hatte Director Krafft das Cuppelgewölbe an der Decke und die dazu gehörigen Verzierungen, dann die zwey an der Decke be findlichen Seiten-Gemählde sammt den dieselben einfassenden Vergoldungen vollendet . . Im erwähnten Vortrag vom 11. Ok tober macht sich die Studienkommission unter Berufung auf eine Äußerung der Regierung das Sachverständigengutachten zu eigen und betont, es müßte, wenn unter dem Gesims in anderem Stil oder gar nicht restauriert würde, ein unerträglicher Kon trast die Folge sein, ,,wenn die durch Zeichnung und Farbenfrisehe äußerst lebhaft ansprechenden Gemähide mit ihren blendenden Verzierungen und reichen Vergoldungen ober dem Hauptgesimse vollendet seyn werden." Die Hofkommission gibt den Rat, die Kirche auch ,,unter dem Hauptgesimse ebenfalls in ihrem eigenthümlichen Style" zu renovieren. 1834 Die Regierung verständigt das Konsistorium am 4. März unter Hinweis auf ein Dekret der Studienkommission, daß Se. Maje stät mit Handbillet vom 1. v. M. ausdrücklich befohlen habe, Krafft sei anzuweisen, die Arbeit ,,sogleich zu sistiren; der k. k. noe. Prov. Bau-Direction aber wird aufgetragen, im Einvernehmen mit dem Herrn k. k. Gemählde-Gallerie-Director Peter Krafft binnen zwey Wochen zuverlässig hieher anzuzeigen, auf welche Art die . . . Renovirung zwar zweckmäßig, aber zugleich mög lichst wohlfeil zu geschehen hätte?" Am 19. Mai eröffnet die Hofkommission der Regierung, ,,dass Se. Majestät zu befehlen geruht habe, die Herstellung der Decke sogleich in Gang zu setzen und gegen Bezahlung des bedmrgenen Pi'eises fortzuführen, die Renovierung der Seitenwände und der Altarblätter auf günstigere Zeiten zu verschieben." Ein Erlaß der Regierung an Krafft vom 21. Juli besagt, durch ein Studienhofdekret sei ihr ,,bedeutet: sie habe dafür zu sorgen, ds. die noch nöthigen Arbeiten . . . nicht verzögert werden . . . Die Regierung . . . erwartet mit voller Zuversicht von Ihrem regen Eifer für die Kunst, und von Ihrer bisher bewiesenen Thätigkeit, ds. Sie solche Anordnungen treffen, damit der Anforderung der k :k: Studien-Hof-Kommission in Hinsicht der Eröffnung der . . . Kirche sobald als möglieh entsprochen werde." Die Baudirektion meldet der Regierung am 5. November, ,,dass der Gallerie Direktor Krafft die mündliche Anzeige gemacht habe, dass er seine Mahlerarbeiten an der Ge wölbedecke vollendet habe, und somit das Gerüste wieder abgetragen werden könne." Krafft zeigt am 5. November der Regierung ,,die Vollendung der Arbeiten am Gewölbe bis an das Gesimse an u. bittet um Anweisung des Restes für diese Arbeiten u. um 200 f für die Vergoldung des Vorhanges am Hochaltar." ,,Von der k. k. noe. Landesregierung! XJiber die von dem k. k. Gemälde Gallerie Director Peter Krafft zur Renovirung der hiesigen Universitäts kirche vorgelegten, und von der Academie der bildenden Künste als höchst billig und zweckmäßig erkannten Uiberschläge sind von der k. k. noe. Prov. Staatsbuchhaltung die Kosten für die Ausbesserung der Fresco Ge mälde am Gewölbe mit dann jene für die Vergoldung oberhalb des HauiJtgesimses mit 1700 f ^668 f 48 X mithin für diese beiden auszuführen bewilligten Arbeiten zusammen mit 17 368 f 48 x berechnet worden; welche letztere Summe, da die mit dem Reggsdekrete vom 28. Mai 1832 Z 28791 der k. k. noe. Prov. Baudirection aufgetragene minuendo Behandlung in Betreff dieser Kunstarbeiten laut Reggs Dekretes vom 13. August 1832 Z. 43584 nicht vorzunehmen war, als das mit dem genannten Herrn Gemälde Gallerie Director für die fraglichen Herstellungen akkordirte Betrag anzusehen ist Hierauf hat derselbe bisher aus dem n. oe. Studienfonde; zu Folge Reggs Dekrets vom 31. Oktober 832 Z. 61291 sub Articel 128, 833 4300 f dto vom 29. August 833, z. 45730 sub Articel 1729 833 4300 f dto 17. Juni 834 Z. 31784 sub Articel 1462 834 4300 f Zusammen 12900 f 4468 f 48 X 200 f CM bereits erhalten; somit noch 4468 f48 x und für die unter den oben angetragenen Herstellungen nicht begriffen, jedoch sich als unerlässlich nothwendig gezeigte Vergoldung des Vorhanges am Hochaltar noch weiter anzusprechen. Da nun diese Arbeiten nach der Äußerung der k. k. n. oe. Prov. Bau-Direction wirklich in ihrem ganzen Umfange gut und den Anforderungen der Kunst entsprechend ausgeführt worden sind; so wird das k. k. n. oe. Provinzial Zahlamt angewiesen, dem k. k. Gemälde Gallerie Director Herrn Peter Krafft, obige Beträge zusammen mit 4668 f 48 x CM / sage Viertausend Sechs hundertsechzig und acht Gulden 48 x CM: / gegen dessen, von dem k. k. Universitäts Konsistorium koramisirte Quittung aus dem n. oe. Studienfonde zu erfolgen. „ t-, , ,cn,- ® Wien den 8. Februar 1835 An das k. k. Universitäts Consistorium" Die Arbeit Kraffts an der Universitätskirche ist somit begrenzt durch die Daten: 29. Oktober 1829 und 5. November 1834. Der Beginn der eigentlichen Arbeit ist aus den Archivalien mit der Monatswende August/September 1832 zu erschließen. Es ergibt sich mithin Übereinstimmung mit den Angaben in Kraffts autobiographischem Artikel. ^ Hier sind offensichtlich nicht die beiden Impluvienstücke gemeint, sondern die beiden von ursprünglich zehn übrig geblie benen Ovalbilder an der Basis der verbauten Tonne.
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