Österreichische Zeitung für Kunst und Denkmalpflege

Restaurier-Inschrifteii bzw. -Marken sind in der gesamten Denkmalpflege bekannt. Man trifft sie in der Architektur-, der Plastik- und Kunstgewerbe-Restaurierung und in der Archivalienpflege^". Die sicherste Anbringungsart einer Inschrift ist naturgemäß die am Kunstwerk selbst. Verschiedentlich werden auch schriftliche Mitteilungen auf Zetteln und dergleichen dem Objekt mitgegeben®". Wolfgang Götz hat in seiner Dissertation einige Beispiele früher Restaurier-Inschriften mitgeteilt und erwähnt, daß sie bereits in der Katakombenmalerei nachweisbar sind®"^. Solche Inschriften sind zugleich allgemeines Zeugnis früher Restauriermethoden, die erneuern, neu malen und verbessern bedeuten®®. Erst viel später ist eine auf das bloße Bewahren des Überlieferten gerichtete Haltung und ein weit gehendes Zurücktreten des Restaurators hinter seiner Aufgabe feststellbar. Die Mitteilung des Restaurators beschränkt sich dann auf seinen bloßen Namen, den er der Signatur des Malers hinzu fügt®®. Die alte Freizügigkeit wird aber nie völlig überwunden; Die weitgehende Übermalung und zeitstilistische Entstellung eines barocken Altarbildes dokumentiert ein Restaurator mit der Inschrift: ,,Rest. et postpinx. K. Scholz 1938"®'' (Abb. 101). Gegen die Restauratorentendenz, sich im Kunstwerk selbst zu verewigen, erheben sich schon früh Stimmen, die diese ,,vanagloria" ablehnen®®. Neben der kritisierten Eitelkeit der Restauratoren darf die unter Umständen nachteilige ästhetische Wirkung einer später hinzugefügten Inschrift im Bild nicht übersehen werden. Sie ist hier weniger als in der Architektur oder an Skulpturen zu verbergen. Der Versuch, Restaurierinschriften als Teil des Ganzen ins Bild aufzunehmen, wird da überdeutlich, wo sie künstlich mit allen dem Original entlehnten Alterungsspuren versehen werden. Eine andere Möglichkeit, restauratorische Eingriffe durch Inschriften zu dokumentieren, ergibt sich auf dem Rahmen®" und der Bildrückseite®'. Die Beispiele sind hier besonders zahlreich, wie überhaupt die Bildrückseite eine Fundgrube für Fakten zur Bildgeschichte ist. Die Mitteilungen reichen vom schlichten Vermerk, wie zum Beispiel ,,Renoviert 1827 und 1844"®® bis hin zu ausführlichen Kom mentaren: ,,üit liefde als plicht verriebt en om te wreken vor streken niet geweknen". Dienlicher sind exakte Mitteilungen in der Art eines kurzen Restaurierprotokolls mit Angabe aller Untersuchungs ergebnisse und der vorgenommenen Maßnahmen®". Primärdokumentation durch ,,Demonstrationsrest" und sichtbare Retuschen Neben den schriftlichen Hinweisen gibt es weitere Formen der Primärdokumentation, die rein optisch die Tatsache des Emgriffes und den tatsächlichen Zustand des Gemäldes illustrieren. Dazu gehören Vgl. Denkmalpflege. Auszug a. d. Berichten d. Tages f. Denkmalpflege. Hrsg. von A. v. Oechelhaeuser, Bd. II, Leipzig 1913, S. 156f. H. Hörraann. Wege und Ziele der Instandsetzung bei Bauwerken der Antike und des Mittelalters. Ein Beitrag zur Metho dik der Denkmalpflege (Diss. v. 28. Feb. 1934), München 1937. A. Boeckler, Zur Restaurierung der Staurothek von Limburg. Kunstchronik, 1951, S. 209-214. L. Birchler, .Restaurierungspraxis und Kunsterbe in der Schweiz. Kultur- und Staatswissenschaftlicbe Schriften der Eidgenössischen Techn. Hochschule, Zürich 1948, S. 12. H. 8chöraann, Richtlinien für die Instand setzung gebundener Archivalien. Mitteilungen für die Archivpfiege in Bayern, München 1959, S. 40. W. Götz, Beiträge zur Vor geschichte der Denkmalpflege, a. a. O., S. III. Vgl. H. Wilm, Die gotische Holzfigur, Leipzig 1923, S. 120ff. W. Götz, Beiträge zur Vorgeschichte der Denkmalpflege, a. a. O., Belege 60 und 61. W. Götz, Beiträge zur Vorgeschichte der Denkmalpflege, a. a. O., Belege 275 und 461. Vgl. dazu N. Lieb, Die Amtsstube des Augsburger Weberhauses. Alt-Augsburg, 1, 1937, S. 23f., und J. Taubert, Zur Restaurierung des Kruzifixus von Ignaz Günther aus Altmannstein. Das Münstei', 9/10, 1961, S. 346-349. 8o die 8ignatur des Restaurators Anton Müller mit der Datierung 1812 auf einem barocken Wandgemälde von J. Bergl im Gartenpavillon des 8tiftes Melk, auf die mich Josef Zykan aufmerksam machte, dem ich an dieser Stelle für wertvolle Hinweise danke. - Der Restaurator J. Liess, der im 19. Jahrhundert Bilder des Kremser-Schmidt restaurierte, schrieb z. B. unter die Künstlersignatur des Altarbildes mit dem hl. Andreas in der Pfarrkirche in Göstling a. d. Ybbs ,,J. Liehs renoviert 1860" (Abb. 100). Vgl. auch die Reparatur-bzw. Restaurierinschriften auf Uhren. Ein schönes Beispiel dazu ist abgebildet bei Bassermann-Jordan-Bei'tele, Uhren, Braunschweig 1961, Abb. 251. Altarbild mit dem hl. Georg als Drachentöter aus der Pfarrkirche St. Georg in Horn, N.Ö. 33 P. Cellini berichtet von einem solchen Fall, wo ein Restauratorensignum später empört gelöscht wird. Vgl. P. Cellini, II restauro di 8. Luca di Raffaello. Bollettino d'Arte III, 1958, p. 257. 3® Beispielsweise auf dem Rahmen unter der Mitteltafel des ,,Rosenkranzbildes"" aus 8t. Lambertus in Düsseldorf: ,,Renovata A.1678". 3' Im Hinblick auf die spätere konservatorische Betreuung fordert Doerner schon vom Maler selbst Mitteilungen über ange wandte Technik usw. auf der Bildrückseite. M. Doerner, Malmaterial, a. a. O., 8. 5. 33 Inschrift auf der Rückseite eines Tafelbildes ,,Madomia mit Kind" im Heimatmuseum Bludenz. Die Bildseite zeigt die ver schiedenen Übermalungsschichten, die teilweise abgenommen wurden. 33 Besonders bei Leinwandbildern können aufgeklebte Zettel u. dgl. konservatorisch sehr nachteilig sein!

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