Österreichische Zeitung für Kunst und Denkmalpflege

Das Zusammenwirken plastischer und malerischer Mittel, das sich auch auf den szenisch aufgefaßten Nischenraum erstreckt', verleiht diesen eigenartigen, in der Bewegung als Gesamtheit erfaßbaren Werken ihren besonderen Charakter, den sie durch eine Isolierung der Figuren von ihrer zugehörigen Schaubühne unweigerlich einbüßen würden — eine Gefahr, die bei der eingetretenen Situation des Besitzwechsels bereits gegeben war. Es ist der Denkmalpflege jedoch gelungen, eine Zer streuung dieser Bildwerke mit ihrem Ankauf durch die öffentliche Hand zu verhüten und damit ein neu entdecktes, in Österreich einmaliges Gesamtkunstwerk zu retten®, dem ikonographisch und geistesgeschichtlich eine hervorragende Bedeutung zukommt. E. Doberer grundsätzliche sowie die auf die Epoche abgestimmte Charak terisierung von Karl Oettinger, Das Wienerische in der bilden den Kunst, Salzburg 1948, S. 55-63. ® Auf österreichischem Gebiet ist das Beispiel einer für sich bestehenden Peregrinus-Gruppe an einem Seitenaltar der Pfarrkirche von Langau in Niederösterreich mit ähn licher, szenenartiger Aufstellung von Interesse; Österr. Kunsttopographie V., Die Denkmale des politischen Bezirks Horn in Niederösterreich, 1. Teil, Die Denkmale der Gerichtsbezirke Eggenburg und Geras, Wien 1911, S. 234, Fig. 266. BURGENLAND Ortsbildpflege im Burgenland Im Augenblick der höchsten Gefahr ist die Konfusion am stärk sten: mit dieser Feststellung wird die derzeitige Situation im Bereich der Ortsbildpflege im Burgenland am besten gekenn zeichnet. Es befassen sich gegenwärtig praktisch mit Ortsbildpflege mindestens sieben, wenn nicht gar neun Stellen, darunter neben den Behörden bzw. ihren Abteilungen zwei Naturschutz vereinigungen. Außer den Paragraphen des vor kurzem erlasse nen neuen Landsohaftsschutzgesetzes gibt es im Bmgenland jedoch keinerlei Richtlinien, die für eine Koordinierung der Bestrebungen der verschiedenen ,,Einflußnehmer" geeignet wären. Die Bauordnung enthält zwar einige Bestimmungen, die allerdings in diesem Jahre, in einem Jalir bevorstehender Gemeindewahlen, nicht gerade besonders nachdrücklieh gehandhabt werden dürften, zumal es sich meist um ,,Kannbe.stimmungeu" handelt. Der Passus im neuen Landschafts schutzgesetz § 19 (1) erweist sich auch als eine Lücke, die leicht zu Tür und Tor werden kann, durch die man Ausflucht sucht. Gerade in einem Wahljahr ist eine verstärkte Bautätigkeit (wenn auch im Sinne Potemkinscher Dörfer) zu erwarten, der Fremdenverkehr, die Industrialisierung, werden weiterhin m-w. B IJl; ^ "1 ... .ri," ■ 61. Geschlossenes Ortsbild in Trausdorf im Burgenland (Reproduktion aus: Anonymes Bauen, Nordburgenland)

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2