Oberösterreichische Weistümer

Herrschaft Steyr. StadtundSchloß an der Mündung derSteyrin die Enns,Sitzeiner Bezirhshauptmannschaft.DieamEndedes10.Jahrhunderts erstmalig bezeugte Stirapurhe lag im Gebiet der Grafen von Wels-Lambach. Von diesen kam sie um die 5 Mitte des 11. Jahrhunderts an das Chiemgauer Geschlecht der Ottokare, die als Markgrafen der Steiermark besondere Bedeutung erlangten. In der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts kam Steyr in die Hand der Babenberger. Die Herr schaft blieb bis zum Jahre 1666 landesfürstlicher Besitz und wurde durch Burg grafen verwaltet, einige Male als Witwensitz verwendet, oft auch verpfändet. 10 1666 wurde die Herrschaft an den Grafen Johann Maximilian von Bamberg verkauft, die Stadt blieb landesfürstlich. 1707 wurde dieses Geschlecht in den Fürstenstand erhoben, jedoch sollte jeweils nur der Inhaber der Herrschaft Steyr den Fürstentitel führen. Zur Burg Steyr gehörte die größte weltliehe Herrschaft im Land ob der 15 Enns.Schon im 14. Jahrhundert umfaßte sie folgende 16 Ämter:Hofamt Steyr, Mühlbach (Gem. Garsten), Lausa, Mitterberg (Gem. Lausa), Ternberg (alle im Bez. Steyr); Arzberg (Gem. Beichraming), Großraming, Hürt, Neustift bei Großraming (alle im Bez. Weyer);Steinbach, Mölln,Ramsau(Gem.Mölln) (alle im Bez. Grünburg);Kniewas (Bez. Kirchdorf an der Krems);Bad Hall 20 Oberamt, Bad Hall Niederamt (Bez. Kremsmünster); Pfriemreith (Rotte Hochreith, Gem. Kürnberg, Bez. St. Peter in der Au, Niederösterreich). 1644 wurde die Herrschaft durch den Verkauf des westlichen Teiles mit dem Mittel punkt Hall an Graf Maximilian von Trautmannsdorf wesentlich verkleinert; durch diesen Verkauf entstand die Herrschaft Hall. 25 Bereits zur Zeit, als die Burg Steyr sich in den Händen der Grafen von Wels-Lambach und der steirischen Ottokare befand, war sie Mittelpunkt eines großen Blutgerichtsbezirkes. Die Stadt Steyr und ihr Burgfried (Grenzbeschrei bung des Burgfrieds bei Julius Strnadt, Das Gebiet zwischen der Traun und der Ens, AfÖG 94, 1907, S. 587) wurden bereits 1287 vom Landgericht der 30 Herrschaft Steyr eximiert. Im 16. Jahrhundert erhielt der Stadtrichter auch den Blutbann; das Schloß mit dem Hofgarten, dem Maierhäuschen und der Hof gasse (bis zum unteren Tor) blieb von der Gewalt des Stadtrichters exemt. Der kleine Landgerichtsbesirk der Stadt Steyr wurde gänslich von dem großen herrschaftlichen umschlossen, der von Gleink bis zum Pyhrgas und von Klaus 35 bis Kleinreifling reichte (drei Grenzbeschreibungen sind gedruckt bei Julius Strnadt, a. a.D., S. 649—655). In der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts entstand ein eigenes Landgericht Hall; der dortige Landrichter blieb jedoch bis zum Jahre 1644 dem Burggrafen von Steyr unterstellt. I. Hofmark Steyr. 40 Die Hofmark Steyr umfaßte Besitzungen in den heutigen Ortsgemeinden Glemk, Sierning, Garsten, Steyr, Losensteinleiten und Thunstetten.

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