über Vorschlag des CCC (Conseil de la Cooperation Culturelle) mit der ,,Empfehlung No. 365" die Initiative ergriffen hatte und deren Gegenstand die ,,Verteidigung und Wiederbelebung historischer und künstlerischer Stätten" bildet^. Zur Verwirklichung dieses weitgesteckten Zieles sollten einzelne Themenkreise in gemeinsamen Arbeits tagungen erörtert werden^. Anläßlich der ersten Zusammenkunft (Barcelona, Mai 1965) wurde als Grundlage für jede frucht bringende Arbeit ein Generalinventar der bedeutenden Kunstschätze Europas gefordert. Die zweite Tagung dieser Reihe fand, wie oben erwähnt, in Wien statt; an ihr nahmen die offiziellen Delegierten von elf Staaten teil, außerdem Beobachter der UNESCO (United Nations Educational and Oulturel Organisation), der ICOMOS (International Council of Monuments and Sites), des IBI (Internationales Burgeninstitut) und des UIA (Union International des Architectes). Zur Einleitung der Diskussion legte die gefertigte Referentin eine vei'gleichende Darstellung der in vierzehn europäischen Ländern bereits getroffenen denkmalpflegerischen Maßnahmen vor, soweit sie durch entsprechende Rundfragen erfaßt werden konnten. Aus diesem Bericht wurde die allgemeine Sorge um den drohenden Verlust markanter Wesenszüge und entscheidender kultureller Werte Europas erkennbar. Zahlreiche Bau- und Kunstdenkmäler sind heute nicht nur dem Angriff anonymer Kräfte der Zivilisation, der Technisierung und des Verkehrs aus gesetzt, sie haben sogar durch die eingetretenen sozialen und wirtschaftlichen Veränderungen vielfach ihre ursprüngliche Punktion verloren. Wenn auch der zivilisatorische Portschritt selbstverständlich nicht gehemmt werden darf, muß doch gefordert werden, daß auch das wertvolle kulturelle Erbe erhalten bleibe und dem modernen Leben eingefügt werde. Die Schwierigkeit dieser Aufgabe liegt darin, daß das Ziel der Denkmalpflege heute nicht mehr allein auf ein Konservieren der Baudenkmale, sondern vielmehr auf ihre Integration, also auf ihre Wieder belebung gerichtet sein muß. In den kulturell führenden europäischen Ländern, auf die sich die Studie bezog, ist die Obsorge für den Denkmälerbestand öffentlichen Institutionen anvertraut, deren Möglich keiten jedoch in legislativer, administrativer und finanzieller Hinsicht so beschränkt sind, daß ihren Bestrebungen kein entsprechender Erfolg beschieden sein kann. Positive Versuche auf Teilgebieten weisen allerdings bereits den einzuschlagenden Weg; es wäre daher dringend anzustreben: 1. Erneuerung der Gesetzgebung (moderne Denkmalschutz-Gesetze müssen erweiterten und neuen Gesichtspunkten Rechnung tragen, nicht nur das Einzeldenkmal, sondern auch das Gruppen denkmal, ja ganze Kulturgebiete erfassen). 2. Schaffung der finanziellen Voraussetzungen, welche die Erhaltung des Denkmälerbestandes gewährleisten. ^ Besondere Verdienste um das Zustandekommen dieser Aktion hat sich der damalige österreichische Delegierte zum Europarat, Bundesminister für Verkehr und Elektrizitätswirtschaft Dipl.-Ing. Ludwig Weiss, erworben (vgl. auch die 1963 vom Europarat herausgegebene Broschüre ,,La defense et mise en valour des sites et ensembles historiques ou artistiques"). ^ Es wurden fünf Arbeitstagungen mit folgenden Aufgaben vorgesehen: a Kriterien und Methoden für die Aufstellung eines Inventars zum Schütze historischer und künstlerischer Stätten (Spanien 1965) b Wiederbelebung von Baudenkmalen (Österreich 1965) c Erhaltung künstlerischer und historischer Grupiiendenkmale in städtischen und ländlichen Gebieten (England 1966) d .Der Schutz von Kulturlandschaften und ihrer Wesenszüge im Rahmen der Landesplanung (Niederlande 1967) e Methoden und Mittel zur Erreichung der in a-d genannten Ziele (Frankreich 1968)
In den einzelnen Referaten dieser Tagung^ hat sich die in Fachkreisen bereits bekannte Tatsache immer wieder bestätigt, daß gerade eine so umfangreiche und künstlerisch bedeutende Gruppe von Bau denkmalen wie die Schloßbauten - und hier vornehmlich die Landschlösser - durch die Veränderung der sozialen Verhältnisse in ihrem Bestand äußerst bedroht ist. (Nur in Schweden, Dänemark und der Schweiz scheinen diese Bauwerke nicht gefährdet zu sein.) Eine Rettung solcher Denkmäler kann im allgemeinen nur dann erfolgen, wenn fm sie ein neuer Verwendungszweck gefunden wird, der sie den heutigen Bedürfnissen unentbehrlich macht. Durch rechtzeitige Erkenntnis und Tatkraft wurden in einigen Ländern bereits bemerkenswerte Erfolge erzielt: So kann man in England auf beispielgebende Aktionen privater Initiative hinweisen, während in Spanien der Staat Baudenkmäler erworben und der Nutzung durch den Tourismus zugeführt hat; in Italien wurde ein interessanter Versuch initiiert, der die Rettung der ,,Ville Venete" zum Ziel hat und hiefür Institutionen halbamtlicher und privater Natur einsetzt. (Über diese Versuche handeln ausführlich die in diesem Heft wiedergegebenen Referate der Herren Watkin, Barbera und Gazzola.) Zukunftsweisende, neuartige Formen des Zusammenwirkens zwischen staatlichen Stellen und Privaten aber wurden in Frankreich erprobt. Die 1962 erflossene ,,Loi Malraux" hat bisher auf dem Gebiet der Sanierung und Wiederbelebung städtischer Wohngebiete ganz bedeutende Erfolge erzielt; die großen Einzeldenkmäler können allerdings vorläufig nur dann berücksichtigt werden, wenn sie Teil eines städtischen Ensembles sind. Im Grundsätzlichen wirkt diese Gesetzgebung aber bereits beispielgebend für ganz Europa, weshalb sie hier besonders hervorgehoben werden soll. M. Sorlin, einer der wichtigsten Mitarbeiter an diesem Gesetz, hat in seinem Referat interessante Realisierungen aufgezeigt. Weitere Referate beschäftigten sich mit Spezialfragen juridischer, technischer und propagandistischer Art. Einhellig wurde hiebei der Einsatz eines größeren und wirkungsvolleren Apparates als notwendig erkannt; eine Forderung, die sich schließlich sogar auf die Popularisierung des Denkmalpflegegedankens erstreckte. Als Ergebnis der Referate und eingehender Aussprachen haben die Delegierten im Verlaufe der Tagung eine Reihe von Empfehlungen und Erklärungen ausgearbeitet, die sich auf die bereits oben genannten Punkte 1 und 2 beziehen. Die eindringlichste richtet sich an das Ministerkomitee des Europarates und regt den sofortigen und ausreichenden Ausbau der öffentlichen Institutionen der Denkmalpflege durch Gesetzgebung, administrative, finanzielle und fiskalische Maßnahmen an. Eine Erklärung ähnlichen Inhalts wurde an die UNESCO gerichtet, um auch diese mit der alarmierenden Situation vertraut zu machen und verschiedene konkrete Maßnahmen zur Rettung von Bauwerken, historischen und künstlerischen Stätten, ja ganzen Kulturgebieten zu erbitten. Eine am Ende der Wiener Tagung an den CCC des Europarates gerichtete Empfehlmig, die ,,Recommandation de Vienne", stellt im Bewußtsein aller akuten Gefahren ein umfangreiches Programm für sofortige Maßnahmen zum Schutz des europäischen Denkmälerbestandes auf und richtet an das Ministerkomitee des Europarates den Antrag, dieses Programm den Regierungen zu unterbreiten. Eine weitere Empfehlung regt die zielgerichtete Erziehung der Allgemeinheit, insbesondere aber der Techniker, für die Aufgaben der Denkmalpflege an. Beeindruckt von einer besonders geglückten Lösung zur Erhaltung des Ortes Dürnstein — dem Bau einer Umfahrungsstraße —, gleichzeitig aber auch alarmiert von der Gefahr einer weiteren Be einträchtigung der Donaulandschaft durch die Anlage von Wasserkraftwerken, haben die Tagungs- ® Die Vortragenden und ihre Themenkreise waren: Doz. Dr. Peter Leisching (Österreich): Vergleichende Studien über die europäische Denkmalschutzgesetzgebung Prof. Raymond M. Lemaire (Belgien): Technische Aspekte der Wiederbelebung von Baudeukmalen Dep. Secr. Bruce Watkin (England): Realisierungsbeispiele: National Trust Arch. Fernando M. Barbera (Spanien): Realisierungsbeispiele: Paradores Prof. Arch. Dr. Pietro Gazzola (Italien): Realisierimgsbeispiele: Villo Venete Dr. Carl Putz (Österreich): Möglicher Beitrag privater und halböffentlicher Stellen Dr. Karl Stiglbauer (Österreich): Einsatz der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften für die genannte Aufgabe Insp. Gen. Frani^ois Sorlin (Frankreich): Wiederbelebung von Baudenkmalen in ihrem ästhetischen Rahmen Dr. Josef Zykan (Österreich): Maßnahmen zur Verhindei'ung schwerer Schäden durch Verkehrsbauten etc. Prof. Conrad Andre Beerli (Schweiz): Beitrag des Tourismus zur Lösung des Problems Secr. Gen. Henri de Mun (Frankreich): Mittel zur Aufrüttelung der Öffentlichkeit Der Wortlaut dieser Referate ist im Rapport des Europarates über diese Konfrontation wiedergegeben.
teilnehmer die dringende Empfehlung ausgesprochen, bei großen öffentlichen Arbeiten des Verkehrs, der Elektrifizierung etc. rechtzeitig, das heißt schon im Stadium der Planung, das Einvernehmen mit den für das kulturelle Erbe verantwortlichen Behörden zu pflegen. Im Verlaufe der Tagung konnten den Teilnehmern auch zahlreiche Arbeiten der österreichischen Denkmalpflege gezeigt werden; sie fanden, ebenso wie die Publikationstätigkeit des Bundesdenkmalamtes, allgemeine Anerkennung, welche in einer besonderen ,,declaration" ausgedrückt wurde. Außerdem haben die Tagungsteilnehmer die Amtsleitung in ihrem Wunsche bestärkt, die von Professor Dr. A. Klaar verfaßten Baualterpläne österreichischer Städte und Märkte in geeigneter Weise zu ver öffentlichen und auch den Mitgliedstaaten des Europarates zugänglich zu machen. Für die Situation in Österreich ergibt sich als Polgerung aus den Erkenntnissen dieser Tagung: Ebenso wie in vielen anderen Staaten müßte auch in Österreich die unzulängliche Gesetzgebung auf dem Gebiet des Denkmalschutzes durch eine erweiterte und moderne ersetzt werden. Ein entspi'echender Gesetzentwurf ist seit langem ausgearbeitet. Als wesentliche Voraussetzung für jede fruchtbringende Tätigkeit aber müßte auch bei uns die Institution der Denkmalpflege ausgebaut und durch eine ausreichende finanzielle Basis untermauert werden. Im Sinne der Empfehlung des Europarates wären die Verantwortlichen im Staat und die gesamte Öffentlichkeit über die Dringlichkeit dieser Fragen zu unterrichten, um die Forderung der Denkmal pflege als lebendige Aufgabe unserer Epoche zu erkennen. PiBTRo Gazzola DIE „VIELE VENETE"! Das Thema, welches der Europarat in Zusammenwirken mit unseren österreichischen Freunden in Wien zur Diskussion gestellt hat, ist ein sehr nützliches und zeitgemäßes Problem. Gestatten Sie mir, unserem Generalberichterstatter, Frau Dr. Gertrude Tripp, für die Präzision und die hohe Einsicht, mit der sie die Problemstellung abgegrenzt und unsere Arbeiten organisiert hat, meine ganz besondere Anerkennung auszusprechen. Ich will versuchen, meinen bescheidenen Beitrag zur Entwicklung unserer Arbeiten beizusteuern, indem ich Ihnen darlege, wie mein Land, Italien, diesem Problem zu Leibe gerückt ist und sich in einem als Beispiel gedachten Versuch bemüht hat, eine Lösung zu finden : nämlich durch das Gesetz zur Erhaltung und Wiederherstellung der ,,Ville Venete". Es ist wohl am Platz, den Ausdruck ,,villa" näher zu präzisieren, der etwa soviel bedeutet wie das französische ,,chäteau". Er bezeichnet demnach ein Bauwerk oder ein Ensemble von Bauten, welches im offenen Land liegt und von Gartenanlagen umgeben ist; meistens gehört auch noch ein landwirt schaftlich genutzter Grundbesitz dazu (Abb. 79-86). Die durch die beiden Weltkriege bedingte wirtschaftliche Umwälzung, die damit verbundene Änderung der Lebensbedingungen und der sozialen Verhältnisse haben sich in besonders starkem Maße auf diese Kategorie von Herrschaftssitzen ausgewirkt, indem sie die Grundbedingungen für ihr Entstehen und ihre Entwicklung beseitigten. Die vorrangige Bedeutung der Mechanisierung, die Beschleunigung des Verkehrs, die neuen Ansprüche, welche heutzutage an einen ürlaubsort gestellt werden, die Anziehungs kraft der Berge und des Meeresstrandes, vor allem aber die neue Gesellschaftsstruktur, die immer weiter fortschreitende Zerteilung des Grundbesitzes, die immer geringere Wirtschaftlichkeit der Landwirtschaft, die allgemeine Verbürgerlichung, die zum Aufschwung gewisser Kreise und zum wirtschaftlichen Rück gang anderer führt: all das gehört zu den unmittelbaren Ursachen des Niederganges der Villen. Nur ein ganz geringer Teil der vielen Bauwerke, die man als ,,Villen" bezeichnen kann, vermochte seinen ursprünglichen Charakter zu bewahren und konnte durch die Tatkraft und den Kunstsinn der Besitzer zu neuem, blühendem Leben erweckt werden. Die Mehrzahl dieser Villen aber ist heute zu provisorischen Wohnzwecken herabgewürdigt und, um die Unterhaltskosten auf ein Minimum herabzudrücken, nur notdürftig eingerichtet und so dem Verfall preisgegeben. In dem gleichen ruinösen Zustand befinden ^ Übersetzung des Originalvortrags, gehalten bei der Tagung des Europarates am o. Oktober 1965 in Wien.
sich leider auch jene zahlreichen Villen, die nun als bäuerliche Wohnungen, als Speicher für landwirt schaftliche Zwecke oder als Lagerräume genutzt sind. Der Hauptgrund für den Verfall dieser Herrschaftssitze ist jedoch nicht das Fehlen finanzieller Mittel für eine Wiederherstellung seitens der Besitzer oder der neuen Mieter; die wahre Ursache für diese Situation liegt in der Gleichgültigkeit und in der negativen Einschätzung all dessen, was noch vor kurzem als die unvergleichlichen Annehmlichkeiten des ,,Lebens in der Villa" angesehen wurde. Der Mangel an Kultur, an Allgemeinbildung, Erziehung und Kunstsinn ist auch hier wieder die eigentliche Ursache für jene oftmals unüberlegte, oft sogar völlig unbewußte Verachtung, die zur Zerstörung vieler Kunstdenkmäler führt. Gelehrte in der Provinz Venetien haben, dank einer glücklichen Initiative, eine Dokumentation - ich scheue mich nicht, sie als niederschmetternd zu bezeichnen - über die erschreckende Vernachlässigung der Villen der ,,Tre Venezie" zusammengetragen. Die Bilder vom Verfallszustand, der in diesen adeligen Wohnbauten herrschte, fanden ihren Weg von der Lokalpresse zu den Zeitungen gesamtitalienischer Bedeutung und von den Fachzeitschriften zu den Revuen mit großen Auflagezahlen. Diese Bild-Dokumentation wurde schließlich Gegenstand einer Ausstellung, die in allen bedeutenden Städten Italiens und in den Hauptstädten Europas gezeigt wurde. Vielleicht machten auf die öffentliche Meinung die Namen der berühmten Architekten und bildenden Künstler, die mit den herrlichen Villen verbunden sind, mehr Eindruck als der künstlerische Wert der Baudenkmäler und die Gefahr ihres Verfalls. Die Hoheitsverwaltung hat die Popularität dieses Problems sowie das öffentliche Interesse an seiner Lösung in glücklicher Weise zu werten verstanden und konnte daher Maßnahmen für die Erhaltung der ,,Ville Venete" ins Auge fassen. Der Gesetzgeher wagte mit dem Gesetz vom 6. 3. 1958, Nr. 243, und dessen Novellierung vom 5. 8. 1962, Nr. 1336, einen beispielhaften Versuch, ohne dadurch den Besitz einer Region Italiens zum Nachteil anderer Regionen zu bevorzugen. Der in besonderem Maß besorgniserregende Zustand der ,,Ville Venete", ihre eindrucksvolle Zusammen gehörigkeit, ihr hoher baukünstlerischer Wert, die ornamentale malerische und bildhauerische Innen ausstattung sowie die bereits überaus ernsten Verfallserscheinungen spielten eine wesentliche Rolle dabei, daß diesen Baudenkmälern bei der Organisation von Erhaltungsarbeiten an Kunstdenkmälern die Vordringlichkeit zuerkannt wurde. Es wird jetzt also im Fall der ,,Ville Venete" ein Gesetz ver wirklicht, das, wie wir alle hoffen, tatsächlich auf alle italienischen Villen Anwendung finden wird. Nach dieser Einleitung werde ich versuchen, in Kürze die Bestimmungen des Gesetzes und die Wirkungsweise der durch dieses Gesetz ins Leben gerufenen Körperschaft öffentlichen Rechtes, der ,,Ente per le Ville Venete", zu erläutern. Gestatten Sie mir vorerst noch eine Präzisierung: Das Problem, welches auch die Vorbereitung der Erhaltungsmaßnahmen einschließt, findet keineswegs mit der Wiederherstellung des Denkmäler bestandes automatisch eine befriedigende Lösung; diese hängt vielmehr von unserer Fähigkeit ab, das Bau werk wieder zu neuem Leben zu erwecken. Ein Gebäude ohne Lebenszweck ist zum Sterben verurteilt. Ein Haus, das seine Bewohner nicht lieben, weil sie es nicht angenehm finden, ist zum Untergang verurteilt. Um es zu lieben, muß man darin wohnen oder, genauer gesagt, man muß den Willen, die Mittel und die Fähigkeit haben, darin zu leben; und das ist mehr, als bloß darin zu wohnen. Es ist daher fraglos unumgänglich notwendig, daß jedes Bauwerk, das zu einem bestimmten wirtschaftlichen und sozialen Zweck errichtet wurde, die konkrete Möglichkeit erhält, sich in die wirtschaftliche und soziale Wirklichkeit der Epoche einzugliedern, es muß dazu ,,erzogen" werden, sich den dauenrden Evolutionen der Geschichte anzupassen. In unserem Fall müssen die ,,Ville Venete", die als Orte der ,,Erlustigung" geschaffen wurden, diesen Charakter für die Einzelpersonen ebenso wie für die Gemeinschaft weiterbehalten, um ihrer msprünglichen Bestimmung gerecht zu bleiben, wie sie von Palladio so schön formuliert wurde: ,,. . . die Villen, wo die körperliche Gesundheit und Widerstandsfähigkeit auch dmch Bewegung, die auf dem Land sowohl zu Fuß wie auch zu Pferd erfolgen soll, viel leichter erhalten wird, und wo sich auch der von der Hast der Städte ermüdete Geist gut erholt..." Es ist dies eine vorweggenommene Lobpreisung
üV^racl ämm'^ m^. '';"^"^~^z....''''- L'TT* "" • j/' '' ' 79. Villa Barbaro, heute Volpi, in Maser (Treviso), an den Abhängen der Hügel von. Asolo. Wurde um 1560 bei Andrea Palladio und Daniele Barbaro in Auftrag gegeben, von Alessandra Vittorio und Paolo Veronese ausgeschmückt; letztererschuf hier seinen größten und berühmtesten Freskenzyklus. Ausgezeichneter Erhaltungszustand (Prof. Dr. Arch. P. Gazzola) des englischen Weekends vor Aufkommen des Begriffes. Es ist jene Erholung und Ruhe, welche die arbeitenden Menschen unserer Zeit in den angenehmsten und abgeschiedensten Orten suchen. Die Möglichkeit, an dieser Auffassung festzuhalten, bildet sozusagen den Schlußstein aller Gedanken, Bemühungen und Maßnahmen desjenigen, dem die reizvolle, aber bestimmt nicht leichte Aufgabe zufällt, diesen Denkmälern das Vertrauen der Menschen neuerlich zu sichern, sie wiederzubeleben und der Kunst zurückzugeben. Ohne diese Voraussetzungen wäre jede Wiederherstellung, wie bedeutend sie auch sein mag, vergeblich, jede Maßnahme unwirksam, jede Investition unwirtschaftlich, und man müßte, wenn es sich um öffentliche Mittel handelt, von deren Verschwendung sprechen. Nicht unerwähnt soll bleiben, daß die Villen nicht bloß zur Erfüllung einer Punktion, sondern in Zusammenhang mit einer natürlichen oder gestalteten Landschaft geschaffen wurden: Sie stellen eine großartige, äußerst feinsinnige Einheit von Baukunst, Zweckdienlichkeit und Atmosphäre dar; stört man dieses Gleichgewicht, so ist der Schaden in den meisten Fällen nicht wieder gutzumachen. Außer jeder Diskussion stehen jene Einzelfälle, bei denen sich die Erhaltung auf Grund ihres über ragenden baukünstlerischen Wertes geradezu aufdrängt und ihre Rettung ausschließlich als Kunstwerk auch nach Verlust ihrer wirtschaftlichen Elemente und des zugehörigen Ambiente gerechtfertigt erscheint. Aber auch dann, wenn es sich bei diesen ganz vereinzelten Fällen um einen ausschließlich künstlerischen Wert von ganz besonderer Bedeutung handelt, muß man bereit sein, ein Opfer zu bringen; denn zu allen Zeiten ist der Architekt um so bedeutender, je mehr er seine Schöpfung aus der Umgebung, dem die ästhetische Form bestimmenden Prinzip, abzuleiten versteht. In Fällen aber, für die sich keine neue Verwendungsmöglichkeit finden läßt, wo die Villa einerseits sowohl ihre wirtschaftliche Funktion als auch ihr typisches Ambiente nnwiderruflich verloren hat und andererseits nicht die Voraussetzungen erfüllt, um als Kunstdenkmal in die Reihe der Musterbeispiele aufgenommen zu werden, muß man den Mut aufbringen - ja, ich nenne es Mut! -, von dieser Villa Abschied zu nehmen. Man wird alle verfügbaren geistigen und materiellen Möglichkeiten auf jene Bauwerke zu konzentrieren haben, die, koste es, was es wolle, unter allen Umständen gerettet werden
müssen; auf jene noch sehr zahlreichen Villen, die gemeinsame Maßnahmen der ,,Ente" und des alten oder neuen Besitzers erfordern. Auf der einen Seite gibt es da die vorbereitende geduldige und verbissene Aktion der ,,Ente", auf der anderen Seite das Verständnis, die Mitarbeit, die Obsorge des Eigentümers, der in der ,,Ente" einen Freund und Helfer auch dann zu sehen hat, wenn sie sich veranlaßt sieht, ihn zu verschiedenen Maßnahmen zu zwingen. Das Problem erfordert eine wirklichkeitsnahe und zweckdienliche Dokumentation. Natürlich sollen wir uns auf Erhaltungsmaßnahmen einlassen, aber unter wohlüberlegten Voraussetzungen und in Grenzen; das heißt also, daß der Belastung durch die Wiederherstellung keineswegs geringere Anstrengungen zu folgen haben, damit der Tatsache des wiedergewonnenen Kunstwertes greifbare und gerechtfertigte Perspektiven gegenübergestellt werden können, die seinen Fortbestand garantieren. Unsere Ver antwortung ist daher bestimmt keine leichte. Das Gesetz vom 6. 3. 1958 sieht also die Bildung einer eigenen Körperschaft für die Dauer von fünfzehn Jahren vor, um jene Villen zu erhalten, die durch Entscheidung der Soprintendenza (der zuständigen Denkmalbehörde) ihrem Schutz unterstellt sind; zur Zeit handelt es sich um etwa tausend Objekte. Die dem Unterrichtsministerium unterstehende ,,Ente" sieht zum Zweck der Erhaltung der ,,Ville Venete" die IConstituierung eines ,.Konsortiums" vor, in dem die Provinzverwaltungen und die Fremdenverkehrsstellen der Provinzen Belluno, Padua, Rovigo, Treviso, Udine, Verona, Venedig und Vicenza vertreten sein müssen. Dem Konsortium können weiters Vertreter der Gemeindeverwaltungen und der Kreditinstitute Venetiens angehören, wenn sie sich zu einem Jahresbeitrag verpflichten. Das von der ,,Ente" bestellte Organ ist der Verwaltungsrat, der sich aus dem Präsidenten des Kon sortiums, je einem Vertreter des Finanzministeriums und des Ministeriums für öffentliche Arbeiten, zwei Vertretern der Provinzialverwaltungen, zwei Mitgliedern der provinziellen Fremdenverkehrs-
II ■ 81. Villa Graclenigo in Bassano clel Grappa (Vicenza). Bau im Stil Longhenas, mit einem weiten, den Garten umsehließendon dori sehen Säulengang zu beiden Seiten. Wird derzeit als Wohnhaus für die Eigentümer restauriert. Ziemlich guter Erhaltungszustam (Prof. Dr. Anch. P. Gazzola) stellen sowie aus den Leitern der Denkmalbehörden, einem Vertreter der Gemeindeverwaltungen und schließlich einem Repräsentanten der Kreditinstitute zusammensetzt. Der Verwaltungsrat erstellt den Budgetplan und setzt die Reihung gemäß der Dringliclikeit der in Angriff zu nehmenden Restaurierungen der Villen fest. Er beurteilt unter anderem auch die Zweekdienlichkeit von Darlehen und die mit den Vorschlägen für Enteignungen, Verkauf, Annahme von Legaten, Geschenken etc. zusammenhängenden Fragen. Überdies beschäftigt er sich mit der Buchführung und der Geldgebarung. Die Finanzmittel des IConsortiums setzen sich aus einer Beteiligung des Staates (2 Milliarden Lire in zehn Jahren), aus den Beiträgen der Provinzialverwaltungen (300 Millionen in zehn Jahren), aus Zuschüssen der provinziellen Fremdenverkehrsstellen (180 Millionen in zehn Jahren) und aus den anderen bereits angeführten Eingängen zusammen. Für die Wiederherstellung und Wiederbelebung der „Ville Venete" sieht das Gesetz folgende Möglich keiten vor: a) Gewährung von Darlehen, b) Gewährung von Beihilfen und c) Enteignung und Ankauf von Villen, deren Erhaltung anders nicht möglich wäre, sowie die Aufbringung der Beiträge für die Sicherung und Wiederherstellung dieser Objekte. Die Eigentümer haben für die Sicherungsarbeiten (Wiederherstellung der Standfestigkeit), die Instand haltung und die Restaurierungsarbeiten, welche die Erhaltung der Villen gewährleisten, aufzukommen. Wenn die Besitzer die nötigen Maßnahmen nicht selber, unter der Aufsicht der Denkmalbehörden und innerhalb der von dieser gesetzten Frist, vorschriftsmäßig durchführen, hat die ,,Ente" das Recht, die Arbeiten anstelle des Eigentümers ausführen zu lassen. Die ,,Ente" muß sich dabei vergewissern, daß die für eine solche Ersatzvornahme vom Konsortium aufzubringenden Mittel sichergestellt sind. 9 Denkmalpflege
f. %t\r , » »-• H m'- " : m^mm I • 's' '• ' ' ,' •■ '' ' -i-^' itftfe.» -M^i 82. Villa Foscari, genannt „La Malcontenta". Typisches Beispiel einer tempelartigen Villa, wie La Rotonda und La Badoera, zwischen 1550 und 1560 von Andrea Palladio erbaut. Fresken von G. B. Zelotti und Battista Franco. Die Villa war längere Zeit verlassen und recht verwahrlost, wurde aber vom Eigentümer, A. C. Landsberg, der sie nun bewohnt, mit viel Ver ständnis restauriert (Prof. Dr. Arch. P. Gazzola) Eigentümern, welche den Wunsch haben, die Wiederherstellung der Villen und der Parks seihst durch zuführen, kann die ,,Ente" Hypothekardarlehen zu besonders günstigen Bedingungen gewähren. Der Artikel 5 des Gesetzes von 1962, welches das vorhergehende Gesetz abändert, setzt fest, daß für Darlehen unter 5 Millionen Lire die Aufnahme einer Hypothek durch andere Sicherstellungen oder durch die Bürgschaft eines Kreditinstituts ersetzt werden kann. Nimmt man einen teilweisen oder vollständigen Verzicht auf Zinsen an - das Ausmaß hängt von der wirtschaftlichen Lage des Eigentümers und dem Ertrag der Villa ab -, so ist es darüber hinaus noch möglich, dem Eigentümer in besonderen Fällen unter dem Titel einer Beihilfe eine Verringerung seiner Schuld bis zu 30% des Kapitalwertes zu gewähren (dies wurde mit der Abänderung durch das Gesetz von 1962 möglich; das Gesetz von 1958 sah nur eine Reduktion bis zu 20% vor). Der Gesetzgeber glaubte, damit einem Bedürfnis der Betroffenen zu entsprechen; aber es hat sich in der Folge herausgestellt, daß jene schwierigen Fälle, die auf die öffentliche Meinung einen so nachhaltigen Eindruck gemacht hatten, durch die G ewähr ung von Darlehen nicht gelöst werden konnten; diese wurden nämlich von den Eigentümernder Villen in schlechtem Erhaltungszustandnicht angefordert,ja gar nicht gewollt. Die wirtschaftlich meist schwachen Eigentümer vieler gefährdeter Villen sind oft nicht in der Lage, Eigenmittel aufzubringen und bieten auch keine Gewähr für die Rückerstattung bzw. Tilgung jener Darlehen, die zur Ausführung der (von ihnen übrigens als unnötig angesehenen) Arbeiten erforderlich wären. Für die Erhaltung dieser Villen muß man zu anderen Mitteln greifen, nämlich zum Ankauf, wenn ein solcher möglich ist, oder - wie später noch auszuführen sein wird - zur Enteignung. Zu Beginn waren die Resultate unserer ersten Aktion, sei es auf Grund eines gewissen Mißtrauens, sei es aus Unkenntnis der Vorteile, welche die neue Gesetzgebung gewährt, alles eher denn ermutigend. Mit der Zeit jedoch wuchs das Verständnis für unsere Maßnahmen, gewiß auch wegen der Großzügigkeit, mit der die ersten Ansuchen von Privateigentümern um Gewährung von Darlehen geprüft und bewilligt wurden, sowie wegen der nicht minderen Großzügigkeit, die zur Realisierung gezielter Maßnahmen führte. Dieses Entgegenkommen hat mehr als jede Art der direkten Propaganda die Kenntnis von den Aufgaben und der Wirkungsweise der ,,Ente" verbreitet.
mli ip. 83. Villa Widmann in Bagnoli, eine der großartigsten der Pro vinz Padua. Zwischen 1660 und 1670 nach einem Entwurf von Baldassare Longhena erbaut. Auch eine schöne Kirche und ein Theater, in dem Goldoni ge spielt hat, gehören dazu. Im Garten stehen schöne, gut er haltene Statuen (Prof. Dr. Arch. P. Gazzola) §1 Die Eigentümer von zwar in schlechtem Zustand befindlichen, aber historisch und künstlerisch besonders bedeutenden ,,Villen" konnten dazu veranlaßt werden, die für die Erhaltung bzw. Erneuerung und eine vernünftige Weiterbenützung des Gebäudes erforderlichen Arbeiten durchführen zu lassen (bis jetzt waren es 24 Fälle). Nicht alle Besitzer aber brachten das Verständnis für einen so tiefgehenden Eingriff in ihre Rechte auf, mag dieser auch noch so berechtigt gewesen sein. Mehrere haben leere Versprechungen gemacht, die sie dann nicht hielten. Trotzdem konnten einige Resultate erzielt werden, und zwar sogar mit Hilfe der schon erwähnten Ersatz vornahme, zu der man jedoch nicht immer seine Zuflucht nehmen kann; sie ist vor allem dann schwer anwendbar, wenn sich die Objekte in schlechtem Zustand befinden und von der Landbevölkerung zu Wohnzwecken benützt werden, zumal sich die „Ente", ehe sie die Arbeiten anstelle des Besitzers vornehmen läßt, nach den Bestimmungen des Gesetzes vergewissern muß, ob die für die Ersatz vornahme nötigen Geldmittel auch tatsächlich verfügbar sind. Aber wie gesagt, eine derartige Situation trifft für die Mehrzahl schlecht instand gehaltener Villen, die von mehreren bäuerlichen Familien bewohnt werden, nicht zu. Meist schreitet in solchen Fällen (die sehr häufig sind und Objekte betreffen, deren Wiederherstellung besonders dringend erscheint) die ,,Ente" dmch Ankauf oder Enteignung ein. Der Artikel 23 des Gesetzes sieht vor, daß in jenen Fällen, bei denen der Wert des wiederhergestellten Baudenkmals als Sicherstellung für den vom Konsortium gewährten Kredit nicht genügend groß ist oder wo es sich um ein Denkmal von ganz außergewöhnlichem Interesse handelt, der Verwaltungsrat eine Enteignung beschließen oder vorschlagen kann, wohei die zur Erhaltung der Atmosphäre und zum Fortbestand der Funktion nötige Umgebung inbegriffen ist. Eine solche Erwerbung wird als ,,im öffentlichen Interesse gelegen" anerkannt. Der Artikel 28 setzt fest, daß das ,,unbewegliche Gut", welches den Bestimmungen des Gesetzes unter liegt, von der Grund- und der Gebäudesteuer befreit ist, wenn in einer alljährlich abgegebenen Erklärung der Denkmalbehörde (Soprintendenza) festgestellt wird, daß die Villa gemäß den denkmalbehörd lichen Richtlinien genutzt wird.
I£1 84, 85. Villa Como Vecohio (Ve rona). Oben: Außenansieht,; unten: großer Saal im Inne ren ; schlechter Erhaltungszu stand (Gaburro Fotografo, Verona) Tritt bei solchen Liegensehaften Besitzerwechsel oder Erbfolge ein, so werden feste Sätze für die Ubertragungsgebühr und die Hypotheken angewandt. Alle Akte, die mit den Sicherungs- und Wiederher stellungsarbeiten in Zusammenhang stehen, die für die Gewährung von Krediten, für Zuschlagserteilungen und für die Eintragung von Hypotheken zugunsten des Konsortiums nötig sind, aber auch darauf bezüg liche Anmerkungen und Streichungen sowie alle Maßnahmen, welche die Gewährung der im Gesetz vorgesehenenErleichterungenbetreffen, werden auf Grund eines festen Satzes besteuert. Die Honorare für Notare werden um die Hälfte herabgesetzt, wenn diese Kosten zu Lasten des Kon sortiums gehen oder wenn sie in Zusammenhang mit einem Ansuchen um die im Gesetz vorgesehenen Erleichterungen stehen. Nach Artikel 26 sind Planung und Überwachung der Arbeiten der Denkmalbehörde anvertraut. Was das Enteignungsverfahren und die nicht im Spezialgesetz vorgesehenen Maßnahmen betrifft, werden die Bestimmungen des Gesetzes Nr. 1089 vom 1. 6. 1939 (italienisches Denkmalschutzgesetz) angewandt.
86. Empfangssaal der Villa Caldagiio in Caldagno (Vioenza). Berühmt wegen der Fresken von G. A. Fasolo, G. B. Zelotti und G. Carpioni. Der Bau wird allgemein Palladio zugeschrieben. Er wurde kürzlich restauriert (Prof. Dr. Arch. P. Gazzola) Eine der bedeutendsten Wirkungsmöglichkeiten der „Ente" liegt in der direkten Intervention, insbe sondere wenn es sich um die Erhaltung von gefährdeten Fresken handelt. Trotz der durch das Gesetz festgelegten Grenzen, die aber doch nicht zu unterschätzende Ergehnisse auf dem Gebiet der Villen-Erhaltung zugelassen haben, wird die Tätigkeit der ,,Ente" durch eine immer allgemeinere Zustimmung ermutigt. Von allen Seiten werden Auskünfte über Ankaufsmöglich keiten von Villen erbeten, mögen diese nun in gutem Zustand sein oder einer Restaurierung bedürfen. Das Büro der ,,Ente" versucht, ohne deshalb als Realitätenvermittler aufzutreten, ein solches Interesse zu unterstützen, und man kann bereits mit Befriedigung feststellen, daß in letzter Zeit einige Villen von Privatpersonen mit dem Ziel erworben wurden, diese Objekte zu restaurieren und zum festen Wohn sitz zu machen. Die Abänderungen des Gesetzes von 1958 durch das Gesetz von 1962 zielten darauf ab, den Eigentümer zu begünstigen; damit wurde bewiesen, daß der Gesetzgeber den Sinn des Gesetzes wohl verstanden hatte. Er hat nämlich die durch das Gesetz von 1958 erstmalig anerkannten Kriterien der Bewertung erweitert, und zwar vor allem durch die Bewilligung von zwanzigjährigen Darlehen zur finanziellen Ent lastung der Eigentümer sowie durch die Ermöglichung einer Beihilfe bis zu 30% der Gesamtkosten, wenn die Besitzer in einer schwierigen finanziellen Lage sind und trotzdem die Arbeiten ohne Inanspruchnahme von IVrediten durchführen. Von grundlegender Bedeutung aber ist die Tatsache, daß durch den Artikel 6 des Gesetzes von 1962 die Möglichkeit anerkannt wurde, nicht nur im Falle von Verkäufen, sondern auch bei Erbfolgen fixe Steuersätze vorzfischreiben und fixe Übertragungsgebühren zu verrechnen.
Wenn die Bauwerke von künstlerischem Interesse auch dann erhalten werden sollen, wenn ihre Instand haltung eine dem Eigentümer unzumutbare finanzielle Belastung bedeutet und sie einen sehr geringen oder gar keinen Ertrag abwerfen, dann wird es nötig sein, diese Eigentümer den Besitzern moderner Bauten zumindest gleichzustellen (moderne Häuser werfen, im Gegensatz zu den alten, einen recht ansehnlichen Ertrag ab); man wird sie, den jeweiligen Umständen entsprechend, für das aus staats bürgerlichem Verantwortungsgefühl zur Rettung von Kunstwerten auf sich genommene finanzielle Opfer um so eher zu entschädigen haben, als diese Kunstwerte zum Kulturerbe der Allgemeinheit ge hören und, auch wenn sie Privateigentum sind, in erster Linie dem Ruhm des Heimatlandes dienen. Die von der ,,Ente" beschlossenen und in die Praxis umgesetzten Maßnahmen haben den Eigentümern nicht nur eine gewisse Zuversicht wiedergegeben, sondern sich auch wie eine Bluttransfusion an einem anämischen Organismus ausgewirkt. Die genannten Aktionen haben die Rückkehr zum Leben auf dem Land gefördert und fördern sie auch weiterhin, wodurch die Natur und ihre Segnungen aufs neue ent deckt werden: die entspannende Ruhe, die Möglichkeit zu fruchtbringenden Überlegungen, die Sauber keit der Luft, die Möglichkeit zu körperlicher und geistiger Betätigung, wie sie in unserer humanistischen Tradition begründet ist. Die Aktivität der ,,Ente" spielt bei der Wiedererweckung vergessener und bereits aufgegebener Werte eine entscheidende Rolle: Sie stellt einen Beitrag zur Zivilisation dar, der auf Grund seiner Bedeutung und seiner Breitenwirkung über die spezifisch regionalen Verdienste ihrer Tätigkeit weit hinausgeht. In Anbetracht der erzielten Resultate erwarten wir mit größter Ungeduld den Tag, an dem das Gesetz zugunsten der ,,Ville Venete" zum Gesetz für die Villen, Schlösser und Burgen ganz Italiens werden wird. Bruce Watkin DER ENGLISCHE „NATIONAL TRUST" Der National Trust besitzt 130.000 Hektar zum Großteil ganz besonders schönes Land, das er erworben hat, um es zu schützen. Außerdem ist er Eigentümer von etwa 3000 Gebäuden. Die meisten sind einfache Landhäuser, 240Bauten aber haben historische Bedeutung; diese letzteren machen den National Trust zur größten Gesellschaft der Welt, die sich die Pflege solcher Bauten zur Aufgabe gemacht hat. Deswegen ist er auch von Interesse für die Confrontation B. Es soll jedenfalls zu Beginn klargestellt werden, daß die meisten Gebäude noch ihrer m'sprünglichen Bestimmung dienen. Der Trust hat selten den Wunsch, einen neuen Verwendungszweck für seine Bauten zu finden (obwohl ihm viele dieser Bauten nur deshalb übergeben wurden, weil sie für den früheren Eigentümer zu einer Last geworden waren), er ist vielmehr daran interessiert, die Lebensformen, die ihrer ursprünglichen Bestimmung entsprechen, aufrechtzuerhalten. Was die historischen Bauten in Großbritannien im allgemeinen betrifft, so ist es noch nicht lange her, daß wir um ihre Zukunft, insbesondere um die der größeren Landhäuser, sehr besorgt waren. Ein Regierungs komitee stellte 1950 fest, daß wir infolge der wirtschaftlichen und sozialen Veränderungen einer Kata strophe gegenüberstünden, die nur jener vergleichbar sei, die das Land im 16. Jahrhundert durch die Auflösung der Klöster erlitten hat. Trotzdem haben wir während der letzten fünfzehn Jahre nur noch ein historisches Gebäude von europäischer Bedeutung infolge Bodensenkung verloren, und heute dürften überhaupt keine Bauten dieses Ranges unbenützt oder leer sein. Die Gründe für die vorhergehende prekäre Situation sind komplexer Art und nicht erfreulich. Eine große Anzahl bedeutender Gebäude war bereits verloren, und während man sich den Nöten der besonders wichtigen Bauten zuwandte, wurden die zahlreichen kleineren Objekte verhältnismäßig vernach lässigt. Auf der anderen Seite hat das Ansteigen des Nationaleinkommens die Möglichkeit geboten, in den letzten Jahren mehr Geldmittel für die Erhaltung von Bauwerken auszugeben.
* i;' ■ '/' i Ü m V 'jtß 87. Schloß Bodiam bei Hastings, Sussex. Eines der elf Schlösser im Besitz des National Trust; 1385 erbaut, mit Bofestigungsmauer und Wassergraben (Arohiv National Trust) Es gibt ungefähr 700 Landhäuser in England, die in architektonischer Hinsicht von öffentlichem Inter esse sind (in Wales, Nordirland mid Schottland ist ihre Anzahl viel geringer). Derzeit sind sie in ihrer Verwendung folgendermaßen aufgeteilt: Benützung durch staatliche und lokale Behörden (meist als Museen, einige als Schulen) 10%, durch andere Institutionen (als Privatschulen, Universitäts-Zweigstellen und kaufmännische Schulen) 10%, als private Wohnhäuser 65%, im Eigentum des National Trust hefinden sich 15%. Von den Objekten des National Trust werden zwei Drittel als Wohnhäuser henützt, die Hälfte davon vom Spender oder dessen Angehörigen. Demnach stehen noch drei Viertel der Landhäuser als solche in Verwendung, oft leben in ihnen noch die Nachkommen der Erbauer. Diese Kontinuität wm-de durch folgende Maßnahmen ermöglicht: erstens dmch viele kleine Beihilfen, die insgesamt ca. £ 500.000 (36 Mill. öS) im Jahr ausmachen; sie wurden den Privateigentümern von der Regierung - über das Ministry of Public Buildings and Works - zur Durchführung größerer Reparaturen gewährt; zweitens dadurch, daß der National Trust in der Lage war, viele jener Häuser zu übernehmen, deren Besitzer die Instandhaltung nicht garantieren konnten. Der National Trust wurde durch die Regierung auf drei Arten unterstützt: Erstens dadurch, daß er als Wohlfahrtseinrichtung anerkannt ist und nicht, wie andere Eigentümer, durch Abgaben und Erbschaftssteuern belastet wird. Zweitens kann ein historisches Gebäude nunmehr vom Eigentümer mit oder ohne Inventar anstelle der Erbschaftssteuer übereignet werden; die Regierung kann ihrerseits das Objekt dem Trust über antworten, mrd zwar für den Fall, daß auch ausreichender Landbesitz übergeben wurde, gemeinsam mit diesem, damit die ganze Besitzung in die Lage gesetzt werde, sich selbst zu erhalten. Auf diese Weise hat der Trust schon fünfzehn historische Gebäude, drei davon mit dem dazugehörigen wertvollen Inventar, und außerdem die Inneneinrichtung von nemi anderen Objekten erworben. Drittens kann das Ministry of Public Buildings and Works zu den Instandsetzungs- und Erhaltungs kosten von Trustbesitzungen Zuschüs.se gewähren. 44 bedeutende Bauwerke des Trusts wurden auf diese
-Uli!: iTili m ■ fü ' .' lAti y.#' V «s> ?■'>„ i^vV -: .^.- iii^ 88. Harclwick Hall. Derbyshire. Eines der größten Häuser des National Trust mit einer Sammlung von Wandteppichen und Sticke reien, Stilmöbeln und Porträts der Familie Cavendish. 1590-1597 von Elisabeth, Countess of Shrewsbiu'y, erbaut. Das Haus mit dem Großteil der Einrichtung, dem Park und weiterem Grundbesitz (insgesamt mehr als 8000 ha, ehemals Eigentum der Familie Cavendish) wurde dem National Trust 1959 von der Regierimg übereignet, die den Besitz anstelle von Erbschaftssteuer übernommen hat (Archiv National Trust) i isaai 89. Hardwick Hall, 1590-1597. Ausschnitt aus dem ,,Großen Emjjfangssaal" mit dem Kamin aus Alabaster und Derbyshire Mar mor, einem bunten Stuckfries von Abraham Smith, dem Chefstukkateur von Elisabeth, Countess of Shrewsbury, und Wandteppi chen, die noch zur Originalcinrichtung ge hörten (Archiv National Trust)
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