; Ii 17U. Peter Krafft, Kopie der ,,Lobpreisung'' von Pozzo in der Wiener Jesuitenkirehe da Zweifel aufgetaucht seien, ob die Minuendo-Behandlung auf alle Arbeiten anzuwenden sei, habe sie der Hofkommission gegen über die Meinung ausgesprochen, ,,daß die angeordnete Minuendo Behandlung auf die höhere Kunstmahlerey Arbeiten wohl keine Beziehung haben könne, weil bereits bey . . . Prüfung der von Ihnen über die Herstellung der Mahlerey im Jahre 1829 verfaßten Überschläge erklärt worden ist, daß kein Anderer diese Arbeiten zweckmäßiger und wohlfeiler herzustellen im Stande sein werde, als Sie selbst." Die Kommission habe der Regierung beigepflichtet, ,,und daher die Restauration der Gemähide ganz nach den Anträgen und Überschlägen des Herrn k. k. Gemähide Gallerie Direktors und Professors Kraft vorgenommen . . . werden soll". Es ,,versieht sich die k. k. n. ö. Landesregierung mit voller Zuversicht daß Sie nicht nur die Selbst übernommene Aufgabe der Wiederherstellung der zerstörten Mahlerey . . . auf eine Ihres bisher erlangten Künstler Ruhmes würdige Art zu lösen wissen, sondern auch Ihren bey Vorlegung Ihrer Kosten Anschläge für diese und die damit zunächst verbundenen Arbeiten gemachten Anträge auch mit der unmittelbaren Leitung des Ganzen sich befassen werden." Am 26, August kommt Krafft bei der Regierung ,,um einen Geldvorschuss zur beginnenden Restauration der Kirche" ein. Eine ,,Note" der k. k. n. ö. ProvinzialBaudirektion an Krafft vom 30. August nimmt Bezug auf die Regierungsverordnung vom 13. August und die a. h. Ent schließung vom 4. Mai und kündet die Übergabe der „auf die Wiederherstellung besagter Gemälde Bezug habenden Uiberschläge" an. Eine ,,Note" der Baudirektion an das Konsistorium vom 12. Oktober teilt mit, daß ,,die Wiederherstellung der Gemälde Pozzos am Kirchengewölbe und der Altarblätter dem k. k. Gallerie Direktor Peter Kraft in Folge a. h. Entschließung übertragen ist. Nun wird bereits schon an den Gemälden des Kirchengewölbes gearbeitet". 1833 In einem Vortrag der Hofkommission an den Kaiser vom II. Oktober heißt es: . indem am 23. May sich an der Decke noch Gemähide befanden und Krafft's Copien noch nicht begonnen hatten. Krafft habe erst nachher die Gemähide des Bozzo wegwaschen und mit seinen Arbeiten anfangen lassen." Eine ,,Note" des ötadthauptmanns an Krafft vom 10. Juni besagt, er sei ,»angewiesen worden, neuerdings die Frage der Restaurierung in kommissioneile Behandlung zu ziehen: Ob denn die vielen Verzierungen und Vergoldungen sowohl ober als auch unter dem Hauptgesimse der Kirche, welche offenbar dem Jahrhundert eines minder guten Geschmakes angehören, auch wirklich bei der Renovation beibehalten werden müssen, oder ob diese Kirche nicht ober und unter dem Hauptgesimse in einem einfacheren und edleren Style gehalten, und mit bedeutend wenigeren Kosten renovirt werden könnte." Krafft wird eingeladen, der Verhandlung, die für den 17. Juni anberaumt sei, beizuwohnen. Am ,,17. Juny wurde die Coon abgehalten (berichtet der erwähnte Vortrag), bey welcher die Sachverständigen erklärten, daß sie, wenn sie früher und zur rechten Zeit gefragt worden wären, auf eine solche Renovation nicht eingerathen hätten, weil es aller dings ausführbar gewesen wäre, die ganze Kirche in einem einfacheren und edleren Style zu renoviren; daß aber nun, wo Director Krafft die Vergoldungen und Verzierungen ober dem Hauptgesimse theils vollendet, theils in der Arbeit, die Mahlerey aber vor bereitet habe, die Weglassung der Vergoldungen und Verzierungen ober dem Hauptgesimse nicht mehr angetragen werden könne und somit auch die Vergoldungen und Verzierungen unter dem Hauptgesimse nicht mehr weggelassen werden könnten, ohne den Eindruck des Ganzen zu stören . . . Dieses Coons-Protokoll wurde der Regierung am 1. August 1833 vorgelegt, unterdessen 18 Denkmalpflege
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2