Österreichische Zeitung für Kunst und Denkmalpflege

I y 84. Stift Ki'emsmünster, O. Ö., Einblick in die 1962 neu eingerichtete Kunstkammer (BDA, I. Kirchhof) „gotischer" Abteilungen bilden (dazu gehören auch eventuell vorhandene Glasgemälde); zweitens: eine Gemäldegalerie mit Bildern der Renaissance, der Barockzeit und des 19. Jahrhunderts, die in der Regel auf systematische Ankäufe zurückzuführen ist, von deren Beständen aber immer ein gewisser Teil der Ausstattung der Abtei und der übrigen Repräsentationsräume dient; drittens: eine Kupferstichsamm lung, deren innerer Ort, ihrer Natur nach, etwa zwischen Bibliothek und Gemäldegalerie liegt; viertens: eine numismatische Sammlung, die ihr Entstehen zumeist historischen und epigraphischen Interessen verdankt; und fünftens: eine Sammlung von Objekten der Kleinkunst und des Kunstgewerbes, die alle jene Gegenstände umfaßt, die sich nicht in die übrigen Kategorien des angeführten Schemas einfügen. Sie besteht einerseits aus Gegenständen, deren Erwerbung auf das künstlerische Mäzenatentum der Prälaten zurückzuführen ist, und andererseits aus aufhebenswerten Objekten aus den Nachlässen ver storbener Kapitularen. Diese zuletzt genannte Sammlung von Gegenständen der Kleinkunst und des Kunstgewerbes kann je nach den lokalen Gegebenheiten entweder ein gestaltloses, lediglich auf das Walten des Zufalls zurück zuführendes Kunterbunt von mehr oder weniger ansehnlichen Objekten sein oder aber, wenn ihrer Anlage ein gewisses System zugrunde liegt, ein durchaus beachtenswerter Sammlungskörper eigener Prägung, den man, unter Umständen, als ,,Kunstkammer" bezeichnen kann. Als Kunstkammer wird man einen derartigen Sammlungskörper jedoch nur dann bezeichnen dürfen, wenn sich in seiner Struktur die Herkunft aus einer jener Sammlungen rinascimentalen oder barocken Charakters manifestiert, die man eben als ,,Kunstkammern" oder als ,,Kabinette" zu bezeichnen pflegt, und damit natürlich auch jene spezifische sammlerische Haltung, die der Anlage einer derartigen Kunstkammer oder eines der artigen Kabinettes zugrunde gelegen sein muß^.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2