v: ->^-1 ir ■ :S ir-rr i'"' -. nS^- ^ rf-*. fHinwr T 11"- 4 139, 140. Die antike Syna goge in Kefar Baram, Oben: Vor der Freilegung. Unten: Nach d. Freilegung mit einem Teil des aufge richteten Porticus (K.J. Brammer, Tel-Aviv) der Tiirkenzeit stammt, nicht besonders geschätzt wird. So fallen natürlich öfters Objekte des 16. bis 17. Jahrhunderts der Verständnislosigkeit der Beamten und der Mangelhaftigkeit der Verordnung zum Opfer. So geschah es, daß das aus dem 16. Jahrhundert stammende türkische Bad der Stadt Lud mit seinen schönen, mit Butzenscheiben versehenen Kuppeln samt den Häusern der Umgebung dem Bulldozer überant wortet wurde, ohne die Fachleute darüber zu befragen, und sogar zu einer Zeit, als gerade eine UNESCO-Kommission auf Ansuchen der israelischen Regierung zur Lösung der Probleme antiker Städte im Lande weilte, in deren Programm auch die Stadt Lud inbegriffen war. Die Betreuung der Denkmäler soll nach der oben erwähnten Verordnung in der Hand des israelischen Altertumsamtes (Department of Antiquities) liegen, das eine Sektion des Ministeriums für Erziehung und Kultur ist. Diese Sektion hat wieder drei Abteilungen, und zwar für Denkmalschutz, für Ausgrabungen und für das Museumswesen. Der ,,Abteilung für Denkmalschutz" steht der Autor dieser Abhandlung als halbzeitlich bestellter Beamter vor und arbeitet mit einem Jahresbudget von ca. IP 30.000, das sind S 10.000. Aus seiner Kompetenz sind aber die sich in Benützung befindlichen jüdischen, christlichen oder arabischen Sakralbauten aus genommen, da diese unter die Obhut des Religionsministeriums gestellt sind und von diesem instand gehalten werden sollen; das hat jedoch zur Folge, daß dies ohne Berücksichtigung ihres Donkmalwertes geschieht. In den meisten Fällen kann also in Israel nur von Ruinenschutz gesprochen werden.
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