Österreichische Zeitung für Kunst und Denkmalpflege

J 4 J 19. Stift Kremsmünster, Rüstkanmier. BlankerHalbharnischeines Fußvolkführers (Harnasch); Nürnberg, 1550-1560 {BDA, I. Kirchhof) ästhetischen Note, die sich mit dem ursprünglich praktischen Schutzzweck jedes Zeughausbestandes verbindet, sobald er, zwar veraltet, doch zum Gedächtnis aufbewahrt wird, um an die Not, an das Überleben und an den Triumph zu erinnern, alte Zeiten und Bräuche, Lebens- und Erscheinungsformen zu schildern, vollendete Vorbilder in Technik und Kunst vor Augen zu führen. Dieselben Beweggründe haben nachweislich seit dem 15. Jahrhundert ebenso den Aufbau des riesigen Bürgerlichen Zeughauses der Stadt Wien, wie auch des Kaiserlichen Zeughauses in Wien und des Ständi schen Landeszeughauses in Graz bedingt und beherrscht, von der Ruhnieshalle des Ambraser Armamentarium Heroicum, der Heldenrüstkammer Ferdinands von Tirol, nicht zu reden.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2