Oberösterreichische Weistümer

Pfarrherrschaft Sierning. Dorf im GericMshezirk Steyr. Bereits Ende des 10. Jahrhunderts ist das Eigentumsrecht des Bischofs von Passau über die damalige Taufkirche zu Sierning bezeugt. Von der Mitte des 12. Jahrhunderts bis zum Jahre 1803 war 5 diese reiche Pfarre stets in den Händen von Passauer Domherrn. Der im Text erwähnte Christoph von Rohrbach war von 1518 bis 1528 Pfarrer zu Sierning. Einer seiner Nachfolger, der Passauer Domherr und Pfarrer Georg Gotthardt, bestätigte diese Rechte und Freiheiten im Jahre 1584. Die zur Pfarre gehörigen Besitzungen umfaßten nach einem Urbar aus 10 dem Jahre 1658 70 behauste und unbehauste Untertanen. Im 18. Jahrhundert sprach man vielfach von der Pfarrherrschaft Sierning. Diese wurde mit den übrigen Besitzungen des Bistums Passau im Jahre 1803 säkularisiert und 1805 Kameralherrschajt. 1808 wurde die Herrschaft Sierning an Theodor Ritter von Kast verkauft. 15 Die Vogtei über diesen Pfarrbesitz stand der Herrschaft Steyr zu, wurde aber von dieser nicht direkt, sondern durch den dem Burggrafen oder Pfleger zu Steyr unterstehenden Landrichter von Hall ausgeübt. Sierning lag auch im Land gerichtsbezirk Hall,die Untertanen des Pfarrers waren jedoch — von der üblichen Auslieferungspflicht bei todeswürdigen Vergehen abgesehen — exemt. 20 Seit dem Ausgang des Mittelalters sind in dem Dorfe eisenverarbeitende Gewerbe (Hammerwerke, Messerer) und Leinwandwebereien nachweisbar. Rechte und Freiheiten des Pfarrers und seiner Untertanen. 1526 November 4. A: Urbar der Herrschaft Steyr aus der Mitte des 16. Jh.(mit Zusätzen aus der Zeit 25 bis 1662), 2°,1716 Blätter (vorliegender Text auf fol. 679''—684'alter Zählung), OÖLA,Herrschaftsarehiv Steyr, Hs.38. B: Vidimus des Landschreibers Georg Müllner vom 8. August 1613, 2°, 5 Blätter, Bayerisches Staatsarehiv Landshut,Eep.51,Fasz.ad 33,Nr.599. C: Abschrift aus dem 18. Jh., 2°,6 Blätter, ebenda. 30 D: Abschrift aus dem 18. Jh., 2°,6 Blätter, ebenda. Der vorliegende Text ist gedruckt bei Anton Rolleder, Heimatkunde von Steyr, Steyr (1894),S.417-419. Glaubwürdige und collationierte abschrift aines pfarrers zu Sierning underthonen daselbs habenden freiung und widmb rechten^). 35 Zu vermerken, das für mich, Eberharten, marschalch zu Keichenaw, an der zeit pfleger auf Steyr, kommen ist der edel und ehrwüerdig herr Christoff von Eorbach, thumbherr zu Passaw und kirchherr zue Sierning, bracht mir®) für ain register, so ains thails eraltend, darinnen des gotshauß Sierning widemleut daselbst, auch ain ieder pfarrer für ain freiung, Ordnung 40 und widemrecht hetten, wie er solch eraltend register nach abgang herrn Hannsen Hösel®) und herrn Wolffen vom Thor, so vor sein kirchherr da 1) In BCD steht diese Überschrift an der Außenseite des letzten Blattes. ®) BCD immer ')BCD Hößl

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2