"'iU. i 1.38. Stift St. Florian, Jungfrauenscheibe. Ausschnitt nach Abnahme eines unsachgemäßen ,,Schutzfilms", auf dem ein Teil der Zeichnung haftet (BDA, K. Koster) schließen und in alle Zukunft für die Einwirkung der Atmo sphärilien viel anfälliger zu machen. Man sieht: Die gern von den Vertretern der Kunstharz sicherung vorgebrachte These, wonach bei Nichtbewährung der Sicherung der Vorzustand jederzeit ohne Beeinträchtigung für das Original durch Ablösen des Films wiederhergestellt werden könne, ist mehr als anfechtbar. Das Kunstwerk darf keinesfalls zum Objekt von Experimenten werden.
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