Oberösterreichische Weistümer

Herrschaft Klaus. Dorf, Burg und Schloß im Gerichtsbezirk Kirchdorf a. d. Krems. Den Angaben zweier unechter Urkunden zufolge soll üdalschalk von Klaus in den Jahren 1175 und 1178 im Namen des Markgrafen von Steiermark die dortige Burg verwaltet haben. Den gleichen Quellen zufolge wäre Klaus damals Bam- 5 berger Lehen gewesen. Während der folgenden Epoche blieb die Feste landes fürstlicher Besitz und wurde zeitweise durch Pfleger verwaltet, häufig war sie verpfändet. Von 1477 bis 1512 war das Stift Spital am Pyhrn Pfandinhaber, 1512 erhielt Willibald Storch die Herrschaft. Diese blieb fortan im Besitz jener Familie bis zum Jahre 1632. Die Pfandschaft dürfte noch im 16. Jahrhundert 10 in ein Ällod umgewandelt worden sein. Um die Milte des 16. Jahrhunderts nahmen zwei Brüder dieses Geschlechtes eine Teilung der Herrschaft vor: der eine residierte in der Burg, der andere erbaute sich ausserhalb der Burg ein neues Schloß als Herrensitz. 1624 konnte Jjudwig Storch wieder die ganze Herrschaft in seiner Hand vereinigen. Im Jahre 1632 brachten die Grafen von 15 Salburg Klaus durch Kauf an sich. Im Besitz dieses Geschlechtes befand sich die Herrschaft von 1632 bis 1761,dann wurde sie an das Stift Spital am Pyhrn verkauft und teilte von nun an das Schicksal der übrigen Besitzungen desselben: Nach der Aufhebung des Kollegiatstiftes im Jahre 1807 kam Klaus zunächst an das Kloster St. Blasien, 1808 an den Religionsfonds. 20 Seit dem 13. Jahrhundert ist das Bestehen der Mawtstelle zu Klaus nachweisbar. Mit dieser in Zusammenhang stehen die Rechte und Pflichten der Herrschaftsinhaber, die sich aus der Polizeigewalt über die Pyhrnpaßstraße ergaben. Von den im Herrschaftsgebiet ansäßigen Gewerben sind nur die seit dem 16. Jahrhundert auch hier bestehenden Sensenschmieden erwähnenswert. 25 Die Besitzungen der Herrschaft lagen in den heutigen Ortsgemeinden Klaus a. d. Pyhrnbahn, Micheldorf (beide im Bez. Kirchdorf a. d. Krems) und Hinterstoder (Bez. Windischgarsten). Klaus lag von 1217 bis 1244im Landgerichtsbezirk des Hartnid von Ort, von 1244 bis 1464 im Landgericht am Moos und von 1464 bis 1848 im Bezirk so des Stiftes Spital. Burg und Schloß von Klaus und deren unmittelbare Umgebung genossen die Rechte eines befreiten Burgfrieds. Die Rechte der Herrschaft Klaus über die im Garsten- und Stodertal ansässigen Untertanen geistlicher Korporationen,über die neben den vorliegenden Texten vor allem auch die Taidinge des Stiftes Spital am Pyhrn berichten, 85 dürften darauf zurückzuführen sein, daß durch Klaus die landesfürstlichen Vogteirechte ausgeübt wurden. Als von 1477 bis 1512 Spital die Pfandschaft über Klaus besaß, scheint sich das Rechtsverhältnis zuungunsten der Herrschaft verändert zu haben.

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