Oberösterreichische Weistümer

Herrschaft Neidharting. Dorf in der Oemeinde Wimsbach, Gerichtshezirh Lambach.Im 13. Jahr hundert sind Genannte von Neidharting nachweisbar. Im II. und 15. Jahr hundert war Neuharting als landesfürstliches Lehen im Besitz der Mühlwanger, gegen Ende des 15.Jahrhunderts gehörte es den Jörgern. In der zweiten Hälfte 5 des 16. Jahrhunderts war Joachim von Landau bis zu seinem Tod 1595 Inhaber der Herrschaft; er häufte im Jahre 1591 von Helmhard Jörger, dem Besitzer der Herrschaften Scharnstein und Bernstein, einen Landgerichtsbezirh und die gerichtsherrlichen Rechte über die dortigen Landhuber (Die Grenzbeschreibung dieses Landgerichtsbezirhes ist gedrucht bei Julius Strnadt, Das Gebiet zwischen lo der Traun und derEns,AfÖG94,1907,S.645—648).Die Landgerichtsschranne befand sich zu Deising (Dorf in der Gemeinde Roitham, Bez. Schwanenstadt). In der Folge ging die Herrschaft durch mehrere Hände (1632 im Besitz des Obersten Traun). 1651 verhaufte Siegfried Leonhard Freuner Neidharting an Konrad Balthasar von Starhemberg, der 1643in den Grafenstand erhoben worden 15 war. Dieser erwarb bis zu seinem Tode (1687)äußer den im Weistum genannten Herrschaften auch noch Eferding, Karlsbach und Waasen, Freidegg, Schönegg und Weißenberg, Krumnußbaum, Höbarten und Neusiedl. Er besaß weiters die benachbarte Herrschaft Wimsbach und vereinigte beide Herrschaften; das Schloß Neidharting verfiel und umrde zu einer Taglöhnerwohnung. Auf Konrad 20 Balthasar folgte sein Sohn Franz Ottohar (* 1662, f 1699), hernach dessen Sohn Konrad Sigismund Anton (* 1698, f 1727), der die Grafschaft Waxenberg und 18 Herrschaften besaß. Dessen Sohn — seit 1765 Reichsfürst — Georg Adam (* 1724, f 1807), verhaufte die Herrschaft Wimsbach-Neidhar ting im Jahre 1807 an den Industriellen Anton Karl Hafferl, der in Neidhar- 25 ting eine Textilfabrik errichtete. I. Taidingsbuch der Landhuber und Untertanen. 1638. Ä: Gleichzeitige Papierhs., 4°, 22 Blätter (vorliegender Text auf fol. P—16''), Schhßarehiv Asparn an der Zaya. B:Papierhs. aus dem Jahre 1666, 4°, 26 Blätter (vorliegender Text fol. V,2'—4', 6'—20'). C:Papierhs. aus dern Jahre 1730, 4°,20Blätter(beschrieben fol. V,2'—4',6'—18'); beide Ess. im OÖLA, Musealarchiv, Varia, Bd. 29. 30 Ehehafttättungsbüechl bei der herrscbaft Neidhardingi) anno 1638^). 35 Eingang zum ebehafttätting. Der herrscbaft Neidtbardting und dennen zu dero aigentbumblicben landtgericbtgehörigenlantbuebern — deren ieder mit seinem nam,damit man, ob sie alle zuer stöll, aigentbeb wissen möge,anietzt abgelesen werden solle — ')B Neidhardting,C Neydthärting. B1666,C1730 40

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