Österreichische Zeitung für Kunst und Denkmalpflege

gemeint ist. Dies zeigt vor allem die Verwendung von ,,in latere", das nur als „innerhalb, darinnen" zu verstehen ist. Das zeigt übrigens auch der Text über die Auffindung des Grabes, wie die Ausdrücke: ,,lapides muro elapsi" oder die Verwendung des Wortes ,,concavitas" — Aushöhlung — erkennen lassen. Wäre das Grab innerhalb der Kirche gelegen gewesen, so hätte es gegen die Canones verstoßen, die eine Bestattung innerhalb der Kirche ausdrücklich verboten haben^®. Erst seit der Synode von Mainz (813) war es Bischöfen und Standespersonen gestattet, sich innerhalb der Kirche bestatten zu lassen^®. Ganz anders verhielt es sich aber mit den außen an der Wand oder auch in der Vorhalle angelegten Gräbern. Schon in frühchristlicher Zeit finden wir die Grabanlagen sub tegolata (also der Vorhallen)®®. Stets haben aber, bereits in frühchristlicher Zeit, die Gründer von Kirchen eine besondere Stellung eingenommen und für sich das Recht der Bestattung in der Kirche in Anspruch genommen, auch wenn es die Canones verboten haben®^. Ob die Anlage des Grabes innerhalb der Mauern einer Kirche eine spezielle landschaftlich gebundene Form der Bestattung darstellt, wage ich nicht zu entscheiden®®. Auf Grund der Grabungen und der Interpretation der schriftlichen Quellen scheint es also möglich zu sein, daß der loculus innerhalb der Südmauer des Virgildomes die älteste Ruhestätte des Bischofs und Heiligen Virgil gewesen sein kann. Nach der Art der Anlage war es ein richtiges verstecktes Grab®®, das leicht — vor allem nach Errichtung der Kapelle im Süden — vergessen werden konnte. Ein eindeutiger Beweis dafür wird sich allerdings beim Fehlen jeglicher inschriftlicher Funde kaum erbringen lassen. A. Verbeek, Die Außenkrypta, in: Zeitschr. f. Kunstgeschichte 1950, S. 71 f. C. J. Hefel-H. Leclerq, Histoire des conciles III, S. 180, 297, 1130, 1142. F. X. Kraus, Real-Enzyklopädie der christl. Altertümer, S. 632 für die Cömeterialkircheu. Verbeek, a. a. O. Die Ausnahme bildeten die Friedhofskirchen; z. B. wird der hl. Emmeram in der Georgskirche bestattet, die außerhalb der verbauten Stadt stand; vita S. Heimhrami c. 34. Wie streng der Brauch z. T. eingehalten wurde, zeigt das älteste Grab des hl. Liudiger in Wieden, das östlich der Kirche angelegt wurde; Verbeek, a. a. 0. Soweit uns die Viten darüber belichten, sind die Zeitgenossen des hl. Virgil nicht so begraben worden. Über in Mauern errichtete Gräber in Norddeutschland aus späterer Zeit vgl. R. Haupt, Versteckte Gräber, in: Zeitschr. f. Geschichte der Architektur III, 1909/10, S. 210ff. Abbildungsnachweis: Alle Aufnahmen Dr. Hermann Vetters, Wien.

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