Oberösterreichische Weistümer

Herrschaft Wildenstein. Schloß,Oemeinde und Gerichtsbezirlc Bad Ischl. Das Traun- und Ischltal ist erstmalig in der Zeit Ottokars von Böhmen als eigener landesfürstlicher Verwaltungshezirk („Ischlland") nachweisbar; im Jahre 1292 erscheint der Aus druck „Ischelen provincia". Der Bau des Schlosses Wildenstein ist wohl auch 5 in diese Zeit zu setzen; fortan war Wildenstein der Sitz des landesfürstlichen Pflegers. Vom Ende des 14. bis zum Ende des 17. Jahrhunderts war die Herr schaft meist verpfändet: 1396 ist Friedrich der Kraft Pfandinhaber, Mitte des 15. Jahrhunderts die Wallseer, 1491 Christoph Jörger, 1498 die Brüder Prüschink;im 16. und 17. Jahrhundert war die Herrschaft meist in der Hand von lo Gmundner Salzamtleuten. Erst im Jahre 1686 wurde sie wieder in direkte landesfürstliche Verwaltung genommen, da während der Verpfändungen arge Mißstände eingerissen waren.Große Reformversuche wurden nun unternommen; aus der Zeit dieser Reformen stammt auch der vorliegende Text. Da das Schloß Wildenstein dem Verfall entgegenging, wurde der Herrschaftssitz 1717 nach 15 Laufen, 1773 nach Goisern verlegt. Im Jahre 1850 hörte das Pflegamt Wilden stein zu bestehen auf. Die Herrschaft zerfiel im 17. Jahrhundert in folgende 12 Ämter („Riedlen"): Goisern, Oberriedl, Pergerriedl, Ramsau, Lahner Riedl, Obertrauner Riedl, Gosauriedl, Riedl zwischen den Wassern, Riedl enhalb Ischl, 20 Riedl enhalb der Traun,Ischl, Ebensee. Ihre besondere Bedeutung lag in ihrem Holzreichtum; die Waldungen mußten für die Salinen von Hallstatt und Ischl das notwendige Holz für Bergbau und Sudhäuser liefern. Neben landesfürst lichem Besitz gab es im Herrschaftsbereich nur noch Waldbesitz des Klosters Traunkirchen: die Wälder am Frauen - Weißenbach und Offensee; die Nutzung 25 dieser Waldungen war schon im Mittelalter dem landesfürstlichen Salzwesen vorbehalten, 1656 wurden die Traunkirchner Wälder direkt dem Salzamt unter stellt. Traunkirchen besaß 147 Untertanen im Gebiet der Herrschaft. Eine Sonderstellung nahm das Gosautal ein. Bis ins 13.Jahrhundert war dieses Tal menschenarmes Waldgebiet; Albrecht I. versuchte dann, von dieser so Seite aus den Hallstätter Salzberg aufzuschließen, scheiterte aber am Widerstand des Salzburger Erzbischofs. Das Gosautal bildete bis ins 15. Jahrhundert einen Teil des Erzstiftes und gehörte zum Pfleggericht Abtenau, erst 1492 ist es als landesfürstlicher Besitz und Teil der Herrschaft Wildenstein nachzuweisen. Das Landgericht Wildenstein wurde im 13. Jahrhundert aus dem Land- 35 gerichtsbezirk von Ort herausgelöst. Der Name „Landgericht Wildenst-ein" erscheint erstmalig 1396. Der Pfleger der Herrschaft war zugleich Landgerichts verwalter. Seit 1689, nach der Wiedererwerbung der Grafschaft Ort durch die Landesfürsten, wurden die Vollmachten des Pflegers wesentlich eingeschränkt: er mußtefortan die Blutgerichtsfälle dem SalzamtmannzuGmunden mitteilen, erst 40 dieser fällte das endgültige Urteil.Im Landgericht hatten die Orte Hallstatt,Ischl, Laufen, wahrscheinlich auch Goisern einen befreiten Burgfried. Eine Grenzbeschreibung des Landgerichts ist gedruckt bei Julius Strnadt, Das Gebiet zwischen der Traun und der Ens, AfÖG 9411907, S. 631 f.

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