Oberösterreichische Weistümer

Kloster Traunkirchen. Dorf und ehemaliges Kloster im Gerichtsbezirh Gmunden. Es sind weder Urkunden noch authentische historiographische Quellen erhalten, die über die Gründung des Benediktinerinnenlclosters Traunkirchen berichten, welches im 5 Jahre 1181 zum ersten Mal urkundlich erwähnt wird. Im 16. Jahrhundert erlitt das Kloster schwere wirtschaftliche Einbußen, weshalb es 1566 unter die Ober aufsicht des Prälatenstandes gestellt wurde. Wegen des Abschwenkens des größten Teiles der oberösterreichischen Bevölkerung zum Protestantismus fehlte es an Nachwuchs. 1571 war nur mehr eine einzige Nonne vorhanden, die 10 das Amt der Äbtissin bekleidete. 1573 wurde das Kloster aufgelöst und die Administration zunächst dem Abt von Kremsmünster übertragen (bis 1581). Von 1581 bis 1620 wechselte die Administration mehrmals. Der Versuch, hier ein Männerkloster zu errichten (1589—1592), scheiterte. 1620 übergab der Passauer Bischof Erzherzog Leopold V. die Güter des Klosters dem Passauer 15 JesuitenkoUegium;dieses errichtete hier, nachdem Papst Gregor XV.1621 seine Zustimmung gegeben und Kaiser Ferdinand II. 1624 die Schenkung bestätigt hatte, eine Residenz. Nach der Aufhelmng des Jesuitenordens im Jahre 1773 wurden die Güter zunächst durch die Studienhofkommission (Exjesuitenfonds) verwaltet. 1777 wurden sie dem Salzamt Gmunden unterstellt, welches die 20 Führung der Geschäfte dem Pfleger der Herrschaft Ort übertrug. Das Urbar des Klosters Traunkirchen aus dem 14. Jahrhundert ver zeichnet die 5 Ämter Hildprechting (Gem. Ohlsdorf, Bez. Gmunden), Nußdorf am Attersee (Bez. Frankenmarkt), Fallsbach (Gem. Gunskirchen, Bez. Wels), Kemating(Gem.Schildorn, Bez. Ried im Innkreis) und Sierning(Bez.Steyr); 25 außerdem existieren Besitzgruppen zu Trofaiach (Bez. Leoben), im oberen Ennstal, zu Obertraun, im Ischlland, um Gmunden und zu Viechtau (Bez. Gmunden), ferner Weingartenbesitz in Niederösterreich. Ein Teil dieser Be sitzungen ging dem Kloster im 16. Jahrhundert verloren.Immerhin unterstanden Traunkirchen im Jahre 1773 noch 699 Untertanen. 30 Schon im 12. Jahrhundert erhielt das Benediktinerinnenkloster die Befreiung von der Gewalt der Untervögte und die Immunität. 1453 erweiterte Friedrich III. diese Rechte, indem er die Untertanen des Klosters von der Gewalt des Landrichters eximierte. Alle diese Rechte bestätigte, interpretierte und erweiterte Ferdinand II. im Jahre 1624 den Jesuiten: Alle Untertanen 35 Traunkirchens sollten von der Geicalt der zuständigen Landgerichte ezemt sein, ausgenommen nur die Auslieferungspflicht bei todeswürdigen Verbrechen. Die Jesuitenresidenz selbst sollte im Landgericht Ort einen befreiten Burgfried bilden. (Die Grenzbeschreibung nach dem Urbar des Jahres 1679 ist gedruckt bei Julius Strnadt, Das Gebiet, zwischen der Traun und der Ens, AfÖG 94, 40 1907, 8. 606).

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