iii 'iiii 116. Stein, Blick in die Landstraße mit dem großen Passauerhof, Pfarr- und Frauenbergkirohe (BDA Strempel) NIEDERÖSTERREICH Die Erhaltung der Altstadt in Krems und Stein In den Anfängen der österreichischen Denkmalpflege, um die Mitte des vorigen Jahrhunderts, galt das öffentliche Interesse vor allem dem großen Einzeldenkmal, vornehmlich dem sakralen mittelalterlichen Bauwerk, wie dies durch die roman tische Bewegung bedingt war, und nur allmählich richtete sich das Augenmerk auch auf andere Gebiete und Epochen. Erst als der wirtschaftliche Fortschritt schon die alten Stadtbilder schwer in Mitleidenschaft gezogen hatte, erkannte die Denk malpflege in der Erhaltung der Orts- und Stadtbilder eine ihrer wichtigsten Aufgaben. Max Dvofak hat in seinem ,,Katechis mus der Denkmalpflege" 1916 die grundlegenden Forderungen klar und eindeutig formuliert: ,,Man zerstöre nicht Altes nur deshalb, um Neues an dessen Stelle zu setzen! Man ändere nicht ohne zwingenden Grund die historisch ent standene Anlage der Ortschaften und Städte, die Form der Plätze, die Breite und Richtung der Straßen! Man zerstöre nicht alte Stadttore, Türme, Stadtmauern, Bild säulen, selbst wenn sie einige Unbequemlichkeit bedeuten! Man opfere nicht alte Bauten dem Verkehr, der sich auch ohne solche Opfer bewältigen läßt! Man äffe nicht Großstädte nach! Man baue nicht Häuser oder öffentliche Gebäude mit falschen Prätentionen als Talmipaläste in verschiedenen Stilarten, sondern einfach und praktisch, wie sie früher oft üblich waren und durch eine lange Tradition erprobt und bodenständig wurden! Man achte darauf, daß sich jeder Neubau seiner Umgebung und dem Gesamtbilde des Ortes unterordne! Man schone die Vegetation, die dieses Bild belebt und malerisch gestaltet !"^ Diese Worte Dvofaks konnten dort auf fruchtbaren Boden fallen, wo seit langem durch eifrige ehrenamtliche Mitarbeiter der Denkmalpflege die Liebe zur Heimat wachgehalten worden war. Eine rechtliche Folge war aber mit der Veröffentlichung dieser Grundsätze nicht verbunden. Auch das im Jahre 1923 geschaffene Denkmalschutzgesetz kennt nur den Einzel gegenstand von künstlerischer, geschichtlicher oder kultureller Bedeutung und läßt jede rechtliche Handhabe vermissen, um ein komplexes Gebilde, wie einen schönen alten »Stadtplatz, vor Verunstaltung oder Zerstörung zu schützen. Ein neu formuliertes Denkmalschutzgesetz wird sicher auf diesem Gebiet Erleichterungen bringen. Die Erfolge, welche in anderen Ländern, wie der Schweiz und Deutschland, auf dem Gebiet der Altstadterhaltung und Assanierung zu verzeichnen sind, beweisen aber, daß die Aufgabe nicht ohne großzügige finan zielle Förderung bewältigt werden kann. Die Schaffung eines Assanierungsfonds ist Voraussetzung, wenn Altstadtkerne gepflegt werden und gesund sein sollen. Der Begriff der Assanierung darf freilich nicht so verstanden werden, wie dies im Jahre 1934 bei der Errichtung des Assanierungsfonds der Stadt Wien der Fall gewesen ist, da man die Kredite nicht zur Pflege des Altbestandes, sondern zur Demolierung von Baudenkmalen und zur Errichtung von neuen Häusern ver wendete. Damals wurde unter diesem Titel das Palais Paar in der Wollzeile geopfert. Es ist bisher in Österreich nicht gelungen, eine wirksame wirtschaftliche Basis zu finden, um wertvolle Altstadtgebiete zu pflegen und zu assanieren. Es muß jedoch als ein bedeut samer Fortschritt bezeichnet werden, wenn einzelne Landes regierungen, wie die Oberösterreichs und Salzburgs füi' Fassaden von Althäusern, die Niederösterreichs für Althaus instandsetzungen, bedeutende Zuschüsse gewähren. Diese Aktionen sind freilich nicht auf Altstadtkerne beschränkt und ermöglichen noch nicht ein planvolles Einschreiten des Denk malpflegers auf bestimmten Gebieten. In den Donaustädten Krems und Stein war man immer bestrebt, die Erscheinung des Stadtbildes zu erhalten. Trotz der rapiden wirtschaftlichen Entwicklung und eines recht beachtlichen Verkehres stehen heute noch drei »Stadttore an der Durchzugsstraße, darunter das »Steinertor in Krems, das als gewachsenes Baudenkmal von besonderem malerischem Reiz ist. In Krems gab es immer bedeutende Persönlichkeiten, die sich nicht nui' um die Geschichte der Stadt, sondern auch um die Erhaltung ihrer Schönheit bemühten, so der verdiente Konservator der k. k. Zentralkommission Propst Anton Kerschbaumer, der Schulmann und Heimatforscher Dr. Hans Plöckinger und viele andere mehr. Schon in den Jahren 1900 und 1907 wurden in Krems Wohnbauten aus der Renaissancezeit sehr gut pfleglich behandelt, wie etwa das große Sgraffitohaus ^ Max Dvofak, Katechismus der Denkmalpflege, Wien 1916, Kunsth. Institut der k.k. Zentralkommission für Denkmal pflege, S. 50.
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