Österreichische Zeitung für Kunst und Denkmalpflege

Jg, 1954) mit der Frage „Kasernenhof oder Domplatz?" das Gespräch um die Umgestaltung des Dombereiches fort, nach dem er kontinuierlich versucht hatte, das Interesse für einen befriedigenden Wiederaufbau zu wecken. Den Anlaß dazu bot die 1956 erfolgte Abtragung der Dreifaltigkeitssäule auf dem Heiligen Geist-Platz, deren Aufstellung auf dem noch zu schaffenden Domplatz erwogen wmrde. Er wurde dabei von Architekt Rudolf Nitsch unterstützt, dessen Vorschlag lautet: ,,Die Arkaden, derzeit noch vermauert, sind geöffnet und bilden einen gewölbten Laubengang, der alle drei Trakte mit dem bisher immer verschlossenen Domportal verbindet, was gegenwärtig noch störend auffällt - das tiefgezogene Dach beiderseits des Turmes und die kurzen vor die Domfassade gestellten Anbauten — scheint in der Zeichnung nicht mehr auf. Dafür gewinnen die Fronten an Klarheit und der Platz an Größe und Feierlichkeit, so daß die Maße des Gebäudes wie bei einemitalienischenPalazzoscharfhervortreten." Wieder vergingen einige Jahre, bis am 11. März 1960 das Bundesdenkmalamt davon Mitteilung erhielt, daß der Abbruch der ,,Jesuitenkaserne" in Angriff genommen wurde. Es schritt sofort ein und setzte den Magistrat Klagenfurt telegraphisch davon in Kenntnis, daß dieses Objekt nach § 2 des Denkmal schutzgesetzes geschützt und daher eine Abtragung ohne Zustimmung des Bundesdenkmalamtes unzulässig sei. Unmittelbar darauf, am 15. März 1960, suchte der Magistrat Klagenfurt um diese Zustimmung zur Abtragung des Nord teiles der Jesuitenkasenie an, weil in den letzten Tagen ,,Mauerziegel bereits auf den Gehsteig gefallen" seien, zumal die ,,nötige Absperrung des Gehweges und eines Teiles der Fahrbahn in der Lidmanskygasse ... straßenpolizeilich ange ordnet" werden mußte, ,,da nicht nur die Gefahr des Absturzes von Mauerziegeln und Verputzteilen besteht, sondern auch das Herabfallen von Teilen der Dachkonstruktion zu gewärtigen ist". Gleichzeitig wurde angezeigt, daß mit den Abtragungs arbeiten sofort begonnen werde. Zu diesem Schritt sah sich der Magistrat der Kärntner Landes hauptstadt deshalb genötigt, weil der Komplex der ,,Jesuiten kaserne" im Jahre 1952 durch Tausch mit dem Bund in sein Eigentum übergegangen war. Mit Bescheid ZI. 2421/60 vom 19. März 1960 hat dann das Bundesdenkmalamt dem vorerwähnten Antrag teilweise statt gegeben und ,,der Abtragung des Nordteiles der Jesuiten kaserne... mit Ausnahme des Erdgeschosses einschließlich des Arkadenganges" zugestimmt. Als Begründung wurde angeführt, daß ,,das Erdgeschoß mit dem hofseitigen Arkadengang in künstlerischer Hinsicht von Bedeutung" ist; seine ,,Erhaltung ist aus diesem Grund und wegen der des architektonischen Gesamtbildes des die Wirkung der Turmfassade der Domkirche bestimmenden Hofes der Jesuitenkaserne gegeben. Dieses Interesse besteht insbesondere so lange, als nicht ein einheitliches anderes Verbauungsprojekt vorliegt". Gegen diesen Bescheid brachte dann der Magistrat Klagenfurt am 31. März 1960 Berufung ein und führte u. a. aus, daß das zu erhaltende Erdgeschoß mit einem neuen Dach versehen werden müßte, weil der alte Dachstuhl ,,aus Konstruktions gründen nicht mehr möglich ist". Dadurch würden sich die Abtragungskosten, die für den gesamten Nordtrakt mit S 260.000.— angegeben wurden, auf S 800.000.— erhöhen, so daß die Demolierung einschließlich des Erdgeschosses ver langt werden müßte. 165. Blick von der Lidmanskygasse in Richtung Bahnhof straße auf den „Jesuitenkaserne" und Dompfarraint verbin denden Portalbau mit dem derzeitigen Domeirigang. Im Hintergrund ist am linken Bildrand die hohe Bebauung der Bahnhofstraße und am rechten das Bürohaus des Amtes der Kärntner Landesregierung deutlich zu erkennen Gleichzeitig führte der Magistrat der Landeshauptstadt Klagenfurt aus, daß die ,,endgültige Gestaltung der Liegen schaft , Jesuitenkaserne'... zu gegebener Zeit im Einver nehmen mit dem Bundesdenkmalamt in Form eines Ideen wettbewerbes erfolgen" würde. ..Dabei müßte vor allem der beabsichtigten und im öffentlichen Interesse stehenden Erhaltung der historischen Westfassade des Domes Rechnung getragen werden." Vorsorglich wurde dieser Antrag von einem polemischen Angriff auf das Bundesdenkmalamt begleitet; ,,Luftarkaden um 500.000.— Schilling — Schildbürgerliches um den Abbruch 166. Vorschlag des Verfassers für die Gestaltung des Straßen netzes im Bereich der Altstadt. Deutlich sind die durch Doppel linien dargestellten Schnellverkehrsstraßen, der äußere Tangenten-.Ring und der durch eine starke schwarze Linie dargestellte Lokal-Tangentenring zu erkennen. Ebenso zeigt diese Abbildung den Dombereich und seine städtebauliche Verbindung mit dem mittelalterlichen Stadtkern riLLACH CITALIEN) 11 Denkmalpflege

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