7/7/2. Markt Hall (1498) 293 Umbfragen: Anfangs fragt der marktrichter N., ob es an der zeit, das ebehaft thäting ze halten. Antwort die gmain und burgerschaft, es seie alzeit an disem tag als freitag in denen ersten') vier tagen der fastenzeit gehalten worden. 5 Änderte frag des richters, welir solchem thäting beiwohnen sol. Antwort der gemain, das ain ieder burger darzue erscheinen oder erheblicher Ursachen willen drei tag zuvor erlaubnus nehmen solle. Dritte frag, wehr zum rechten zu clagen hat. Vierte frag, wer heuser und acker zu verkaufen hat. lo Nachdeme nun dises alles geschechen ist und die richterambtsrechnung dargethann, resigniert ain ieder mit Ordnung sein ambt und volgt darauf sodann die wähl und widerersezung. III. Markt Hall. Markt im Gerichtslezirk Kremsmünster. Das Gebiet um Hall(saUna ad 15 Sulzipah) wird zum erstenmal 777 im Stiftsbrief für Kremsmünster erwähnt. Der Name Hall für diesen Ort ist zum erstenmal 1174 nachweisbar. Seine loirtscliaftliche Bedeutung verdankt der Ort vor allem seinen jodhaltigen Salzquellen, die schon früh zu Heilzwecken verwendet wurden-, die erste Badstube wird 1378 erwähnt. Daneben gab es auch eine ziemlich bedeutende Messerindustrie. 20 Im ottokarischen Urbar (1251—1276) mrd ein officium Herzogenhalle genannt. Im Urbar der Hofmark Steyr aus dem 14. Jährhundert ist dieses Amt in ein Ober- und Niederamt geteilt und beide bilden einen Bestandteil der Herr schaft Steyr. Erst1644 wurden Hall und das umliegende Gebiet als eigene Herr- 25 Schaft an Maximilian von Trautmannsdorff verkauft. Dieser baute 1645 ein bürgerliches Haus zum herrschaftlichen Schloß um. Das Landgericht Hall ist seit der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts nachweisbar. Der Landrichter, der im Bedarfsfalle auch im Landgericht Schloß Steyr verwendet wurde, übte im Namen der Herrschaft Steyr auch die Oberaufsicht über den Markt Hall aus. 30 Im ottokarischen Urbar ist der Marktcharakter des Ortes zum erstenmal erwähnt', 1292 ist ein Marktrichter nachweisbar. Das wahrscheinlich älteste Privileg für den Marktstammt von AlbrechtIII.(1382Dez. 26);dieses wurde am 25.März 1459 von Albrecht VI. bestätigt und bedeutend erweitert: der Erzherzog verlieh einen Jahrmarkt zu Jäkobi (25. Juli) — dieser wurde im Jähre 1500 auf den 35 3. August verlegt — und das Siegelrecht; er übertrug ferner dem Markt die Einkünfte der dortigen Maut und unterstellte die Untertanen der Pfarre Wald neukirchen der Gerichtshoheit der Haller Bürgerschaft. Der Markt Hall bildete keinen privilegierten Burgfried, die Bürgerschaft hatte aber ein Mitwirkungs recht beim Landgericht. Erst im Jähre 1782 wurde die im Markt befindliche 40 Kirche der hl. Margarete auf dem Anger (Kirchweihfest am 12.Juli)zur Pfarr kirche erhoben. Die Grenzbeschreibung des Landgerichtes ist gedruckt bei Julius Strnadt, Das Gebiet zwischen der Traun und der Ens (AfÖG 9411907), S. 584 f. ') nachgetragen. 45
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